Hallo Mietrecht-Hilfe Volk,
ich bewohne eine ca. 44 qm große Mietwohnung in einem mehr als 120 Jahre alten Haus, wo praktisch auch noch nie irgendwas modernisiert wurde. Das Blechdach ist nicht isoliert. Es fehlen z. T. Dachlatten. Auf dem Dachboden sind Löcher im Dach, wo es reinregnet.
Meine Wohnung ist nun, wie ich festgestellt habe, in kalten Wintermonaten quasi zu 2/3 unbewohnbar. Denn im Vorraum, wo mein Kühlschrank und die Mikrowelle stehen, aber sonst keine Küche vorhanden ist (auch keine Anschlüsse!), und im Schlafzimmer sind keine Heizkörper. Nur im Wohnzimmer ist eine Heizung.
Weitere Mängel sind der Härte nach sortiert:
- ein undichtes, sehr zugluftdurchlässiges Dachfenster aus Zink im Schlafzimmer
- eine verzogen Türzarge, sodass die Wohnzimmertür nicht zugeht
- Gestank im Badezimmer, besonders im Sommer
- jetzt auch offen gelegte Rohrleitungen im Badezimmer
- sehr alte, dünne Holzfenster (Einfachverglasung) im Vorraum, wo auch viel Kälte durchzieht.
Beim Einzug hieß es auf Nachfrage nach einer Küche (ob eine reinkommt) "jo. Müssen ma ma gucken." Betreffend eines weiteren Heizkörpers hieß es immer sinngemäß "In's Schlafzimmer soll eine Heizung eingebaut werden.".
Als ich die Wohnung bezog', wusste ich nicht, dass das Dachfenster undicht ist und sogar Wasser durchtropft bei Starkregen. Auch wusste ich nicht, dass es so sehr kalt werden würde - in den 2 anderen Zimmern.
Hätte ich das vorher wissen müssen? Muss ich das jetzt hinnehmen? Und könnte ich diesbezüglich an der Miethöhe was ändern? Zumindest in den Wintermonaten?
Bitte um Aufklärung.
Ich weiß nicht genau wie ich am besten mit der Situation umgehen soll. Der VM ist ein alter Querulant, mit dem ich auch etwas Mitleid habe und mit dem ich auch keinen offenen Konflikt haben will. Für den gelten keine Regeln. Der denkt sich auch nichts bei all' diesen Dingen. Er hat kein gesundes Rechtsempfinden und ist sich dessen auch nicht bewusst. Er verschließt die Augen vor den Fakten.
Lg
Matschepampe