Beiträge von Benjito

    Hallo zusammen,

    die Sache dem Auszug aus der alten Wohnung ist seit einiger Zeit geregelt. Der Vermieter hatte sich ja ziemlich quer gestellt. Angeblich hätten wir die Wände nicht ordentlich gestrichen. Außerdem wollte er, dass wir ihm Teppiche ersetzen. Diese haben wir aber mit seinem Einverständnis entfernt (die Teppiche waren sehr hässlich und darunter lag ein schöner Laminat). Unser Anwalt hatte ihn zweimal ermahnt, die Kaution zurück zu zahlen. Auf jede Mahnung hat er mit einer Mail geantwortet, in der er behauptete, im Recht zu sein. Als dann ein Brief vom Gericht kam, hat der Vermieter ganz plötzlich die Kaution und unsere Auslagen für den Anwalt überwiesen.

    Zum Glück hatten wir die ganze Wohnung vor Einzug und bei Auszug fotografiert. Diese Bilder haben dem Anwalt geholfen, die Sache besser einzuschätzen. Ich kann jedem nur empfehlen, ausreichend Fotos zu machen.

    Hallo zusammen,

    Habe eine Frage eher praktischer Natur, möchte mich dafür aber nicht extra in einem Elektronikforum anmelden. Da das Thema aber mit Haus/Wohnung zu tun hat, hoffe ich auf Hilfe. Wir haben einen gemeinsam genutzten Waschkeller, wo mir eine Steckdose zur Verfügung steht. Daran muss Waschmaschine und Trockner angeschlossen werden.

    Hatte mir extra eine (wie ich dachte) hochwertige 3-fach-Steckdose von Brennenstuhl gekauft (16 A, max. 3500 W). Diese hat gerade einmal zwei Monate durchgehalten. Steht der Kippschalter auf “ein” leuchtet dieser zwar, aber es fließt kein Strom. Hatte die Mehrfachsteckerleiste auch schon erfolglos an anderen Steckdosen und mit anderen Endgeräten ausprobiert. Hat jemand eine Empfehlung, wie ich beide Geräte gleichzeitig an der einen Steckdose betreiben kann?

    Wir sind drei Wohneinheiten im Haus. Der Nachbar unter mir hat zwei Steckdosen im Waschkeller zur Verfügung, die Nachbarin über mir hat zwar nur eine Steckdose, besitzt aber auch nur eine Waschmaschine. Somit kann ich mir von den beiden Nachbarn keine Lösung abgucken.

    Hallo zusammen,

    in den kommenden Tagen sind wir endlich unsere alte Wohnung los. Als wir im Oktober eingezogen sind, waren an manchen Decken Stuckleisten (Zierleisten aus Styropor) angebracht. Da wir neu tapeziert hatten (auf eigenen Wunsch, nicht auf Anweisung des Vermieters), mussten wir diese Leisten beim Einzug entfernen. Auf Wunsch des Vermieters haben wir für den Auszug auch wieder neue Leisten im Wert von etwa 110 Euro angebracht. Das Ergebnis sieht (vor allem an den Ecken) allerdings nicht gerade schön aus. Der Kleber wollte ewig nicht halten und meine Frau und ich sind absolute Laien in Sachen Renovieren.

    Kann der Vermieter von uns verlangen, die Leisten noch einmal neu anzukleben? Dies ginge allerdings nur, wenn wir neue Leisten kaufen würden, da sich der Stuck nicht ohne Zerstörung von der Wand lösen lässt. Alle Fälle, die ich über Google finden konnte, handeln von Stuckleisten, die der Mieter von sich aus angebracht hatte. Bei uns ist es ja aber umgekehrt. Im Vertrag sind diese Leisten nirgends explizit erwähnt.

    Ich finde es ziemlich dämlich, dass er so auf seinen Stuck besteht. Sollten dem Nachmieter unsere Tapeten nicht gefallen, muss er die Leisten ohnehin wieder entfernen, um neue Tapeten anzubringen.

    Danke für Erfahrungen oder eine mögliche Einschätzung

    Spannende Frage. Gibt es eine Begründung, warum der Eigentümer nur die bei ihm erworbenen Flaschen zulässt? Falls er sich auf die Sicherheit bezieht, müsste er auch Kurzzeitcampern das Mitbringen von Gasflaschen verbieten. Ich bin selbst Camper und habe so etwas noch nie gehört. Zwar bieten viele Campingplätze den Kauf/Tausch von Gasflaschen an, das aber nicht verpflichtend.

    Wie ist es denn mit silbernen Aluflaschen geregelt? Oder verbietet der Eigentümer die Verwendung dieser Flaschen?

    Noch einmal zum allgemeinen Verständnis: Die grauen Gasflaschen sind Kaufflaschen, für die man einmalig bezahlt. Ist die Flasche leer, kann man sie bei einem Servicepartner (Baumarkt, Tankstelle, Campingplatz etc.) abgeben und erhält eine neue, gleichwertige graue Flasche. Bezahlt wird dann nur der Preis für die Gasfüllung.

    Lange habe ich kein Update mehr gepostet. Noch einmal kurz zusammengefasst: Im Oktober 2018 hatte ich einen Umzugsauftrag bei der XYZ veranlasst. In den kommenden Monaten waren zweimal Handwerker im Haus. Im März bekam ich dann endlich einen analogen Telefonanschluss, eine Woche später kam die Info, dass Internet nicht möglich ist. Allerdings gäbe es keinen technischen Grund dafür, sondern einen rechtlichen. Hier gibt es einen lokalen Anbieter namens XYZ- und dieser gibt der XYZ keine Möglichkeit, hier Kunden zu bedienen (so teilte es mir zumindest eine Mitarbeiterin der XYZ mit).

    Dabei hatte ich bereits Ende Oktober von der Gemeindeverwaltung folgende Aussage schriftlich erhalten: "Sie können in Schopfloch Ihren Internetanbieter wie sonst üblich frei wählen". Witzigerweise teilte mir das Unternehmen XYZ mit: "wir müssen das über die XYZ prüfen, da nur die XYZ über Leitungen zu dieser Adresse verfügt."

    Im März 2019 hatte ich mich mit diesem Umstand per E-Mail an den Bürgermeister gewandt. Er antwortete mir noch am selben Tag "[...] Dadurch ist XYZ aber kein Monopolist, nachdem die Verpachtung auch unter der Prämisse des open access erfolgte.". Weiterhin erklärte er, dass die XYZ der Region Glasfaserleitungen betreibe - das widerspricht allerdings der o.g. Aussage der XYZ selbst.

    3 Beteiligte, und jeder sagt etwas anderes. Angeblich ist XYZ kein Monopolist, die XYZ bekommt aber trotzdem keinen Zugang zu den Leitungen im Ort. Und wem die Leitungen nun tatsächlich gehören, bleibt im Dunklen.

    Das Ende vom Lied: Im Juli erfolgt der nächste Umzug. Dann aber ganz sicher in eine Stadt mit Internetanschluss.

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    Grace

    Hallo zusammen,

    eigentlich dachte ich ja inzwischen, ich wäre meine ehemalige Vermieterin ein für alle Mal los. Im Oktober 2018 bin ich bereits ausgezogen und habe meine Kaution vollständig zurück erhalten. Nun rief sie mich an, um mir von einem Schaden am Abwasserrohr im Keller zu berichten. Dieses habe der Nachmieter entdeckt, als er einen Dübel aus einem Bohrloch gezogen hatte. Die Vermieterin beruft sich nun auf die Einschätzung eines Flaschners, der den Schaden auf meine Mietzeit datiert (es gibt jedoch kein schriftliches Gutachten dazu). Also bat sie mich, den Fall meiner Haftpflichtversicherung zu melden. Zunächst war ich skeptisch, da während meiner Mietzeit von knapp 3 Jahren keine feuchte Stelle zu sehen war. Angeblich habe der Dübel wie eine Plombe gewirkt und die angebohrte Stelle verstopft. Und erst jetzt durch das Herausziehen, sei das Leck erkennbar gewesen. Der Nachmieter behauptet, selbst keine Löcher im Keller gebohrt zu haben.

    Da ich jetzt endlich Ruhe möchte, hatte ich die Sache der Versicherung gemeldet (Hintergedanke: solange ich das Geld nicht aus meiner Tasche bezahlen muss, kann es mir ja egal sein). Die Versicherung gab mir eine Bearbeitungsnummer und bat darum, dass die Vermieterin die Handwerkerrechnung an meine Versicherung weiterleiten soll. Das hatte ich der Dame auch so weitergegeben. Nun ist die gute Frau weit über 70 Jahre alt und mit organisatorischen Dingen überfordert. Am Tag darauf rief sie mich erneut an und teilte mir mit, sie habe dem Handwerker nun meine Kontaktdaten gegeben. Er wird die Rechnung direkt an mich senden, damit ich diese weiterleiten kann.

    Bisher ist die Rechnung noch nicht eingetroffen. Ich male mir aber gerade ein Szenario aus, in dem die Rechnung nicht nur an meine Adresse geschickt wird, sondern auch auf meinen Namen ausgestellt ist. Das traue ich der Frau ohne Zweifel zu. Wäre es in diesem Fall sinnvoll, die Rechnung gegenüber dem Handwerker anzufechten? Schließlich habe ich die Firma nicht beauftragt, somit kann sie mir gegenüber keine Forderung stellen. Außerdem sehe ich auch einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, wenn der Handwerker ohne meine Kenntnis und Zustimmung meine Kontaktdaten verarbeitet - und möglicherweise auch noch speichert. Schließlich hat mich die Vermieterin nicht gefragt, ob sie meine Kontaktdaten an den Handwerker übermitteln darf. Sie hatte mich erst im Nachhinein über die Abmachung mit ihrem "Haus und Hofhandwerker" (wie sie sagt) informiert.

    Wie kann man nur so dreist sei? Einen Handwerker beauftragen und die Rechnung an jemand anderen senden zu lassen. So langsam reißt mir der Geduldsfaden mit der Frau.


    Update:

    Die Rechnung wurde nun doch nicht wie angekündigt zu mir geschickt. Stattdessen hat meine Versicherung den Fall jetzt direkt übernommen und mich darauf hingewiesen, der Vermieterin keine weiteren Auskünfte zu erteilen - und schon gar kein Schuldgeständnis abzulegen. Stattdessen kümmert sich nun die Versicherung selbst darum. Jetzt soll zunächst einmal geklärt werden, ob die Dame mir gegenüber überhaupt Forderungen stellen kann. Dazu wollte die Versicherung den genauen Auszugstermin wissen. Außerdem hat sie eine Kopie vom Übergabeprotokoll angefragt.

    Jetzt kommt's: Die Vermieterin hatte sich bei der Übergabe vehemend geweigert, ein Protokoll zu unterschreiben. Ich hatte sogar extra einen Vordruck vom Mieterverein dabei, welchen sie aber nicht akzeptiert hatte. Soweit ich das über eine Internetrecherche einschätzen kann, könnte mir dieser Umstand nun zum Vorteil werden.

    Hallo Leipziger82,

    es gibt überhaupt kein Protokoll - außer die Vermieterin hat sich nach dem Termin selbst Notizen gemacht. Unser mitgebrachtes Übergabeprotokoll hat sie nicht akzeptiert.

    Aber vor Ort wurde nichts über den Zustand der Wohnung aufgeschrieben. Auch damals beim Einzug gab es keine Vermerke im Vertrag über den Zustand der Wohnung.

    Einige Quellen (Nachrichtenseiten und Mietratgeber) im Internet schreiben, dass Wasserhähne Vermietersache wären. Zumindest dann, wenn das Tropfen auf Verkalkung zurückzuführen ist. Aber dazu müssten wir wohl erst einmal einen Sachverständigen holen - da besorge ich dann aber lieber einen günstigen Wasserhahn, um die Sache endlich zu beenden.

    Hallo,

    am Samstag hatten wir unsere alte Mietwohnung zurückgegeben. Dafür hatten meine Frau und ich extra ein Übergabeprotokoll vorbereitet, das die Vermieterin jedoch nicht nutzen wollte (muss sie ja auch nicht). Selbst hatte sie auch kein eigenes Protokoll.

    Bemängelt wurde ein Wasserhahn an der Badewanne, weil das Wasser nach dem Abdrehen einige Sekunden lang nachläuft. Die Vermieterin wollte zuerst, dass wir einen Flaschner bezahlen, der den Wasserhahn wieder in Gang setzt (Die Armatur ist allerdings so alt, dass ein neuer Wasserhahn günstiger wäre). Nach einiger Diskussion hatten wir uns darauf geeinigt, die Reparatur von einem Bekannten unsererseits durchführen zu lassen, der die nötigen handwerklichen Fähigkeiten hat. Vermutlich ist der Hahn einfach nur verkalkt und schnell wieder repariert. Im gesamten Haus gab es in der Vergangenheit bereits Anfragen von Seiten der Mieter, die 70er-Jahre-Badezimmer endlich einmal zu renovieren - was von der Vermieterin abgelehnt wurde.

    Vor ein paar Tagen hatte ich schon einmal einen Thread zu dem Thema Badezimmerschrank erstellt: Badmöbel nicht im Mietvertrag vermerkt

    Dieses Thema wurde (seltsamerweise) bei der Übergabe gar nicht mehr angesprochen. Der von uns gekaufte Spiegelschrank hängt jetzt im Bad als Ersatz für den vergilbten Allibert. Beim Einzug war es so, dass die Steckdose in dem alten Allibertschrank nicht funktionierte. Wir haben uns dann selbst eine Lösung gebastelt und den Strom von der Lampe abgezapft, da keine Stromleitung zu finden war. Die letzten vier Jahre musste ich zum Föhnen immer das Licht einschalten, da sonst kein Saft auf der Steckdose war.

    Die Schlüssel haben wir am Samstag der Vermieterin übergeben, auch dafür allerdings keine Unterschrift geleistet. Beim Einzug hatte sie jedoch noch auf eine Unterschrift bestanden, als Bestätigung für den Erhalt der Schlüssel. Auch die Rückzahlung der Kaution und übriger Heizkosten hatte sie nur mündlich zugesichert.

    Jetzt spielt sich in meinem Kopf das worst-case Szenario ab. Was passiert, wenn sie uns in den nächsten Tagen eine Liste mit Mängeln und eventuell Einbehalt der Kaution schicken sollte? Kommen uns die nicht vorhandenen Unterschriften dann zu Gute oder werden sie uns zum Nachteil?

    Der Nachmieter hatte die Wohnung direkt nach unserer Rückgabe übernommen (er stand während der Schlüsselübergabe bereits vor der Tür). Darum und weil wir schon das Glück hatten, die Wohnung einen Monat vor Ende der Kündigungsfrist abgeben zu können, wollten wir die Sache abschließen und nicht riskieren, dass die Rückgabe platzt. Die Vermieterin hatte schon damit gedroht, dem Nachmieter abzusagen und uns den Dezember noch zu berechnen.

    Danke für die Antwort. Der Argumentation kann ich jedoch nicht ganz folgen. Denn wozu gibt es dann die gesonderte Inventarliste, wenn sie nicht verbindlich ist?

    In der Wohnung war auch ein Duschvorhang vorhanden, der definitiv dem Vormieter gehörte. Muss ich diesen dann auch in der Wohnung lassen?

    Wenn es nun wirklich so ist, dass ich für den Schrank aufkommen muss: Kann mir die Vermieterin den Neuwert (von vor 20 Jahren) berechnen, oder den Zeitwert? Letzterer dürfte bei dem vergilbten Teil keine 10 Euro mehr übersteigen.

    Hallo,

    am Samstag steht endlich die Rückgabe der alten Mietwohnung an. Beim Einzug hing im Bad ein Spiegelschrank Typ Allibert. Ich hatte es damals so verstanden, dass der Schrank der Vormieterin gehörte.

    Im Mietvertrag findet sich eine Inventarliste, dort ist aber nur eine Gardinenstange im Wohnzimmer vermerkt.

    Die Vermieterin hatte am Telefon behauptet, zu jedem Bad gehöre ein Spiegelschrank mit Licht. Das sei normal und sie sei nicht verpflichtet Badmöbel und Handtuchhalter gesondert zu vermerken.

    In unserer neuen Wohnung sind solche Gegenstände jedoch einzeln in der Inventarliste aufgeführt. Darum bin ich jetzt verunsichert.

    Außerdem war der Spiegelschrank gefühlte 20 Jahre alt und ziemlich vergilbt. Wir hatten selbst einen Schrank aufgehängt, den wir auch in der Wohnung lassen möchten. Trotzdem besteht die Vermieterin aus Prinzip auf dem alten Allibert.

    Kann die Situation jemand einschätzen? Bzw. gibt es juristische Fundstellen mit denen ich die Aussage der Vermieterin kontern kann?

    Kurzes Update:

    Die Verlegung meines DSL-Anschlusses zieht sich noch weiter. Inzwischen ist der LTE-Router eingetroffen. Damit kann ich wenigstens die nötigsten Online-Arbeiten erledigen. Die ersten 30 GB Datenvolumen dürften aber nicht all zu lange reichen.

    Von einem Nachbarn habe ich inzwischen erfahren, dass andere Hausbewohner bereits seit Jahren auf einen ordentlichen Internetanschluss warten. Angeblich gibt es hier einen lokalen Telefonanbieter, der die Kapazitäten im gesamten Ort für sich beansprucht. Andere Anbieter hätten hier gar keine Möglichkeit, eine Leitung zur Verfügung zu stellen. Bisher ging ich immer davon aus, dass man sich seinen Telefonanbieter frei aussuchen kann - wie auch den Stromanbieter.

    Die Internetfirma, bei der ich den Umzugsauftrag laufen habe, weiß davon aber angeblich nichts. Sie hat den Auftrag ja angenommen und mitgeteilt, dass sie mir die Leitung zur Verfügung stellen will (sobald die Arbeiten am Verteilerkasten abgeschlossen sind). Aktuell läuft anscheinend eine so genannte Netz-Recherche. Wenn diese abgeschlossen ist, erhalte ich in ein paar Tagen ein weiteres Statusupdate von der Technik-Abteilung.

    Zwischenzeitlich habe ich mit dem technischen Support telefoniert. Eine sehr freundliche Dame erklärte mir, dass die Arbeiten aufgrund von Personalmangel noch nicht durchgeführt werden können. Sie bot mir jedoch einen sogenannten Schnellstart-Router an, der mir den Zugangs ins Netz über das Mobilfunknetz ermöglicht (Genau nach diesem Gerät hatte ich im Geschäft auch gefragt, aber dort sagte man mir, es gäbe so einen Router nicht). Für diese Übergangslösung muss ich nichts extra bezahlen.

    Das klingt jetzt für mich alles fast zu schön, um wahr zu sein. Auf jeden Fall habe ich jetzt auch eine direkte Durchwahl zu "meiner" Umzugsbetreuerin. Jetzt muss ich nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen.

    Hallo zusammen,

    langsam summieren sich die Hürden für unseren Umzug ganz schön auf. Eigentlich hatte ich bei einem magentafarbenen Telekommunikationsunternehmen (Name wird auf Rücksicht auf die Forenregeln nicht genannt) einen Umzugsauftrag angeordnet. Sprich: meinen bestehenden Anschluss von der alten Wohnung in die neue Wohnung zu legen. Dies sollte ursprünglich heute (15.10.) ausgeführt werden.

    Noch im September wurde mir per Brief mitgeteilt, dass in unserem Haus Bauarbeiten nötig seien und der Anschluss erst am 24.10. aktiviert werden könne. Zum Hintergrund: Das Haus selbst ist an der DSL-Leitung angeschlossen, aber für unsere Wohnung ist kein Port für den Anschluss frei.

    Heute war ich in einem Geschäft des Anbieters und habe nach dem aktuellen Bearbeitungsstand gefragt. Jetzt hieß es, vor November könne ich nicht mit dem Anschluss rechnen. Sowohl meine Frau als auch ich sind beruflich auf das Internet angewiesen (Home Office). Eine Übergangslösung über das Mobilfunknetz könne mir das Unternehmen nicht anbieten. Mir kann auch niemand sagen, ob der Anschluss nun in einem Monat oder erst in einem Jahr möglich ist.

    Natürlich könnte ich jetzt umgehend kündigen - dann werden die Arbeiten aber erst Recht nicht ausgeführt und ich bekomme nie einen Internetanschluss. Sollte ich den Auftrag bestehen lassen und die Einrichtung des Anschlusses aussitzen, werden mir meine Grundgebühren laut Aussage der Mitarbeiterin "gut geschrieben". DAs kommt mir komisch vor, denn eigentlich sehe ich es nicht ein, weiterhin meine Gebühren zu zahlen, wenn dafür keine Leistung erbracht wird.

    War schon einmal jemand in dieser Situation? Wie sollte ich am besten vorgehen?

    OK, danke. Wie ist das denn mit den zwei Optionen zur Aufteilung der Kosten? Auf der Webseite von xxxxx konnte ich nicht einsehen, was mich eine Zwischenablesung kosten wird. Ist es ratsam diese durchführen zu lassen, oder kann ich die Kosten einfach auf die Monate aufteilen lassen?

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    Grace

    Über dieses Thema hatte ich auch mit dem Mieterverein schon einmal gesprochen. Der Berater meinte, eine Einmalzahlung wäre ungewöhnlich, aber nicht verboten.

    Die Vermieterin füllt einmal im Jahr den Öltank und verlangt dafür von jedem Mieter eine Vorauszahlung. xxxxxxxxx liest immer im Juli die Stäbchen ab, die Rechnung (Verrechnung tatsächlicher Verbrauch+Vorauszahlung kommendes Jahr) folgt dann im August.

    Firmenname gelöscht, Datenschutz

    Grace

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