Hallo darkshadow,
Vielen Dank für deine Antwort.
Bei einem Punkt habe ich mich glaube ich undeutlich ausgedrückt, sorry.
Mit "Eigentümer-Familie" meine ich in diesem Fall tatsächlich unsere Vermieter, denen das ganze Haus hier gehört. Der Hausverwalter hat mir also mitgeteilt, dass unsere Vermieter das generell nicht wünschen. Es handelt sich nicht um andere Mieter, die das nicht wünschen.
Keine Ahnung ob dies eine Relevanz hat, Recht mit all seinen Feinheiten ist mir zur hoch. Wollte es aber erwähnt haben.
Das "nicht-rechtliche" (oder doch?) Problem das hier zusätzlich noch besteht ist folgendes:
wir haben Anfang 2017 auf ziemlich dumme Art und Weise (normaler Postbrief - bitte keine Kommentare dazu - war dumm, danke ) einen Schlüssel der Schließanlage verloren.
Die Vermieter haben damals ziemlich cool reagiert und uns innerhalb weniger Stunden an unserer Wohnungstür einen anderen Zylinder installieren lassen, der nicht zur Schließanlage gehört.
Seither ist, trotz damals mehrmals erfolgter Nachfrage unserseits, nichts passiert. Gibt bestimmt auch Vermieter, die mittlerweile eine mehrere Tausend € teure Schließanlage hätten einbauen lassen. Wenn ich schon beim Thema bin: wie ist hier die rechtliche Lage? Verjährt sowas im laufenden Mietverhältnis oder erst nach Auszug?
Worauf ich eigentlich hinaus möchte: aufgrund dieses Vorfalls tu ich mich gerade schwer damit, hier auf mein "Recht" zu pochen und mir die Katzen einfach anzuschaffen bzw. auf eine eindeutige Begründung zu bestehen. Ich möchte nicht negativ auffallen. Eine mögliche "Racheaktion" könnte in diesem Fall sein, dass wir doch noch eine neue Schließanlage bekommen .
Schlüsselverlust ist zwar in der Haftpflicht drin, ich bin mir aber nicht sicher, ob die bei massiver Dummheit auch bezahlt. Leider ein unkalkulierbarer Faktor.
Gruß
Timo
Edit: nochmal zu der Tatsache, dass in der Wohnung unter uns bereits eine Katze wohnt. Das wurmt mich besonders. Das hier keine Diskriminierungen im eigentlichen Sinne (Hautfarbe, Religion etc.) vorliegt ist mir klar. Aber dürfen Mieter scheinbar willkürlich unterschiedlich behandelt werden?