Beiträge von Jack Torrence

    Hallo,

    kurzes Update:

    nachdem mein Vermieter mir nun fünf mal mit Gericht geklagt hat, scheint er heute beim sechsten Mal ernst machen zu wollen und will die Miete einklagen. Das schreibt er zumindest dem Mieterbund.

    Was er allerdings nicht zu wissen scheint, ist, dass seine 3-monatige Klagefrist am 28.2. abgelaufen ist.

    Das heißt also, dass er jetzt erstmal klagen wird und ich (oder der Mieterbund, Gericht, Anwalt, wer auch immer) ihm dann sagen werde, dass seine Einklagefrist verstrichen ist.

    Heißt das nun, dass das ganze Trara von vorne los geht? Er wird mir eine erneute Mieterhöhung schicken müssen und wird erneut auf seine ausgerechnete Miete verlangen. Dann habe ich wieder 2 Monate zu zu widersprechen - was ich auch machen werde und er wird erneut versuchen zu klagen?

    Edit:

    Ich zahle meinem Vermieter - als entgegenkommen meinerseits - seit 01.01. mehr Miete. Und zwar so viel, wie ihm rechtlich maximal zusteht.

    Sollte ich diesen Betrag nun weiter zahlen, oder sollte ich ab nächsten Monat wieder die alte Miete zahlen?

    So wie ich das sehe, habe ich jetzt drei Monate zu viel Miete gezahlt.

    Hallo Leo2 ,

    das mit der Garage ist bereits geklärt. Ob es sich hierbei wirklich um einen separaten MV handelt, ist nicht zu 100% sicher.

    Für eine Mieterhöhung ist die exakte Wohnfläche anzugeben. Im Übrigen steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches der VM im Erhöhungsverlangen hinweisen soll/muß.

    Das weiß sowohl ich, als auch mein Vermieter. Ich nehme aber an, dass er nicht - schon wieder - zugeben will, dass ich im Recht bin. Deswegen versucht er eben nun die Sache mit dem PauschalMV durchzuboxen. Der aber nicht das ist, für was er ihn hält.

    Ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten hat er mir schriftlich eingeräumt und später dann mündlich sogar von heute auf morgen.

    Naja, ist ja im Endeffekt auch egal. Ändert ja nichts dran, dass meine Miete erhöht wird und das ist ja auch rechtens. Und da mein Vermieter sowohl auf wohnwertmindernde und steigernde Merkmale pfeift und die Wohnungsgröße sowieso nicht passt, spielt ein mathematisch falsch berechneter qm-Preis nun auch keine Rolle mehr.

    Und da er das weiß, versucht er nun den Mietvertrag als Pauschalmietvertrag durchzuboxen. Die Ironie daran ist, dass er auch hier wieder scheitert, weil er Pauschalmietvertrag mit Mietvertrag ohne Bezug auf Wohnungsgröße verwechselt. Und beides haben wir nicht.

    Ok,

    also wenn mit formell richtig auch richtig berechnete qm-Preise sind, dann stimmt die Mieterhöhung sowieso nicht, da er sich - unabhängig von der tatsächlichen Größe - beim qm-Preis verrechnet hat. Ein klassischer Rechenfehler also.

    Bzgl. der Größe stimmt meine Messung auch nicht zu 100%, da unsere Wände krumm sind und - je nachdem von welcher Stelle der Wand man misst - ein anderer Wert raus kommt. In der Summe macht das allerdings vielleicht 0,1 qm aus. Aber keine 6.

    Ich warte mal ab, was als nächstes geschieht und melde mich dann wieder.

    Das habe ich schon. Ich bin ihm so weit entgegen gekommen, dass ich die Miete basierend auf den m², die ich ausgerechnet habe, erhöht habe. Ihm reicht das aber nicht und er will partut das haben, was er veranschlagt hat.

    Ich wüsste nur gerne, wie die Sache dann weiter läuft? Wenn ich sage, ich habe die Wohnung 3 mal vermessen und sie außerdem von einem Kumpel vermessen lassen und wir sind immer auf die gleiche Größe gekommen und er aber sich irgendwo knapp 6m² dazu zaubert, weil er komplett falsch gemessen hat - wie handhabt dass das Gericht denn?

    Hallo!

    Ich streite mich nach wie vor mit meinem Vermieter, lasse aber seit geraumer Zeit alles über den Mieterbund klären.

    Momentan geht es um die Wohnungsgröße und um die Art des Mietvertrages.

    Wie weiter oben schon geschrieben, wurde mir bei Einzug gesagt, meine Wohnung hätte 65qm. Ebenso steht dies in der NK Abrechnung und wenn ich den angegeben qm-Preis meines Vermieters aus der Mieterhöhung auf die geforderte Miete zurück rechne, kommt man ebenso auf 65m2.

    Da mein Vermieter allerdings in der Mieterhöhung geschrieben hat, meine Wohnung hätte 70m2, habe ich nachgefragt, welche Größe denn nun stimmt. Da er mir die Größe nicht sagen wollte, hat er geschrieben, ich soll doch selber nachmessen. Das hatte ich getan und komme auf 68,71qm inkl. 25% Balkon.

    Basierend auf dieser Größe habe ich auch die Miete angeglichen. Da mein Vermieter anscheinend selber nicht die Größe weiß, war er vor 4 Wochen bei mir und hat die Wohnung selber vermessen. Die Vermessung war allerdings für die Katz. Nicht nur, dass er nicht von Wand zu Wand gemessen hat, sondern von Wand zur Tür des angrenzenden Raumes (so misst er die Wanddicke mit), hat er auch mal quer durch 2 Räume gemessen, mal mit Zollstock, mal mit Laser und von den vier Einbuchtungen in meiner Wohnung, hat er nur eine rausgerechnet, bis es ihm dann zu blöd war.

    Da er auch den Balkon zu 50% und nicht 25% einberechnet, kommt er auf eine Größe von 74,4m2. Das sind also fast 6m2 mehr, als die Wohnung wirklich ist. Bei einer Wohnung von über 100qm kann das mal passieren, aber bei meiner kleinen Wohnung entspricht das der Größe meines Flures.

    Ich habe die Wohnung 3 mal selber vermessen und 1 mal von einem Kumpel und bei allen 4 Messungen mit Lasermessgerät, kamen wir auf die selbe Größe.

    Wisst ihr, wie das dann vor Gericht geregelt wird? Ich sehe nicht ein, die Wohnung für Geld vermessen zu lassen nur um zu beweisen, dass mein Vermieter nicht dazu in der Lage ist, eine Wohnung zu vermessen.

    Jedenfalls hat er nun auch geschrieben, dass wir ja einen Pauschalmietvertrag hätten und die Wohnungsgröße sowieso nicht von belang wäre. Das ist aber quatsch. Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag. Er hat zwar geschrieben, dass wir Pauschal so und so viel Miete pro Monat zahlen, verlangte aber zusätzlich 50€ an NK, erstellt jährlich eine NK Abrechnung und will die Miete basierend auf den qm erhöhen. Das sind gleich 3 Punkte, die seinem angeblichen Pauschalmietvertrag widersprechen.

    Ich werde nun das ganze über den Mieterbund klären lassen, werde aber in den sauren Apfel beissen und der Mieterhöhung für die Garage zustimmen.

    Im Prinzip geht es mir bei der Garage ja gar nicht um das Geld. Die 50% Aufschlag die er will sind zwar vorgeschoben und nicht begründbar, liegen aber dennoch im Rahmen dessen, was man normalerweise in einer Großstadt an Garagenmieten zahlt.

    Das größte Problem ist, dass meine Garage das einzige Druckmittel ist, dass mein Vermieter gegen mich hat. Auch wenn ich der Erhöhung jetzt zustimme schützt mich rein gar nichts davor, dass er mir die Garage aus einer Laune heraus trotzdem einfach kündigt.

    Ich frage mich nur wie das ist, wenn offensichtlich ist, dass eine mögliche Garagenkündigung als Druckmittel verwendet wird?

    Mein Vermieter könnte mir ja sagen, entweder ich zahle die Mieterhöhung die er will, oder er kündigt mir die Garage. Oder er kündigt mir die Garage, wenn er mit dem einklagen keinen Erfolg hat.

    Ich würde das über den Mieterschutzbund klären. Die Garagenmieterhöhung kann er aber sowieso nicht einklagen. Wenn dann nur die der Wohnung.

    Den Balkon kann er mir nicht ankreiden. Zum einen, weil es keine Modernisierung war, da er nur einen Holzbalkon gegen einen Metallblakon ausgetauscht hat und zum anderen, verjährt das ganze nach § 195BGB nach 3 Jahren. Er hätte also 2 Jahre früher damit kommen sollen.

    Ich glaube das mit dem Sonderkündigungsrecht hat er mir nur geschrieben, weil er mich so schnell wie möglich aus der Wohnung bekommen will.

    Tatsächlich bereitet mir lediglich die Garage kopfzerbrechen, da ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob das ganze als wirtschaftliche Einheit zu sehen ist, oder nicht.

    Dafür spricht die räumliche Nähe (2m vom Haus entfernt); der Zusatz der Koppelung im GaragenMV und meine letzte NK-Erhöhung vom Juni diesen Jahres in dem mein Vermieter mir als neue monatl. Miete die komplette Miete von Wohnung, Garage und Nebenkosten genannt hat. Er hat das also nicht getrennt.

    Dagegen spricht Klausel 16 aus Post #6. Und diese wiegt glaube ich schwer.

    Update: Nachdem ich meinen Widerspruch gegen die Erhöhung der Wohnungs- und Garagenmiete meinem Vermieter mitgeteilt habe, will er nun die Miete gerichtlich einklagen. Dazu will er jetzt auch noch anteilig für unsere Balkonsanierung aus dem Jahr 2017 die Miete entsprechend erhöhen und noch 25€ für angeblich durchgeführte Gartenarbeiten einklagen.

    Was ich bisher auch nicht wusste ist, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, denn das ist es, was zu nutzen mir mein Vermieter nahegelegt hat.

    Hallo,

    mein Vermieter kommt gerade auf die Idee, die Balkonsanierung nach 5 Jahren anteilig auf mich umzulegen. Kann er das machen? Gilt hier auch § 195, oder ist der nur für Nebenkostenabrechnungen?

    Nochmal zur Erinnerung:

    Ende November hat mir mein Vermieter einen Zettel in den Briefkasten geworfen, dass er in zwei Wochen unseren alten Balkon abreißt und durch einen neuen aus Metall ersetzt. Mehr stand nicht drin, außer, dass ich bis zu besagtem Tag bitte den Balkon freiräumen soll.

    Guten Morgen,

    ich brauche nochmal kurz Hilfe. Ich würde diese Woche meinen Widerspruch gegen die Mieterhöhung unserer Wohnung und unserer Garage an unseren Vermieter schicken.

    Wisst ihr, ob - basierend auf dem, was ihr aus den obigen Postst schon wisst - mir mein Vermieter die Garage einfach kündigen kann, wenn er den Widerspruch bekommt? Ich meine, dass das bei Garagen etwas einfach geht, als bei Wohnungen. Oder geht das nicht mehr aufgrund der wirtschaftlichen Einheit?

    Ich habe nicht geschrieben, dass er im letzten Jahr da war, sondern das es sein kann, dass er da war. Erinnern kann ich mich nicht. Maximal für eine halbe Stunde. Da er aber als Stundenlohn 18€ angegeben hat, muss er mindestens 5h da gewesen sein und das glaube ich ihm nicht. Ich weiß nur von diesem Jahr. Und da sich niemand wirklich daran erinnern kann, dass er im letzten Jahr da war und was er angeblich gemacht hat (schon gar keine 6h), will ich einen Tätigkeitsnachweis. Deswegen habe ich ihm die Nebenkosten auch unter Vorbehalt gezahlt. Die Frage ist nur, ob er mich jetzt so einfach abmahnen kann, ohne mir einen Nachweis zu liefern.

    Nach meinem Kenntnisstand ist die Sachlage derzeit so: Er will Geld von mir für eine Sache, die ich ihm nicht glaube, dass er sie getan hat. Er ist verpflichtet, mir die Sache nachzuweisen. Dazu habe ich ihm eine Frist von 3 Wochen gegeben. Deswegen habe ich ihm die NK auch unter Vorbehalt gezahlt. Der Bitte ist er nicht nachgekommen - also habe ich einmalig die Miete gekürzt.

    Basierend darauf, kann er mich theoretisch nicht abmahnen. Wenn er das könnte, ergäbe eine Zahlung unter Vorbehalt ja überhaupt keinen Sinn.

    Hallo nochmal,

    ich brauche doch nochmal einen Rat. Und bitte keine weiteren Fragen nach dem warum.

    Mein Vermieter hat mir heute geschrieben (bzw. als Betreff 'Mahnung' in die Mail geschrieben) und mir mitgeteilt, dass ich unverzüglich die 25€ überweisen soll. Andernfalls setzt er den Mahnverlauf weiter fort bis hin zur Kreditreform.

    Am Freitag habe ich erst einen Termin beim Mieterbund. Ich weiß aber nicht, ob ich ihm bis dahin vielleicht doch schreiben sollte.

    Meine Fragen deshalb:

    1. Ist es eine Mahnung, wenn lediglich in der Betreffzeile "Mahnung" steht?

    2. Was heißt 'unverzüglich'? Heute noch? Hat man nicht eigentlich mindestens eine Woche zeit?

    3. Wie lange habe ich bis zur Kreditreform zeit? Mindestens 2 Mahnungen, oder?
    4. Sollte ich überhaupt darauf irgendwie reagieren? Mein Vermieter kapiert nach wie vor nicht, dass er mir einen Tätigkeitsnachweis liefern muss, damit ich ihm das Geld überweise. Dazu ist er laut BGH verpflichtet.

    Es geht ja nicht nur um die Gartenpflege. Wäre es nur das, würde ich sagen: hier, nimm. Es ist viel mehr eine Anhäufung vieler vieler Dinge. Und irgendwann ist einfach der Punkt gekommen, an dem irgendwer meinem Vermieter Paroli bieten muss, da er sich prinzipiell gegen alle Rechtssprechungen und Urteile stellt.

    Gleich im ersten Jahr meines Einzuges hatte ich ihn gebeten, mir Einsicht in die NK Abrechnung der ***** für Wasser zu geben, weil er mir nur eine selbst erstellte Tabelle als NK Abrechnung gegeben hat und mir einige Posten spanisch vorkamen. Daraufhin meinte er, er muss mir gar nichts zeigen, wenn ich ihm nicht glaube, soll ich dich ausziehen und hat mir mit Eigenbedarf gedroht.
    Und mit so Zeug ging es dann jedes Jahr aufs neue los. Mittlerweile ist die Liste an Dingen, bei denen er sich gegen seinen eigenen Mietvertrag und gegen die Rechtssprechung stellt Seiten lang. Bisher hatte ich aber immer schiss, dass er mich einfach raus wirft. Aber dass das nicht so einfach geht, war mir lange nicht klar. Jetzt bin ich (und auch die anderen Mietparteien) an dem Standpunkt, dass ich ihn selbst wegen so einer Kleinigkeit vors Gericht zerren würde.

    Aber mal abgesehen davon, hat er mir ja die Nutzung des Gartens sowieso untersagt, weil ich nicht bereit bin, eine jährliche Nitzungsgebühr zu entrichten.

    Das sehe ich anders. Wenn ich Bedenken an der Richtigkeit habe und sich mein Vermieter weigert, mir einen entsprechenden Nachweis zu liefern, kann ich natürlich die Miete um die jeweilige Sache kürzen, so lange ich keinen Nachweis habe.
    Er ist als Vermieter in der beweispflicht und kann nicht einfach irgendwas behaupten und dafür Geld verlangen.

    Ich poste hier einfach mal eine teil seiner Mail. Vorher hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich die Miete um so und so viel kürzen werde, da er mir u.a. keinen Tätigkeitsnachweis für die Gartenpflege gezeigt hat.
    Jetzt versucht er es so hin zu biegen, dass ich es plötzlich nicht mehr um die Gartenpfeleg geht, sondern darum, ob ich den Garten kn der Vergangenheit genutzt habe. Absurd.


    Die Miete Rauchwarnmelder können Sie verrechnen! Alles andere nicht! Rückwirkend zu behaupten, Sie hätten den Garten nicht genutzt, glaube ich Ihnen nicht und spielt auch keine Rolle, weil Sie in der Beweispflicht sind! Sie haben auch mitgeteilt, dass Sie in der Vergangenheit den Garten selbst gepflegt hätten! Warum haben Sie das gemacht, obwohl Sie den Garten und den Wäschetrockner angeblich nicht genutzt haben???? Passt bezogen auf ihre Person nicht zusammen! Ich bin einverstanden,dass Sie ab dem 01.10.22 den Garten und den Wäschetrockner nicht mehr nutzen! Bis dahin haben Sie die geforderten Kosten zu tragen

    Sollten Sie das nicht bezahlen, werde ich es einfordern!

    Ich weiß nicht, ob ich das einfach komplett ignoriere, oder ihn freundlich darauf hinweise, dass ich gerne bereit bin, die 25€ für die Gartenpflege zu zahlen, sollte er mit einen Tätigkeitsnachweis liefern und das nicht ich in der Beweispflicht bin, sonder laut BGH Urteil vom 07.02.2018 er.

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