Und wenn er das nicht einhält und es bilden sich Legionellen in seiner Wohnung war dies dann ein vorhersehbarer Schaden und eine Obhutsverletzung ?
Normalerweise kann das eventuell in Betracht kommen.
ABER in diesem Fall, wie in den vorhergehenden Beiträgen zu sehen, ist ja noch nicht mal ein Wasserhahn montiert. Also gibt es auch nichts zu spülen.
Und außerdem wurde offenbar noch nicht mal eine Legionellenuntersuchung durchgeführt. Deshalb ist es ohnehin nicht nachvollziehbar, wie denn überhaupt so viele Fragen zu dem Thema aufkommen können. Am Ende gibt es gar kein Problem mit dem Wasser. Meinen Sie nicht auch, dass zuerst eine Wasserprobe durchgeführt werden sollte, und anhand des Ergebnisses kann man dann weiter sehen. Alles andere ergibt keinen Sinn.