Beiträge von Leo2

    Wer denkt das die Wohnung schneller warm wird, wenn man von 3 auf 5 dreht hat die Funktionsweise nicht verstanden.

    Ich mache seit Jahren die Erfahrung, dass sich die Wohnung einiges schneller erwärmt, wenn ich auf 5 schalte. I.d.R. steht in meinem Wohnzimmer der Thermo auf 3, bringt mir kontinuierlich 19-20 Grad. Auf "5" gedreht in 10 Min. 24 Grad. Habe eben extra getestet.

    Allerdings sind die Wände nicht ausgekühlt, was der Grund sein mag.

    Der Ratschlag gilt eventuell für die ersten Tage, aber nicht einen ganzen Monat? Selbst eine eiskalte Wohnung im tiefsten Winter sollte kein Monat brauchen um einmal durchgeheizt zu werden.

    Da gebe ich Dir unbedingt recht. Meine Empfehlung ist nach wie vor die Heizung für 2 Tage

    auf "5" zu stellen. Danach sollte ein Resultat meßbar sein, wenn nicht, liegt es evtl. an der

    Dämmung.

    Es kann durchaus am Heizen liegen. Die Wohnung wurde neu renoviert, wahrscheinlich dabei die Wände vollkommen ausgekühlt.

    Ich möchte Dir empfehlen einige Zeit datasächlich auf "5" stellen bis Wand und Boden sich erwärmt haben. Danach dürfte Deine Wohnung auch kuschelig werden. Versuch macht kluch!

    Meine Frage jetzt: Bin ich verpflichtet irgendwas zu tun gegen den "Lärm" den ich verursache?

    Wenn Du keinen Lärm verursachst kannst Du bzw. brauchst Du diesen auch nicht vermeiden.

    Sorry, habe das falsch verstanden bzw. so, wie Du es geschrieben hast.

    Jetzt hat sie angefangen sich darüber zu beschweren das ich zu laut währe.

    In den Haus hat man wahrscheinlich mit der Dämmung gespart. In diesem Punkt kann man nur noch selbst für Dämmung/Schallschutz sorgen, indem wieder Teppiche ausgelegt werden, und das bei beiden Mietparteien. So würde ich es sehen.

    Meine Frage jetzt: Bin ich verpflichtet irgendwas zu tun gegen den "Lärm" den ich verursache?

    Ja, kannst Du, nämlich keinen Lärm verursachen. Lärm mit Lärm bekämpfen,wie Du das momentan praktizierst, ist eine Frage wer länger durchhält, bzw. eher aufgibt.

    Vielleicht hilft diesbezüglich ein geenseitiges Gespräch, evtl. eine Einigung auf "lärmlos".

    Es würden beide Parteien profitieren.

    Hoffentlich ist das, was geschwätzt wurde, auch zu beweisen. Hast Du dafür einen Beweis, dass es bei Öl bleiben wird? Wenn der VM diese Ansage von sich aus zugibt, bist Du aus dem

    Schneider, dann müsste Dir der VM das Öl bezahlen. Was der damit macht dürfte nicht Deine Sorge sein.

    Nur, gibt der VM zu seinen Lasten was zu?

    Nein, das stimmt nicht. Es gibt Besonderheiten beim Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird. Die eine Sache ist wie erwähnt die erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Und die andere Sache ist die Möglichkeit, die Heiz- und Warmwasserkosten vereinafacht abzurechnen. Mehr lässt das Gesetz nicht zu an Vereinfachungen.


    Aber den Mieter mit Kosten zu belasten, von denen er keinen Nutzen hat, ist ein Benachteiligung, die nicht hingenommen werden muss. Das wäre bei einem größeren Haus auch nicht anders. Das kann beanstandet werden

    Genau das habe ich geschrieben. Hast mich missverstanen oder habe mich falsch ausgedrückt.

    Der Mieter muss diese Benachteiligung nicht hinnehmen, mit dem Resultat, dass der VM aufgrund seines Status als Mitbewohner im 2-Familienhaus das Recht hat für eine erleichterte Kündigung. Und wenn er schon den Mieter auf so unverfrorene Weise belastet wird er keine Skrupel haben zu kündigen und sich einen Dümmeren suchen, der nicht meckert.

    Nochmals; der Mieter muss diese Benachteiligung nicht hinnehmen, und der Vermieter kann den Mieter kündigen, ohne Grund. Das ist eben auch der Nachteil mit Vermieter im selben Haus zu wohnen. Kann natürlich auch ein Vorteil sein wenn die Vermieter z.B. ihren Wasserverbrauch selbst bezahlen und den Mieter nicht ungerecht belasten etc.

    Somit Zahlen die Miter ja quasi die regelmäßige Autowäsche der Vermieter.

    Dass das so etwas ungerecht ist kann bestimmt jeder verstehen aber ist es rechtens? Darf der Vermieter im Keller einen Wasseranschluss (ohne Zähler) haben, den die Mieter nicht nutzen aber mitbezahlen müssen ?

    Diese Art und Weise ist in einem Wohnhaus mit 2 Parteien, eine davon der Vermieter, leicht möglich. Solltest Du Dich beim "Allerheiligsten" beschweren hat dieser das Recht Dir ohne

    Grund zu kündigen. Das nennt man "erleichtertes Kündigungsrecht" § 573a BGB.

    In meinen Augen ist das höchst ungerecht, aber Gesetz ist Gesetz.

    Das würde mich wirklich interessieren, könntest du das bitte näher ausführen? War es nur ein Versuch vom Vermieter oder ist er damit auch durchgekommen?

    Der VM bekam Recht gesprochen. Die Wohnung sah annähernd einem Fliegenpilz aus, lauter hellweiße Tupfer auf dunkleres weiß an den Wänden. Der Mieter hatte lt.MV eine gültige Schönheitsklausel, er machte sich die Renovierung insofern einfach, dass er die Schmutzflecken einfach überpinselte.

    Aber merke; 2 Richter, 3 verschiedene Antworten. Es ist halt immer auch mit welchen Augen es gesehen wird. Es war ein AG-Urteil.

    Grundsätzlich kann ich gar nicht glauben, dass auf einmal so viele Mieter eine Ablesung nicht möglich gemacht haben

    Einfach mal bei den anderen Mietern diesbezüglich nachfragen, denn es ist in der Tag schon verwunderlich, dass viele Mieter eine Ablesung nicht möglich gemacht haben.

    Wenn hier seitens der Abrechnungsfirma getrixt hat kann man dagegen vorgehen. Erst aber Sicherheit verschaffen.

    Danke für die Einschätzung. Ja, die Endrenovierungsklausel ist ebenfalls unwirksam.

    Das heisst unterschiedliche Weisstöne in einem Raum sind kein Mangel sondern Teil der Schönheitsreparturen und daher in diesem Fall nicht von uns zu beseitigen?

    Es wäre besser gewesen Du hättest überhaupt nicht gestrichen. Diese verschiedenen Weißtöne könnte Dir der Vermieter evtl. als "Schaden" ankreiden. Rede, bzw. schreibe aus Erfahrung.

    Es ist auch eine Mindestmietzeit von 48 Monaten vereinbart worden.

    Nach 48 Monaten hast Du das Recht auszuziehen sofern von Dir die Wohnung 3 Monate zuvor gekündigt wurde. Die Kündigung gilt schon ab Vertragsschluß, also ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung. Auch hier steht gelegentlich im Mietvertrag, dass die Kündigung

    erst ab Mietbeginn möglich ist.

    Ob die Mindestmietzeit wegen des Hinweises auf 48 Monate ungültig ist und nur die 3-monatige Kündigungsfrist gültig, kann ich ohne genaue Formulierung im Vertrag nicht sagen.

    Also bei den Kosten steht genauer 80,43 € + 19 % MwSt also 95,71 €. Das heißt das der Vermieter zahlen müsste? Ich verstehe aber nicht so ganz was er dann mit 200 € meinte...

    Bei ungenauen Angaben sind die Antworten ebenfalls ungenau.

    Sollte die Kleinreparaturklausel nicht € 80,00 sein, sondern € 80,43 + 19 %, also € 95,71 und der Rechnungsbetrag genau € 95,00, so ist die Rechnung von Dir zu begleichen.

    Er sagte uns was von Kleinreparaturen bis 200 Euro, die wir im Haus regelmäßig mit benutzen, müssen wir zahlen, alles drüber dann der Vermieter. So soll es auch im Mietvertrag stehen aber wir haben dort nichts gefunden. Jedenfalls nichts mit 200 Euro.

    Die Kleinreparaturklausel ist im Mietvertrag korrekt formuliert,€ 80,00 zuzügl.MWSt. Der Rechnungsbetrag ist € 95,00, also um € 0,20 zuviel und somit zahlt die gesamte Summe der Vermieter. Selbst wenn der Betrag um € 0,01 zuviel wäre, d.h. € 95,01 wären es nicht mehr Deine Kosten. So steht es geschrieben.