Auf jeden Fall, wenn er zu diesem Anbietspflicht nicht einhält, bekommst Du eine Entschädigung ausbezahlt. D.h., die Kosten für den Umzug sowie Mietkostenunterschied, falls die nächste Wohnung noch teurer ist.
Achte auf, daß er die Wohnung tatsächlich im Rahmen eines Eigenbedarfs über gibt. Wenn nicht, ist es als verschobene Eigenbedarfskündigung strafbar. Also, Betrug. Wenn er schon vorbestraft ist, wenn der Richter Bock drauf hat, konnte der Vermieter bis zum 5 Jahre deswegen sitzen