Beiträge von Teemow

    Hallo darkshadow,


    Vielen Dank für deine Antwort.

    Bei einem Punkt habe ich mich glaube ich undeutlich ausgedrückt, sorry.


    Mit "Eigentümer-Familie" meine ich in diesem Fall tatsächlich unsere Vermieter, denen das ganze Haus hier gehört. Der Hausverwalter hat mir also mitgeteilt, dass unsere Vermieter das generell nicht wünschen. Es handelt sich nicht um andere Mieter, die das nicht wünschen.


    Keine Ahnung ob dies eine Relevanz hat, Recht mit all seinen Feinheiten ist mir zur hoch. Wollte es aber erwähnt haben.


    Das "nicht-rechtliche" (oder doch?) Problem das hier zusätzlich noch besteht ist folgendes:


    wir haben Anfang 2017 auf ziemlich dumme Art und Weise (normaler Postbrief - bitte keine Kommentare dazu - war dumm, danke :)) einen Schlüssel der Schließanlage verloren.


    Die Vermieter haben damals ziemlich cool reagiert und uns innerhalb weniger Stunden an unserer Wohnungstür einen anderen Zylinder installieren lassen, der nicht zur Schließanlage gehört.


    Seither ist, trotz damals mehrmals erfolgter Nachfrage unserseits, nichts passiert. Gibt bestimmt auch Vermieter, die mittlerweile eine mehrere Tausend € teure Schließanlage hätten einbauen lassen. Wenn ich schon beim Thema bin: wie ist hier die rechtliche Lage? Verjährt sowas im laufenden Mietverhältnis oder erst nach Auszug?


    Worauf ich eigentlich hinaus möchte: aufgrund dieses Vorfalls tu ich mich gerade schwer damit, hier auf mein "Recht" zu pochen und mir die Katzen einfach anzuschaffen bzw. auf eine eindeutige Begründung zu bestehen. Ich möchte nicht negativ auffallen. Eine mögliche "Racheaktion" könnte in diesem Fall sein, dass wir doch noch eine neue Schließanlage bekommen ;).


    Schlüsselverlust ist zwar in der Haftpflicht drin, ich bin mir aber nicht sicher, ob die bei massiver Dummheit auch bezahlt. Leider ein unkalkulierbarer Faktor.


    Gruß

    Timo


    Edit: nochmal zu der Tatsache, dass in der Wohnung unter uns bereits eine Katze wohnt. Das wurmt mich besonders. Das hier keine Diskriminierungen im eigentlichen Sinne (Hautfarbe, Religion etc.) vorliegt ist mir klar. Aber dürfen Mieter scheinbar willkürlich unterschiedlich behandelt werden?

    Hallo liebe Community :)


    da dies unser erster Post ist, hier ein paar Worte zu uns: Sonja & Timo, 31 Jahre alt und wohnhaft in xxxxxxxx . Wir leben in einer 80qm 4-Zi Wohnung in einem 10-Parteien-Haus.


    Zum Thema: es geht um die Katzenhaltung in der Mietwohnung. Unsere Hausverwaltung hat uns diese untersagt.


    Hier der Auszug zu diesem Thema aus unserem Mietvertrag:


    1. Die Haltung von Tieren in der Mietwohnung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen ist die Haltung von Ziervögeln, Zierfischen, Hamster und anderen ungefährlichen Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden; sie bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Dabei sind die konkreten Interessen im Einzelfall zu berücksichtigen.


    2. Der Vermieter kann die Zustimmung versagen oder widerrufen, wenn von dem Tier Beschädigungen, Störungen, Belästigung oder Gefahr ausgehen.


    3. Die Haltung von exotischen oder anderen Kleintieren, durch die eine Gefährdung von anderen Hausbewohnern entstehen kann, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


    4. Eine etwa erteilte Erlaubnis erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieren.


    5. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des § 833 BGB.


    Ich habe gestern per Mail angefragt, ob wir die Erlaubnis zur Katzenhaltung bekommen. Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass wir uns über § 833 BGB bewusst sind. Ebenfalls habe ich angemerkt, dass es sich um reine Wohnungskatzen handeln wird und wir keine Katzentreppe oder ähnliches am Balkon installieren. Nur ein optisch unauffälliges Katzennetz.


    Heute habe ich diese Mail erhalten:


    xxxxx,

    hiermit untersage ich das Halten von Katzen und Hunden.
    Tut mir leid. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.


    In der Mail darauf habe ich darum gebeten, dass mir die Gründe für die Ablehnung genannt werden. Soweit ich bisher herausgefunden habe, müssen dies triftige Gründe sein. Ich habe auch erwähnt, dass ich diese Nachfrage eigentlich nur für eine mietvertragliche Formalie hielt, da bei uns im Haus bereits mindestens eine Katze gehalten wird und die Untersagung daher sehr überraschend ist.


    Darauf hin habe ich diese Antwort erhalten:


    xxxxxxx,

    die Familie XXXX und XXXX (Anm.: Eigentümer-Familien) wollen in ihren Häusern generell keine Katzen und Hunde.

    Tut mir leid.



    So, zur Frage: darf der das? Für mich als Laie liest sich der Auszug aus dem Mietvertrag eigentlich eindeutig: Ja, er darf.

    Nach einigem googlen bin ich aber trotzdem der Meinung: nein, darf er nicht. Die Tatsache, dass im Haus (direkt unter uns, EG mit Zugang zum Garten) bereits eine Katze wohnt, bestärkt mich in dieser Meinung.

    Aber sicher wissen tu ich es halt nicht ;)


    Wie ist hier die rechtliche Lage? Bitte erleuchtet mich und zeigt mir, sofern vorhanden, meine Möglichkeiten auf. Welche Konsequenzen kann es nach sich ziehen, wenn man trotz "Untersagung" einfach Katzen anschafft? Darf er uns dann kündigen? Hätte diese Kündigung im Falle eines Rechtsstreits Bestand? Handelt es sich hier um Diskriminierung weil 3 Meter unter uns bereits eine Katze gehalten wird? Fragen über Fragen.

    Ich danke euch vorab!

    Liebe Grüße

    Timo


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    Grace