Du meintest wahrscheinlich eher, vom Mieter des Fragestellers zu begleichen.
Danke für die Korrektur. Ich meinte natürlich der Mieter hat die BK zu begleichen.
Du meintest wahrscheinlich eher, vom Mieter des Fragestellers zu begleichen.
Danke für die Korrektur. Ich meinte natürlich der Mieter hat die BK zu begleichen.
Also ist die von mir geforderte Nachzahlung der Betriebskosten legitim wenn es so wie im Mietvertrag steht und keine Vorauszahlung vereinbart wurde?
Ja, die Zahlung der BK ist von Dir zu begleichen, wenn diese korrekt ist.
Vorauszahlungen für BK sind nicht zwingend, aber der Begriff "Betriebskostenvereinbarung"
ist zweideutig, gemeint ist sicher Betriebskostenverordnung, oder?
Auf die BK-Vorauszahlung kann der VM verzichten, aber nicht auf den Vermerk im MV, dass die Betriebskosten zu zahlen sind. Wenn dieser Hinweis fehlt ist die Miete inklusiv der BK.
Mir ist klar, dass ich natürlich nicht auf das Angebot eingehen muss; aber wie verhält es sich rechtlich? Gibt es einen "Mindestzustand" einer zu vermietenden Wohnung ?
I.d.R. heißt es doch:" Die Wohnung nach Auszug in vertragsmäßigen Zustand zu übergeben," was heißen würde, ohne Bodenbeläge. Es sei denn, der VM würde Dir die Bodenbeläge kostenpflichtig abnehmen. Frage den VM doch, wie er sich diese Sache nach Auszug vorstellt.
Nebenbei; zu dieser Bedingung würde ich als Mieter die Wohnung nicht nehmen.
Aber ist der Grund (537a) auch der richtige?
Nochmal, § 537a ist weggefallen, gibt es nicht mehr.
Also erst wenn ich die Reinigung erstattet habe, würde mir die Kaution überwiesen werden.
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Du hast doch sicher mehr als € 125,00 an Kaution hinterlegt. Wenn der Vermieter sich im Recht wiegt, kann er doch die Putzkosten von der Kaution abziehen und den Rest an Dich überweisen.
Ich habe das ungute Gefühl, dass Du mit der Überweisung dieser Kosten auch Dein Einverständnis für diese Putzkosten geben sollst und damit wäre die Sache für den Vermieter/Agentur erledigt.
Ich hoffe, ich irre mich.
Die Agentur hat mir unterbreitet, dass die Reinigungskosten von der Mietkaution abgezogen werden. Kann ich dem widersprechen?
Widerspruch hat für Dich in diesem Fall keinen Nachteil, kann evtl. für Dich von Vorteil sein.
Gleichzeitig würde ich die Putzarbeiten-Selbstvornahme anbieten.
Nach meiner Kenntnis hat ein Mieter das Recht bei Auszug die Wohnung selbst so gründlich zu reinigen, dass eine Reinigungsfirma nicht notwendig ist.
I.d.R. gibt es gewisse Zeiten in denen auch musiziert werden darf/kann.
Leider ergibt sich aus unserem Portfolie nicht die optimalste Grundlage, um einen Vermieter davon zu überzeugen, uns eine Wohnung zur Verfügung zu stellen (leichte Schufa Einträge).
..Leichte Schufaeinträge....
Gibt es dazu Erfahrungen? Eine Zahlung von 2 Mieten an den Makler als Provision, wäre auf jeden Fall machbar
..könnte diese Provision nicht dazu beitragen die Schufa zu bereinigen? Du hättest mehr Chancen auf dem Wohnungsmarkt.
Jetzt meine Frage, bin ich verpflichtet über meine Schwangerschaft zu berichten oder die Geburt?
Nein! Wäre ja noch schöner.
In einem Vermieterforum bemängelte doch ein Vermieter ernsthaft die Frechheit seiner Mieter, ohne ihn zu verständigen ein Kind gezeugt zu haben.
Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.
Ich habe meine Wohnung am 05.01.2019 zum 01.04.2019 schriftlich per Brief gekündigt.
Deine Kündigung ging dem VM nicht korrekter Weise am 4.1.19 zu, was die Kündigung praktsche für einen weiteren Monat verschiebt, so dass Dein Mietverhältnis am 30.4.19 endet.
Nachdem der Vermieter aber die Wohnung seit Schlüsselübergabe benutzt, Du praktisch keinen Zugang zur Wohnung mehr hast,-was von Dir zu beweisen wäre- bist Du auch für April keine Miete schuldig.
Wenn der Vermieter nach Schlüsselübergabe mit umfangreichen Renovierungsarbeiten in der Wohnung beginnt ist die Wohnung nicht mehr für den Mieter zu gebrauchen und die Miete auf Null gemindert. (§ 536 Abs.1 Satz 1 BGB)
Nur bezahlt doch im speziellen Fall eines Rumpfjahres der Erstmieter komplett drauf?
Beispiel: Mieter zieht Juli ein, erhält Januar die Abrechnung der NK für das Rumpfjahr 2018 (Jul-Dez) und zahlt 1000€ Versicherung. Der Mietvertrag ist zu 1. Juli 2019 gekündigt. In 2020 erhält ja nach diesem Prinzip der Mieter eine NK Abrechnung f. 2019 über 50% der in 2019 erneut 100% anfallenden Versicherungskosten.
Kann das wirklich "legal" sein?
Eine korrekte NK-Abrechnung muss folgende Kriterien erfüllen: Z.B.
Gesamtkosten
Wohnfläche des vermieteten Hauses,gesamt
daraus errechnet qm-Preis
diesen qm-Preis x deine Wohnfläche
Wenn die Wohnung in diesem Zeitraum nicht 12 Monate beträgt wird anteilmässig abgerechnet: Z.B. nur 10 Monate, dann den Gesamtbetrag : 12 x 10 Monate. Diese Summe betrifft genau Deine NK.
Ich hoffe Du kannst es nachvollziehen.
Hallo, Fruggel, danke für den Hinweis. Man lernt eben nicht aus. Dass ein Mietvertrag von 1987 diese Klausel noch für Recht erklärt hätte ich nicht gedacht. Wie oft wurde seitdem das Mietrecht geändert?
Der Vermieter besteht aber auf eine Kündigunsfriest von 7 Monaten. Was soll man tun wenn er sich auf keine 3 Monate Kündigungsfrist einlässt?
Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, der Vermieter nach so vielen Jahren eine entsprechend längere. So das Mietgesetz.
Ich möchte jedoch auch nicht zu 100% ausschließen, dass es nicht irgendeinen Grund geben kann, warum er darauf bestehen kann, dazu müsste man sämtliche Einzelheiten kennen.
darkshadow, ich nehme an, dass der Vermieter aus Unwissenheit die Positionen vertauscht. In diesem Thread geht es um einen verstorbenen Mieter und dementsprechend um Zahlungsschrierigkeiten. Gesetze können ja wie man weiß, auch ausgelegt etc. werden, aber in diesem Fall kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass die verbliebene Mieterin die 3-monatige Kündigungsfrist nicht anwenden darf/kann/soll.
Vielleicht findest Du einen § zu Gunsten des Vermieters, würde mich interessieren.
Rhein Main Gebiet : Ein ca 24qm Kellerzimmer,kleines Oberlicht ( 80x30cm)...Rohzustand , keine Isolation,nur Kinderauslegeware !!!
Wer mietet einen Kellerraum im Rohtzstand als Wohnung an?
Oder ist das alles nicht ganz so gemeint, und es wäre die darüberliegende
Wohnung angemietet?
Vollgestellt bei der Besichtigung...Das darüberliegende edel eingerichtete Erdgeschoss mit offenem Wohn/Essbereich und "Terrasse"...dürfen frei genutzt werden...so wurde es besprochen und per Handschlag besiegelt...( Warmmiete all inc. 380 €......
Nicht ganz nachvollziehbar.
Ich habe am 01.04.2019...also letzte Woche, ...Kellerzimmer mit ausgeräumt, mit Sohnemann die Wände gestrichen,Laminat und Teppich gelegt, hübsch eingerichtet...
Kellerlüftung ist ganz speziell. Die Wände im Keller sind i.d.R. kalt, wird nun bei warmer
Witterung gelüftet gibt es Tauwasser an den Wänden, also Schimmelbildung.
Fazit: Keller nur bie entsprechender Witterung lüften, am besten bei niedrigen Aussentemperaturen, nie bei hohen.
Wie wäre es, wenn der Mieter die Heizung auf seine Kosten einbauen lässt und die Kosten mit der Miete verrechnet, oder er kauft das Haus, Kaufpreis abzüglich aller Kosten, die vom Mieter, einschließlich der neuen Heizung, geleistet wurden. Diese Überlegung war ja
bereits anfangs im Raum.