Beiträge von Matschepampe

    Hallo Mietrecht-Hilfe Volk,

    ich bewohne eine ca. 44 qm große Mietwohnung in einem mehr als 120 Jahre alten Haus, wo praktisch auch noch nie irgendwas modernisiert wurde. Das Blechdach ist nicht isoliert. Es fehlen z. T. Dachlatten. Auf dem Dachboden sind Löcher im Dach, wo es reinregnet.

    Meine Wohnung ist nun, wie ich festgestellt habe, in kalten Wintermonaten quasi zu 2/3 unbewohnbar. Denn im Vorraum, wo mein Kühlschrank und die Mikrowelle stehen, aber sonst keine Küche vorhanden ist (auch keine Anschlüsse!), und im Schlafzimmer sind keine Heizkörper. Nur im Wohnzimmer ist eine Heizung.

    Weitere Mängel sind der Härte nach sortiert:

    - ein undichtes, sehr zugluftdurchlässiges Dachfenster aus Zink im Schlafzimmer

    - eine verzogen Türzarge, sodass die Wohnzimmertür nicht zugeht

    - Gestank im Badezimmer, besonders im Sommer

    - jetzt auch offen gelegte Rohrleitungen im Badezimmer

    - sehr alte, dünne Holzfenster (Einfachverglasung) im Vorraum, wo auch viel Kälte durchzieht.

    Beim Einzug hieß es auf Nachfrage nach einer Küche (ob eine reinkommt) "jo. Müssen ma ma gucken." Betreffend eines weiteren Heizkörpers hieß es immer sinngemäß "In's Schlafzimmer soll eine Heizung eingebaut werden.".

    Als ich die Wohnung bezog', wusste ich nicht, dass das Dachfenster undicht ist und sogar Wasser durchtropft bei Starkregen. Auch wusste ich nicht, dass es so sehr kalt werden würde - in den 2 anderen Zimmern.

    Hätte ich das vorher wissen müssen? Muss ich das jetzt hinnehmen? Und könnte ich diesbezüglich an der Miethöhe was ändern? Zumindest in den Wintermonaten?

    Bitte um Aufklärung.

    Ich weiß nicht genau wie ich am besten mit der Situation umgehen soll. Der VM ist ein alter Querulant, mit dem ich auch etwas Mitleid habe und mit dem ich auch keinen offenen Konflikt haben will. Für den gelten keine Regeln. Der denkt sich auch nichts bei all' diesen Dingen. Er hat kein gesundes Rechtsempfinden und ist sich dessen auch nicht bewusst. Er verschließt die Augen vor den Fakten.

    Lg

    Matschepampe

    Hallo,

    Danke für die Antworten. Es hat sich nun herausgestellt, dass der VM ausnahmsweise mal richtig lag'. Mein Strom läuft doch auf den Zähler von ihm. Denn sein Sohn hat mal in dieser Wohnung gewohnt und da wurde das extra 'umgestrickt'.

    Es bleibt also so oder so dabei, die Nachzahlung des MX ist nicht meine Sache.

    An andere Stelle muss ich jedoch ein anderes Thema aufmachen betreffend der Mietsache.

    Gruß

    Matschepampe

    Hallo lieber Mensch,

    Diese Antwort überrascht mich etwas. Ist das echt so? Der Verbrauch von Mieter X geht mich nichts an, obwohl ich den Strom verbraucht habe? Nämlich deswegen weil es die Pflicht des VM gewesen wäre a) die Wahrheit zu sagen und b) einen weiteren Zähler einbauen zu lassen?

    Das bedeutet konkret für mich: Ich verweise den Mieter X an den VM. Und dann ist es allein seine Sache ob und wie er das das Geld vom verbrauchten Strom vom VM wieder bekommt. Richtig?

    Und auch für die Zukunft betreffend bin ich so lange fein raus wie ich keinen eigenen Zähler habe. Verstehe ich das richtig?

    Und das muss der VM regeln, oder?

    Heißt, ich muss mir keine Sorgen machen, weil ich rechtlich nichts falsch gemacht habe. Oder?

    Lg

    Matschepampe

    Hallo, ich kann leider nicht sehen, was ich schreibe. Aber ich probiere es dennoch.

    So. Jetzt geht es. Vielleicht liegt es an der Internetverbindung.

    Also: Ich wohne seit Juni in meiner Mietwohnung. Da is so weit alles ok. Nur ein undichtes, altes Zinkdachfenster, aufgerissenen Rohrleitungen im Badezimmer und keine Küche. Sonst geht es.

    Nun geht es aber um Folgendes:

    Der Vermieter hat mir bei Einzug erklärt, dass mein Stromverbrauch auf seinen Zähler läuft. Dass man das aber leicht "umklemmen" könnte. Dann würde ich einen eigenen Zähler bekommen. Daraus wurde aber nie was. Stattdessen sollte eine Vereinbarung mit ihm geschlossen werden, dass ich ihm dann meinen Stromverbrauch bezahle. Monatlich 20 €. Ich bin extrem sparsam. Auch daraus wurde bisher nichts, weil der Vermieter nicht gekommen ist deswegen. Ansonsten hätte ich mich bereitwillig auf eine schriftliche Zahlungsvereinbarung eingelassen. Nun kam das Thema erneut auf, als er mit einem Handwerker (ein Kumpel von ihm; Alkoholiker) in meiner Wohnung war, um die Rohre freizulegen. Da habe ich ihm gesagt, dass ich ihm dann ab nächsten Monat einen monatlichen Abschlag auf sein Konto überweise. Nun geht es so weiter:

    Der andere Mieter stand vorhin vor der Tür und hat dann ausprobiert, ob mein Strom auf seinen Zähler läuft, in dem er alles ausgemacht hat. Und siehe da. Es war so. Er hatte nun auch eine Nachzahlungsrechnung von seinem Stromanbieter bekommen. Der hat jetzt voll die Krawatte.

    Ich als Mieter habe mich natürlich darauf verlassen was der Vermieter diesbezüglich sagte. Kann natürlich auch den Frust des Mieters verstehen, der meinen Verbrauch nun mit bezahlen musste.

    ABER:

    Wer hat denn nun im Endeffekt die xxxxxxxxxxxxxx?

    Wer muss den Mehrverbrauch nun bezahlen?

    Und wie muss es nun künftig geregelt werden?

    Fakt ist:

    Der Strom ist nun verbraucht. Den bekommt Mieter X nicht wieder zurück.

    Es gibt aktuell definitiv nur 2 Zähler.

    Mein Stromverbrauch läuft auf den "Mieter X" Zähler.

    Und ob es überhaupt möglich ist, technisch, einen weiteren Zähler einzubauen, bezweifle ich einfach mal. An der Elektrik im Haus hat sich seit ca. 120 Jahren nichts geändert.

    Sehe ich es richtig, wenn ich der Meinung bin, dass der Vermieter dem Mieter X nun die kA ca. 120 € Nachzahlung an Mieter X zahlen muss? Denn schließlich ist doch der Vermieter schuld an der Misere.

    Wie sieht es rechtlich aus bezüglich dieser Dinge?

    Danke liebe Menschen!

    Lg

    Ein Mieter aus Deutschland

    Zweiten Beitrag zum ersten Beitrag als Ergänzung

    hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht.

    Bitte etwas auf die Ausdrucksweise achten!

    Grace

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