Beiträge von Ampersand

    Ich Danke Ihnen Allen für die Antworten. Auch für die eher Humorvollen. Denn die Heizung(sanlage) ist nicht Ursache von Klopfgeräuschen. Vielmehr scheint es so zu sein, das einige Mieter zum Beginn der Heizperioden ihre Heizkörper vom Staub befreien wollen. Und bei vielen "klopft" das dann. Soweit so Gut. Ist ja auch kein Dauerproblem. Das Klopfen gegen Wände sehrwohl.


    Zum Schreiben an den Vermieter ist folgendes zu ergänzen: Der Beschwerdeführer(BF) hat die Verwaltung ausdrücklich darum gebeten, anderen Mietern NICHT von seiner Bitte/Beschwerde Kenntniss zu gegeben. Da es aber "alte Seilschaften " gibt, wurde es den "Spezies" im Haus DOCH mitgeteilt, das sich der-namentlich genannte- über Klopfgeräusche beschwert. Auch einen Satz an den vrmtl klopfenden Mieter -von Balkon zu Balkon- ER sein "nur Gast hier" (Gemeint war das Alle Mieter eigentlich Gäste im Mietshaus seien) sagte,wurde umgedeutet. Der BF solle einem Mieter mit "Ausländischen Wurzeln (darf man das noch so sagen?) gesagt haben, er sein Gast in diesem Land. Was -bestenfalls- falsch Verstanden wurde. Nun soll also der BF ein Nasi sein....

    Aber das ist Unsinn.... So sollen die ihn umgebenden Mieter nun ihrerseits "feststellen" ob der BF nicht selbst in seiner Wohnung absichtlich lärmt.Am besten mit Zeugen. Um etwas GEGEN ihn in der Hand zu haben. Nennt man Revanchismus....

    In dem Haus ist "der Wurm" drin. Jeder gegen jeden, Volksgruppe gegen Volksgruppe. Ständiger Streitpunkt: Geöffnete Fenster in gemeinschaftlich genutzen Gängen. Werden die dann mit einem verschliessbaren Fenstergiff versehen (der Vermieter nennt das Griffoliven) , werden diese einfach wieder abgeschraubt. Denn das empfinden die Mieter als Bevormundung. Begründung: Es "stinkt". Aber in der eigenen Wohnung sind die Fenster IMMER geschlossen. (Heizkosten)

    Das Alle Mieter -mehr oder weniger- teil der "Verstinkung" sind. kommt ihnen nicht in den Sinn. Der BF ist da eher auf der Seite des Vermieters und verschliesst die Fenster zumindest in den kalten Jahreszeiten um ein Auskühlen der Wände zu verringern...

    Was also bleibt: Ein "Klopfprotokoll" führen und sich -wenn nötig-rechlichen Beistand zu suchen..Was für ein Trauerspiel...

    Da der BF in der tat abgehört wird ist "man" immer über sein Vorgehen informiert. Ja, sowas gibt es. In der DDR nannte man sowas...Zersetzung....

    Denn eines ist klar: Der BF kommt nie (mehr) aus eigener Kraft aus der Wohnug. Dazu ist er körperlich zu krank....Sonst hätte er ja auch nicht die Wohnung bekommen...


    Also Klopfprotokoll und wenn es ganz schlimm wird: Polizei anrufen....

    Freundschaft !

    Mir sagt der gesunde Menschen Verstand folgendes.: Zur MIetsache gehören Gas-Wasser und Elektzroinstallationen. Die gehören NICHT dem Mieter,sondern er nutz sie und zahlt u.a. auch dafür Miete....Natürlich gibt es in diesen Bereichen immer wieder Verschleiss...H (haushalt) Automaten HABEN Verschleiss. Wenn man weiss, wie so eine Sicherung funktioniert wird es einem klar. Siehe Leitungsschutzschalter

    Sogar die Isolierung von Kabeln wirdmit den Jahren Brüchig wenn diese aus PVC sein sollte,Denn sie verliert die Weichmacher.Wenn Sie mal eine Kabel sehen soltten das ein Halbes Jahrhundert in einem Haus verbaut war, werden sie dann sehen können.

    Ich bin da mal ganz vorsichtig und würde NIE etwas selbst an diesen Bereichen Instandsetzten (Würde auch KEINE Versicherung empfehlen)

    Wenn sich dieser Mensch so schnell aufregt, würde ich aufhören mit ihm "zu reden".Nur noch schriftliches. Das ist NICHT unhöflich sondern professionell...Gibt auch "Rechtsssicherheit".Denn sonst stünde evtl. ussage gegen Aussage...

    Leider entspricht das bei Vielen nicht dem Zeitgeist.denken Sie an Internetanbieter, die -für den Kunden- unbeweisbare Parameter in Verträge einpflegen.Beweisen Sie das mal. Denn ein "mitschneiden " eines Gespräches ist i-R. nicht erlaubt...

    Und das Sie Angst haben ihre Rechte einzufordern weil sie ein Kündigung befürchten und das vom so manchem "Spezialisten" (den Sie noch nie gesehen haben und den Sie nicht kennen) auch noch bejaht wird, ist ja wohl eher ein Witz....Ruhiges und Professionelles Vorgehen ist in solchen Fällen Immer angesagt...Notfalls kann man schriftliches dann auch in einer Verhandlung "beweisen". Wenn es nicht sogar einen Gütetermin gibt....

    Zum Thema: Eine Sicherung ist primär ein Leitungsschutz. Er soll Brände durch Überlast(Erwärmung) verhindern. Und weil der Schutzleiter und der Nulleiter in der Verteilung EIN Draht ist, löst die Sicherung auch aus, wenn Spannung auf einem (Leitfähigen,geerdeten) Gehäuse anliegen (Kabelbruch o.ä.).

    Da das aber nicht ausreicht , gibt es in Wohnungen einen Fehlerstromschutzschalter, der Leben retten kann. Wird aber Aufgrund des Bestandschutzes nicht in alte Wohnungen verbaut. Es gibt sogar FI Steckdosen zum "Nachrüsten" bzw "Zum In die Steckdose stecken".

    Nennen sich dann zb: " Personenschutzsteckdose". Als Beispiel aber bitte keine Werbung für den Anbieter sein. Rüsten veiel Bewohner von Altbauwohnungen, zb im Bad , nach. Besonders bei Alten und/oder Kindern.

    In Toto: Arbeiten an der Hausinstallation MUSS von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden. Dazu gehört auch der Austausch von Sicherungsautomaten.... Dafür hätte jeder Richter Verständniss und lässt es in solchen Fällen genau überprüfen.....Soweit ich weiss,DARF ein Mieter (auch wenn er sich für einen Fachmann hält,oder sogar selbst einer IST) soetwas nie selbst machen...Denn der Mieter ist GAST in dem Haus.....

    Aber das wissen Sie ja ohnehin....Das Problem mit alten "H" Automaten kann man im Netz nachlesen....Sie sind nicht der Erste Mieter der damit Probleme hat....

    Freundschaft !

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    Grace

    Hallo Forum. In einem Mietshaus indem von 44 Parteien ca 20 Wohnungen als "Krankenwohnungen" ausgewiesen sind (Behindertengerechter Zugang und Aufzug wurden vor einigen Jahren eingebaut), gibt es seit Monaten Probleme. Irgendwer Klopft gegen die Wände. Manchmal hört es sich an, als würden Nägel eingeschlagen. Dann hört es sich wieder so an, als würde einfach mit einem Gegenstand gegen eine Wand -und neurdings gegen die Heizung-geklopft....WER das genau ist, lässt sich schlecht feststellen. Ein Schreiben an den Städtischen Vermieter vor einer Woche brachte keine Änderung.

    Da das Klopfen auch an Sonn-und Feiertagen stattfindet, (besonders Morgens ab 8:00) scheint das ein Verstoss gegen die Hausordnung zu sein.

    Eine Mieterin behauptete einmal , sie würde Sonntags "Schnitzelklopfen" und das wäre ja in Bayern erlaubt. Tatsächlich ist sie aber (vorsichtig gesagt) psychisch auffällig und BTM bzw Alk zugetan...

    Ob sie das im Aktuellen Fall ist, lässt sich -wie gesagt- schlecht feststellen....Die Wohnungen sind Aufgrund der relative geringen Miete sehr begehrt...Es kann sich also auch um gezieltes Mobbing handeln indem -weniger Wehrhafte Mieter- weichgeklopft werden sollen, um sie zum Auszug zu bewegen.

    Was könnte man als Mieter noch unternehmen ? Ein "Klopfprotokoll" führen ?

    Freundschaft !!

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