Beiträge von Ricardo_Tubbs

    Die Aussage sollte im Endeffekt indirekt ausdrücken, dass der Vermieter an die Wartezeit von 2 Jahren gebunden ist, bis er wieder eine Mieterhöhung machen kann.

    Ok, super, vielen Dank schon mal


    sehr informati, vielen Dank

    Hallo,

    Das lässt sich so gar nicht sagen, weil es in §559b nicht um die Indexmiete geht. Sollte der §557b BGB gemeint sein, so spricht nichts dagegen, das so zu vereinbaren, denn nach dem Gesetz sind nur solche Vereinbarungen unwirksam, die eine Benachteiligung für den Mieter sind. Und das wäre ja eine Vereinbarung zum Vorteil.

    Ja, ich meinte natürlich § 557b BGB, hatte mich vertippt.

    Sorry, verstehe jetzt die Aussage nicht so recht.

    Hallo liebes Forum :)

    Habe eine Frage zum indexmietvertrag , leider habe ich über die Suche nichts Ähnliches gefunden.

    Folgender Sachverhalt:

    Habe seit Bezug der Wohnung 2010 einen Indexmietvertrag.

    Nun hat der Vermieter im April 2021 die Miete um 5,2 Punkte erhöht.

    Er gab dazu zwei Indexstände an:

    Indexstand Februar 2018 : 102,3 ( Basis 2015 = 100 )

    Indexstand März 2021 : 107,5

    Soweit, so gut.

    Vor ein paar Tagen kam die nächste Mieterhöhung:

    Um 9,8 Punkte

    Diesmal gab er folgende Indexstände an:

    Indexstand im März 2011 : 107.5 ( Basis 2015 = 100 )

    Indexstand im Mai 2022 : 117,3

    Verwirrt mich, kann der Vermieter das so angeben?

    Also einmal 2018, dann im Folgejahr 2011?

    Zudem hat er in der 2021er Mieterhöhung 24 Monate als Grundlage für Erhöhung angegeben, und in der neuen Erhöhung ist plötzlich von 12 Monaten die Rede.

    In meinem Mietvertrag steht ausdrücklich, dass die Indexmiete nach § 557b BGB alle zwei Jahre erhöht werden darf.

    Sogar unterstrichen und von beiden Parteien unterschrieben. ( Damals noch ein anderer Eigentümer des Hauses)

    Der neue Vermieter hatte vor vier Jahren bei Übernahme eine Mieterhöhung von fast 100 € angekündigt, ich habe daraufhin auf den bestehenden Indexmietvertrag verwiesen und das ich den beibehalte.

    Daraufhin hat er zurückgerudert.

    Vielleicht kann mir jemand eine Info geben, ob es bei den zwei Jahren im Vertrag bleibt, oder ich bezahlen muss?

    Herzlichen Dank fürs Lesen und Helfen :)

    Gerne scanne ich, wenn nötig, zum besseren Verständnis beide Seiten der Mieterhöhungen ein.

    VG

    Nochmals vielen Dank, Fruggel ,bin froh hier Fragen stellen zu dürfen und fachlich kompetente Antworten zu bekommen, das Mietrecht ist ja alles sehr komplex.

    Werde die Woche einen Brief aufsetzen und einen Widerspruch per Einschreiben / Rückschein an den Vermieter senden, leider geht nach vielen Versuchen keiner ans Telefon. War schon oft so.

    Melde mich wieder, wenn es Ergebnisse gibt. :)

    VG_RT

    Vielen Dank Fruggel


    Das dachte ich mir schon fast, war unüberlegt von mir mit der Zustimmung durch meine damalige Zahlung.

    Stimmt, meinte natürlich Eigentümer der Inmobilie.

    Heute ruf ich da erstmal an und mache einen Termin zur Belegeinsicht.

    Was mache ich eigentlich, wenn die Hausverwaltung behauptet, die Summe wär nur der Lohn für den Hausmeister und es wäre die Gartenarbeit oder Reparaturen gar nicht mit reingerechnet? Wenn ich das richtig verstehe , müssen nicht umlagefähige Kosten auch in der Nebenkostenabrechnung erwähnt werden, oder?

    Sorry, hätte noch eine Frage:

    In den Bestimmungen meines Mietvertrages ist ein Indexmietvertrag vereinbart, in dem steht, dass alle 2 Jahre erhöht wird. Diese Passage ist sogar unterstrichen.

    Das Haus hat seit 2017 neue Besitzer, der Mietvertrag aber ist unverändert.

    Die letzte Mieterhöhung durch Index wurde im Mai 2017 seitens des alten Besitzers noch vorgenommen.

    Die neuen Besitzer hatten bereits im Dezember für Februar 2018 eine Mieterhöhung gefordert, der ich widersprach.

    Somit wurde die Miete letztlich ab Mai 2018 erhöht und auch von mir bezahlt.

    Leider habe ich die Passage im Mietvertrag mit den festgesetzten 2 Jahren erst jetzt gefunden,

    somit habe ich ja zu früh einer Mieterhöhung zugestimmt.

    Gibt es eine Möglichkeit, der Mieterhöhung rückwirkend zu widersprechen ?

    Gilt durch meine Zahlung ab Mai 2018 das im Mietvertrag festgesetzte "alle 2 Jahre " weiterhin oder nicht mehr?


    Danke für Antwort.

    Beste Grüße RT

    Hallo liebes Forum,


    ich weiß, viele Fragen werden gestellt ,sicher oft auch ähnliches, aber mein Fall ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Die Situation:

    Mehrfamilienhaus , Gesamtfläche Wohnen ca 965 qm, davon 40 % an Monteure vermietet, die eine Tagespauschale zahlen und mal nur wenige Tage, mal länger hier sind.

    Fakt ist jedenfalls, dass immer hohe Frequentierung im Haus ist, teils bis zu 15 Personen in einer 140 qm Wohnung, die auf kleine Zimmer verschiedener Größe umgebaut wurde.

    Die Vermietung an die Monteure fing so Ende 2017 an. Vorher waren alle Wohnungen privat vermietet.


    Nun kam die Nebenkostenabrechnung für 2018.

    Folgende Positionen sind mir ins Auge gefallen:

    Die Hausmeisterkosten sind für die Gesamtfläche von 1892€ im Vergleich zum Vorjahr 2017 auf 4435 € gestiegen.

    Dazu muss ich sagen, dass der Hausmeister alle Nase lang hier ist um irgendwas in den Monteurswohnungen umzubauen, installieren oder sonstiges.

    In den normalen Wohnungen macht er eigentlich nahezu nichts.

    Gartenpflege und Winterdienst sind extra aufgeführt, die auch der Hausmeister machen soll.

    Gebäudereinigung findet ganzjährig nicht statt, falls das Trepenhaus damit gemeint ist, im Mietvertrag steht auch nicht, dass die Mieter das machen sollen.

    Trotzdem Position über 430 €

    Müllgebühren sind von 940 € auf 1304 € gestiegen, da die Monteure keinen Mükll trennen und nach 1 Woche das Müllkämmerchen wie ein Schweinestall.

    Dann kommt der Hausmeister, manchmal mit noch einer weiteren Person und ist Stunden beschäftigt, Ordnung zu machen.

    Auch werden ab und zu mal die Mülltonnen vergessen rauszustellen wenn die Abfuhr kommt und dann werden aufwändig alle Tonnen mit Anhänger geholt und in die 20 km entfernte Deponie gefahren. Darf das auf die Nebenkosten gerechnet werden?

    Und ein Punkt noch, 2017 wurden für die Feuermelder ( vermutl. für Einbau) auf der NKA 325 € für Gesamtfläche verewigt, dieses Jahr sind es 503 € , muss man wirklich jedes Jahr dafür bezahlen? Habe nie eine Wartung mitbekommen oder was anderes.

    Heizung und Warmwasser ist auch höher geworden.

    Sorry wegen des langen Textes, hoffe es erbarmt sich trotzdem eine helfende Hand und gibt mir einen Rat, ob etwas davon anfechtbar, bzw. Widerspruch Sinn macht,dank im Voraus :)

    Gerne lade ich die eine Seite NKA mit allen Positionen hoch, falls benötigt.

    Beste Grüße RT

    Vielen Dank für Deine Ausführung, bin ein schwieriges Forenmitglied :)

    Ok, dann hab ich es wohl doch noch so weit gecheckt - ich zahle im Endeffekt die Heiz - und Wasserkosten die bei mir auf der Uhr stehen zum Anteil 70 % und die anderen 30 % der Gesamtkosten abzüglich meiner und jeden anderen im Hause 70 %iger Kosten...

    Ich kann also den Dreisatz so übernehmen wie Du es beschrieben hast , GK geteilt durch Gesamteinheiten des Hauses mal Einheiten meiner Wohnung...

    Aber zumindest auf die 30 % die nach Grundkosten abgerechnet werden, habe ich keinen Einfluß , und hier liegt dann wohl auch das Problem.

    Wenn ich versuche so günstig und sparsam wie möglich mit Heizung und Wasser handzuhaben, dann muss ich dennoch die verschwenderischen Leute im Haus mit tragen....:/

    Aber der Preis pro m³-Kaltwasser oder Warmwasser. Je höher die Abnahmemenge, desto niedriger wird der Preis pro m³.

    Schwer zu erklären, ist aber so.

    Es geht hier nicht um die 30%, die nach Wohnfläche umgelegt werden, sondern die 70% die nach Verbrauch erfolgen.

    Danke für Eure Antworten :)

    Aber selbst, wenn das so ist, wer sagt dass der Vermieter den dadurch günstigeren Preis an den Mieter weitergibt? Wohl eher unwahrscheinlich.

    Und je mehr Wasserabnahme, respektive Verbrauch, desto mehr Kosten widerum durch entstehendes Abwasser...ist das kalkulatorisch nicht unwirtschaftlicher?:/

    Die Zähler werden ja einmal pro Jahr abgelesen, da kommt einer von xxxxxx, oder xxxxx...dann müssten ja die 70 % von 100 meine direkten Ablesewerte sein und die anderen 30 % von 100 wären dann Verteilerschlüssel Gesamtfläche: Quadratmeter , Irgendwie sind NK Abrechnungen echt kompliziert...?(

    Bitte keine Firmennamen nennen, gelöscht!

    Grace

    Der Vermieter bekommt normalerweise für eine Wohnung in dieser Größe ca. 600 €

    Der Preis für ein 12 qm Zimmer ist 100 € / Woche plus Endreinigungspauschale

    Somit ca. 400 € pro Person pro Monat.

    Sind voll belegt 4800 € für eine ursprünglich für 600 € vermietete Wohnung.

    Natürlich ist auch mal leicht weniger belegt, zwei Drittel der Zimmer aber permanent vermietet.

    Verständlich, dass diese Mieter, die ja ständig wechseln und meist nach kurzer Mietzeit wieder weg sind,

    keine Rücksicht auf Kosten nehmen, was Heizung Müll usw. betrifft.

    Fände es nur äusserst ungerecht wenn die Dauermieter das mitfinanzieren müssen.

    Es sind nicht nur Monteure, es mieten auch andere die Wohnung an, und wie gesagt, es gibt keinen Ausgleich oder Kostenentlastung durch leerstehende Wohnungen dann am Wochenende.

    Danke für Eure Antworten,

    evtl habe ich mich etwas ungünstig ausgedrückt, die Zimmer werden 7 Tage- weise vermietet, d. h. es ist anders gar nicht möglich ...

    Somit sind in einer 110 qm Wohnung ca. 12 Leute und in einer ähnlich großen 15 Leute, die ja alle Wasser und Hezung verbrauchen. Zudem machen Sie eine Riesen Sauerei im Müllbereich, werfen Restmüll in die Papiertonnen und verursachen proportional natürlich höheren Müll.

    Da die Zimmer pro Woche einen festen Betrag haben mit dem alles abgegolten ist, befürchte ich dass die restlichen Mieter die Zeche zahlen, wenn die Nebenkosten am Abrechnungsende explodieren.

    Kann man diese Einzelzimmer- Vermietung nicht als Gewerbeflächen verstehen?

    Sorry aber das verstehe ich nicht: Wenn Verbrauchskosten proportional steigen durch den logischen Mehrverbrauch von 12 Leuten unter der Dusche im Gegensatz zu 2 oder 4 Leuten die duschen in einer Wohnung, dann verändern sich doch die qm der Nutzungsfläche nicht - denn es wird alles zusammengerechnet und mit 70 : 30 Schlüssel abgerechnet. Es wird ja nicht nach den Zähelrn in den Wohnungen abgerechnet, sondern Gesamtverbrauch : Schlüssel ...das ist ja das Problem.

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank dass ich hier eine Frage stellen kann.

    Habe in den AGB's hier gelesen, man soll keine Namen nennen, dann mach ich das mal unhöflicherweise nicht.

    Folgender Fall:

    Das Mehrparteien -Mietshaus, in dem ich wohne, wurde vor ein Paar Monaten verkauft , somit neue Eigentümer.

    Es sind ursprünglich 8 Wohnungen unterschiedlicher Größen.

    Zwei davon sind nun umgebaut worden zu Einzelzimmervermietung- also stehen z.B. in den Wohnungen nun je 12 bis 15 Betten, die auch relativ ausgereizt werden.

    Der Vermieter berechnet pro Woche von jeder Einzelperson dieser " Monteurs" oder wie auch immer man sie nennen kann - Zimmer eine feste Pauschale, all incl.

    Nun meine Frage dazu: Es wird mit Sicherheit eine sehr viel höhere Nebenkostenabrechnung kommen im nächsten Jahr, da ja bisher max. 2 bis 4 Leute pro Wohnung waren.

    Ist ja dann viel mehr Wasserverbrauch und Heizungskosten?

    Ist das nicht schon gewerbliche Nutzung?

    Darf der Vermieter diese Wohnungen einfach wie andere Wohnungen mit wesentlich weniger Mietern per qm abrechnen?

    Wir haben in jeder Wohnung einen Zähler für Wärme und Wasser, dennoch wird 70:30 abgerechnet. Kann man da was tun?

    Freue mich auf Antwort und sorry wenn es etwas viel Text ist.

    Beste Grüße_RT :)