Ich Danke Ihnen Allen für die Antworten. Auch für die eher Humorvollen. Denn die Heizung(sanlage) ist nicht Ursache von Klopfgeräuschen. Vielmehr scheint es so zu sein, das einige Mieter zum Beginn der Heizperioden ihre Heizkörper vom Staub befreien wollen. Und bei vielen "klopft" das dann. Soweit so Gut. Ist ja auch kein Dauerproblem. Das Klopfen gegen Wände sehrwohl.
Zum Schreiben an den Vermieter ist folgendes zu ergänzen: Der Beschwerdeführer(BF) hat die Verwaltung ausdrücklich darum gebeten, anderen Mietern NICHT von seiner Bitte/Beschwerde Kenntniss zu gegeben. Da es aber "alte Seilschaften " gibt, wurde es den "Spezies" im Haus DOCH mitgeteilt, das sich der-namentlich genannte- über Klopfgeräusche beschwert. Auch einen Satz an den vrmtl klopfenden Mieter -von Balkon zu Balkon- ER sein "nur Gast hier" (Gemeint war das Alle Mieter eigentlich Gäste im Mietshaus seien) sagte,wurde umgedeutet. Der BF solle einem Mieter mit "Ausländischen Wurzeln (darf man das noch so sagen?) gesagt haben, er sein Gast in diesem Land. Was -bestenfalls- falsch Verstanden wurde. Nun soll also der BF ein Nasi sein....
Aber das ist Unsinn.... So sollen die ihn umgebenden Mieter nun ihrerseits "feststellen" ob der BF nicht selbst in seiner Wohnung absichtlich lärmt.Am besten mit Zeugen. Um etwas GEGEN ihn in der Hand zu haben. Nennt man Revanchismus....
In dem Haus ist "der Wurm" drin. Jeder gegen jeden, Volksgruppe gegen Volksgruppe. Ständiger Streitpunkt: Geöffnete Fenster in gemeinschaftlich genutzen Gängen. Werden die dann mit einem verschliessbaren Fenstergiff versehen (der Vermieter nennt das Griffoliven) , werden diese einfach wieder abgeschraubt. Denn das empfinden die Mieter als Bevormundung. Begründung: Es "stinkt". Aber in der eigenen Wohnung sind die Fenster IMMER geschlossen. (Heizkosten)
Das Alle Mieter -mehr oder weniger- teil der "Verstinkung" sind. kommt ihnen nicht in den Sinn. Der BF ist da eher auf der Seite des Vermieters und verschliesst die Fenster zumindest in den kalten Jahreszeiten um ein Auskühlen der Wände zu verringern...
Was also bleibt: Ein "Klopfprotokoll" führen und sich -wenn nötig-rechlichen Beistand zu suchen..Was für ein Trauerspiel...
Da der BF in der tat abgehört wird ist "man" immer über sein Vorgehen informiert. Ja, sowas gibt es. In der DDR nannte man sowas...Zersetzung....
Denn eines ist klar: Der BF kommt nie (mehr) aus eigener Kraft aus der Wohnug. Dazu ist er körperlich zu krank....Sonst hätte er ja auch nicht die Wohnung bekommen...
Also Klopfprotokoll und wenn es ganz schlimm wird: Polizei anrufen....
Freundschaft !