Beiträge von Roger_Pippin

    Auf jeden Fall, wenn er zu diesem Anbietspflicht nicht einhält, bekommst Du eine Entschädigung ausbezahlt. D.h., die Kosten für den Umzug sowie Mietkostenunterschied, falls die nächste Wohnung noch teurer ist.

    Achte auf, daß er die Wohnung tatsächlich im Rahmen eines Eigenbedarfs über gibt. Wenn nicht, ist es als verschobene Eigenbedarfskündigung strafbar. Also, Betrug. Wenn er schon vorbestraft ist, wenn der Richter Bock drauf hat, konnte der Vermieter bis zum 5 Jahre deswegen sitzen

    Wenn er im Grundbuch eingetragen wurde, ist er Eigentümer. Wenn nicht, ist er Mieter und Du Untermieter.

    In alle Bundesländern außer eins, sind Rauchmelder Pflicht. Falls es bei Dir brennt, haftet er. Übrigens, ist es ein Straftat.

    Beim Einziehen, immer fotografieren und einen Einzugsprotokoll schreiben. Es kann sein, bezogene Formulare sind um sonst zu herunterladen verfügbar

    Der Vermieter ist verpflichtet die Nebenkostenabrechnung bis zum ende des Jahres auszuteilen. Wenn er diesen Frist überschreitet, zahlt er. Er dürfte nicht die Kaution länger als 3 Monate behalten. Falls er es macht, heißt es Unterschlagung. Leider, in dem Fall, ist es nicht strafbar. Sondern, Zivilsachen. Wenn Du ein Becher abgelaufenen Joghurt aus seinen Mülleimer nimmst, bist Du strafbar. So blöd sind die Gesetze