Zunächst mal ist es sehr gut, dass du das Protokoll nicht unterschrieben hast. Denn du wärst an Verpflichtung deinerseits, die im Protokoll aufgeführt sind, gebunden, auch wenn der Vermieter es gar nicht von dir verlangen kann. Ohne der Unterschrift kann man nun Punkt für Punkt anschauen, ob du wirklich dazu verpflichtet bist, oder ob der Vermieter etwas Unberechtigtes verlangt.
Relevante Mängel sind nur solche, die du schuldhaft herbei geführt hast, nicht aber Abnutzungen, die durch üblichen Gebrauch entstehen.
Einen Schufaeintrag kann es nicht geben, wenn man Pflichten aus dem Protokoll nicht erfüllt. Und bei Geld Forderungen müssten diese erst mal berechtigt sein. Das war eine reine Einschüchterung.
Ob du Streichen musst hängt davon ab, ob es eine wirksame Verpflichtung im Vertrag gibt, und es hängt davon ab, ob die Wände so aussehen, dass eine Renovierung nötig ist. Sind die Wände noch sauber und in Ordnung und in hellen neutralen Farben, kann der Vermieter das Streichen auch nicht verlangen.
Natürlich hast du die Möglichkeit, das Streichen zu verweigern, auch wenn du dazu verpflichtet sein solltest. Und dann würde der Vermieter ie Kosten von der Kaution abziehen können. Aber du selbst findest vielleicht eine günstigere Möglichkeit, z.b. über einen Bekannten.