Hallo,
Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, dann kostet eine Beratung nur 10€.
das sind mittlerweile 15 €.
Gruß!
Hallo,
Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, dann kostet eine Beratung nur 10€.
das sind mittlerweile 15 €.
Gruß!
mich irritiert etwas bei Deiner Frage hier. Du legst ohne jede Anrede los mit Deiner Frage und erwartest quasi automatisch Erklärungen. Wir sind hier keine wie auch immer geartete Lakaien, die auf Wunsch Antworten generieren.
Ist es zuviel verlangt, die normalen Regeln bei der Netiquette, aber auch im alltäglichen Leben zu verwenden? Nein, ist es nicht.
Gruß!
Hallo,
die Vorwürfe in der Kündigung sind sehr massiv und lassen sich nicht einfach so wie Du es darstellst erklären. Von daher ist ein Forum überfordert, hier irgendwelche Ratschläge zu geben. Zumal das dann auch in eine Rechtsberatung münden würde, zu der ein Forum nicht in der Lage ist.
Von daher empfehle auch ich die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes und schließe das Thema.
Gruß!
Hallo,
Ersatzvornahme hat erstmal nichts mit dem Vermieter zu tun. Das bedeutet, Du kaufst auf eigene Kosten einen neuen Herd und ziehst den Kaufpreis von der laufenden Miete ab. Ob sich der Vermieter also um eine Reparatur oder einen Austausch kümmert oder nicht, ist bei der Ersatzvornahme vollkommen egal - zumal er ja auch offensichtlich genügend Zeit hatte.
Gruß!
Hallo,
so, nun ist genug - es muß sich nicht unbedingt gestritten werden. Alle Seiten haben ihre Meinung geäußert - und all das bringt der TE das Geld auch nicht zurück. Die Hausverwaltung wird sich wahrscheinlich weigern, höhere Kosten zu übernehmen, weswegen es durchaus zu einem gerichtlichen Verfahren kommen könnte. Allerdings sehe ich dabei die Aussichten nicht unbedingt als rosig an, aber das soll der Rechtsanwalt vor Ort klären.
Gruß!
Hallo,
Die Firma hat über alle Wege versucht, an Rohrpläne oder Grundrisse des Hauses heranzukommen. Nichts war vorhanden. Wie wärst du denn vorgegangen, um herauszufinden, woher das Wasser kommt?
indem ich der Firma vorgeschlagen hätte, den Weg zum Hauptventil frei zu machen, der eigentlich gekennzeichnet sein sollte und in keinem Fall solch hohen Kosten verursacht hätte? Oder ich hätte den Wasserversorger (der gemeinhin 365 Tage im Jahr an 24 Stunden erreichbar ist) um Hilfe gebeten, wie an das Hauptventil heran gekommen wird?
Gruß!
Gruß!
Hallo,
ich sehe das genauso wie Aj900. Zusätzlich stellt sich mir die Frage, ob es in dem Haus kein Absperrventil für das gesamte Wasser gibt. Dann hätten zwar einen Tag alle Mieter kein Wasser - aber was soll's: ein größerer Schaden wäre verhindert worden.
Dass Ihr auf eine evtl. betrügerische Firma reingefallen seid, kann weder dem Vermieter noch der Versicherung angelastet werden.
Gruß!
Hallo,
Ja aber der Brief wird sicherlich angekommen sein. Also wird Sie davon wissen.
Vermutung Deinerseits oder nachweisbares Wissen? Ich gehe mal nach bisherigem Verlauf von Vermutung aus.
da in allen anderen Foren erwähnt wird das eine Kündigung eine einseitige Sache sei.
Ja - sofern die Kündigung innerhalb der Fristen nachweisbar vorgenommen wird.
Naja ist nun auch egal. Schönen Tag noch
Tut mir leid, wenn hier nicht die Antworten gegeben wurden, die Du Dir erhofft hast. Ist natürlich nun blöd für Dich und Dein Ego (denn schließlich haben weder die Vermieterin noch wir hier im Forum einen Fehler begangen, sondern ausschließlich Du selbst, was Du nicht einsehen willst) - ändert aber nichts daran, daß Du rein rechtlich nicht die fristgerechte Kündigung nachweisen kannst.
Naja, ist nun auch egal. Schönen Tag noch.
Gruß!
Hallo,
und ein Nachmieter käme ja auch nicht in Frage, da die Frau sich ja einfach nicht meldet
sorry - aber das Thema hatten wir doch schon:
ihr habt noch nicht gekündigt und seid darauf angewiesen dass der Vermieter eure Kündigung auch ohne Einschreiben akzeptiert. Entweder ist euer Vermieter ein Schlitzohr, oder er hat tatsächlich die Kündigung nicht erhalten.
Wenn die Vermieterin nichts von einer Kündigung weiß, kann sie auch nicht reagieren.
ein Nachmieter käme ja auch nicht in Frage, da die Frau sich ja einfach nicht meldet und bei so einer Vermieterin würde ich auch niemanden die Wohnung anpreisen.
Was denn nun? Du beschwerst Dich einerseits, daß Du keinen Nachmieter nennen kannst, weil sich die Vermieterin nicht meldet - um im gleichen Atemzug zu erklären, daß kein Nachmieter vorhanden wäre, weil Du die Wohnung niemanden "anpreisen" würdest. Ich mache mal ganz vorsichtig auf den Widerspruch in solchen Aussagen aufmerksam...
Gruß!
Hallo,
Und was heißt hier "auch ohne EInschreiben akzeptiert"
Im Normalfall kündigt man Verträge nachweislich. Im Falle eines Mietvertrages (bei dem es dann ja auch um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht) geschieht dies in der Praxis nun mal nur per Einschreiben mit Einwurf (wobei ich eher ein Einschreiben mit Rückschein empfehlen würde).
Ohne ein solches Einschreiben kannst Du naturgemäß kaum die fristgerechte Kündigung nachweisen - weder gegenüber dem Vermieter noch ggf. gegenüber einem Gericht. Wo es dann auch ohne jegliches Interesse ist, wie Du bisher eventuelle Mietverträge gekündigt hast.
Gruß!
Hallo,
Titel geändert - verzweifelt sind hier fast alle, die eine Frage stellen
Gruß!
Hallo,
sofern Du nicht bereits in der Vergangenheit Mietschulden hattest, sind die aktuellen durch das Jobcenter auf Antrag zu übernehmen. Übernimmt das JC diese Zahlung bis zum Gerichtstermin, ist die Räumungsklage hinfällig. Mit Übernahme der Mietschulden wird Dir in Zukunft die Miete vom Jobcenter nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen. Auch ist die Mietschuldenübernahme nur ein Darlehen - Du wirst die Schulden also zurückzahlen müssen.
Wende Dich also sofort an das Jobcenter und stelle einen formlosen Antrag auf Übernahme der Mietschulden. Nimm dazu die Räumungsklage mit.
Gruß!
Hallo,
da Du absolut nichts über die Gründe und Umstände der Räumungsklage schreibst, kann Dir hier kaum jemand eine Antwort geben,
Also: warum und wann wurde eine Räumungsklage erhoben?
Gruß!
Hallo,
naja - ich gebe Aj1900 in dieser Frage durchaus Recht. Die Aussage der Hausverwaltung ist ausschließlich so zu verstehen, daß man darauf achten werde, daß es eben nur die genehmigte WG ist und nicht durch die Hintertür weitere WG-Mitglieder ohne Absprache aufgenommen werden. Das ist seitens des Vermieters durchaus verständlich und hat eigentlich auch nichts mit illegalen Methoden zu tun. In der Mail des Vermieters steht auch nichts davon, daß Besucher nicht zulässig seien - es steht halt nur drinnen, daß man darauf achten werde, daß die WG nicht heimlich erweitert werde.
Gruß!
Mit Mietrecht treibt man keinen Schabernack!
Weil Du ganz offensichtlich reingefallen bist?
Laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind in Zukunft Räumungsklagen erst bei Mietschulden von 12 Monaten möglich. Damit sollen die Interessen der Mieter gestärkt werden.
Sobald mir das Urteil in Schriftform vorliegt, werde ich es hier einstellen.
Hallo,
Und jetzt stellt sich mir hier die Frage ob ich nicht Strafanzeige erstatten soll.
Strafanzeige wogegen?
Gruß!
Mist - ich hatte gerade gedacht, ihr boxt jetzt miteinander...
Hallo,
Und ob freundlich, oder nicht - macht eben doch einen Unterschied, manchmal macht es sogar den Unterschied eines unerfreulichen Mieterwechsels. Das dürfte man für sich auch mal betrachten. ( Ich glaube Du würdest als Vermieter auch nicht zu mir passen - ich habe so den Eindruck )
nun ja - das ist (D)eine reine Betrachtungsweise. Ein Mieter, der
x die Mietzahlung einfach mal so mit der Kaution verrechnen will und also in Verzug gerät
x etliche Hinweise auf eine Wohnungsübergabe ohne Vermieter offensichtlich nicht beachtet
x mit sehenden Augen lieber Rache üben will als unnötige weitere Kosten zu vermeiden
x lieber auf einen Werktag als einem Wochendende auf eine Schlüsselübergabe besteht, obwohl diese absolut nicht vom Vermieter abhängig ist
dürfte schwer einen zukünftigen Vermieter finden, wenn dieser eine solche Vorgeschichte kennen würde. Von daher hat Deine Bemerkung, wer zu Dir als Vermieter paßt, einen eher zwiespältigen Tenor.
Du hast einen Fehler mit der Einbehaltung der Miete gemacht und bist nicht bereit, dies zu akzeptieren. Du versuchst, mit irgendwelchen Argumenten (die Du aber auch trotz mehrerer Nachfragen nicht beantworten magst wie z.B. das mit den Küchenmöbel) eine Wohnungsübergabe mithilfe irgendwelcher Gesetze (die nichts mit Deinem Fall zu tun haben) zu verzögern. Mehrere Hinweise, daß sich dadurch erstens die Mietfrage im April neu stellt und zweitens eventuelle Schadensersatzfragen bei einem vom Vermieter für einen Neumieter evtl. zugesicherten Umzugstermin Anfang April drohen, negierst Du fröhlich. Statt dessen beweist Du erneut, daß du den bisherigen Tenor in diesem Thread, der Dir nun von mehreren Leuten gesagt wurde, nicht verstehst, wenn Du mal wieder feststellst
denn er ist nicht in der Lage ohne seinen Anwalt mit mir diesen Termin zu vereinbaren.
Wie auch immer: das Thema hier ist ausgelutscht. Du willst oder kannst nicht auf sachliche Argumente eingehen und willst offensichtlich mit aller Macht Diene Meinung durchsetzen. Das ist Dein gutes Recht. Aber erwarte bitte nicht, daß wir hier Dich immer und immer wieder darauf aufmerksam machen, daß Du in Deinem Rechtsverständnis (welches nicht vorhanden sein dürfte) falsch handelst.
Thema geschlossen.
Gruß!
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