Hallo zusammen,
eigentlich dachte ich ja inzwischen, ich wäre meine ehemalige Vermieterin ein für alle Mal los. Im Oktober 2018 bin ich bereits ausgezogen und habe meine Kaution vollständig zurück erhalten. Nun rief sie mich an, um mir von einem Schaden am Abwasserrohr im Keller zu berichten. Dieses habe der Nachmieter entdeckt, als er einen Dübel aus einem Bohrloch gezogen hatte. Die Vermieterin beruft sich nun auf die Einschätzung eines Flaschners, der den Schaden auf meine Mietzeit datiert (es gibt jedoch kein schriftliches Gutachten dazu). Also bat sie mich, den Fall meiner Haftpflichtversicherung zu melden. Zunächst war ich skeptisch, da während meiner Mietzeit von knapp 3 Jahren keine feuchte Stelle zu sehen war. Angeblich habe der Dübel wie eine Plombe gewirkt und die angebohrte Stelle verstopft. Und erst jetzt durch das Herausziehen, sei das Leck erkennbar gewesen. Der Nachmieter behauptet, selbst keine Löcher im Keller gebohrt zu haben.
Da ich jetzt endlich Ruhe möchte, hatte ich die Sache der Versicherung gemeldet (Hintergedanke: solange ich das Geld nicht aus meiner Tasche bezahlen muss, kann es mir ja egal sein). Die Versicherung gab mir eine Bearbeitungsnummer und bat darum, dass die Vermieterin die Handwerkerrechnung an meine Versicherung weiterleiten soll. Das hatte ich der Dame auch so weitergegeben. Nun ist die gute Frau weit über 70 Jahre alt und mit organisatorischen Dingen überfordert. Am Tag darauf rief sie mich erneut an und teilte mir mit, sie habe dem Handwerker nun meine Kontaktdaten gegeben. Er wird die Rechnung direkt an mich senden, damit ich diese weiterleiten kann.
Bisher ist die Rechnung noch nicht eingetroffen. Ich male mir aber gerade ein Szenario aus, in dem die Rechnung nicht nur an meine Adresse geschickt wird, sondern auch auf meinen Namen ausgestellt ist. Das traue ich der Frau ohne Zweifel zu. Wäre es in diesem Fall sinnvoll, die Rechnung gegenüber dem Handwerker anzufechten? Schließlich habe ich die Firma nicht beauftragt, somit kann sie mir gegenüber keine Forderung stellen. Außerdem sehe ich auch einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, wenn der Handwerker ohne meine Kenntnis und Zustimmung meine Kontaktdaten verarbeitet - und möglicherweise auch noch speichert. Schließlich hat mich die Vermieterin nicht gefragt, ob sie meine Kontaktdaten an den Handwerker übermitteln darf. Sie hatte mich erst im Nachhinein über die Abmachung mit ihrem "Haus und Hofhandwerker" (wie sie sagt) informiert.
Wie kann man nur so dreist sei? Einen Handwerker beauftragen und die Rechnung an jemand anderen senden zu lassen. So langsam reißt mir der Geduldsfaden mit der Frau.
Update:
Die Rechnung wurde nun doch nicht wie angekündigt zu mir geschickt. Stattdessen hat meine Versicherung den Fall jetzt direkt übernommen und mich darauf hingewiesen, der Vermieterin keine weiteren Auskünfte zu erteilen - und schon gar kein Schuldgeständnis abzulegen. Stattdessen kümmert sich nun die Versicherung selbst darum. Jetzt soll zunächst einmal geklärt werden, ob die Dame mir gegenüber überhaupt Forderungen stellen kann. Dazu wollte die Versicherung den genauen Auszugstermin wissen. Außerdem hat sie eine Kopie vom Übergabeprotokoll angefragt.
Jetzt kommt's: Die Vermieterin hatte sich bei der Übergabe vehemend geweigert, ein Protokoll zu unterschreiben. Ich hatte sogar extra einen Vordruck vom Mieterverein dabei, welchen sie aber nicht akzeptiert hatte. Soweit ich das über eine Internetrecherche einschätzen kann, könnte mir dieser Umstand nun zum Vorteil werden.