Beiträge von Fruggel

    Das eigentlich verbrauchte Öl, was am 29.12.2021 getankt wurde und effektiv auch verbraucht wurde, spielt hier keine Rolle

    Ich weiß nicht, wie deine Abrechnung gestaltet ist. Aber wenn es korrekt gemacht wurde, dann taucht das Öl dieser Betankung schon auf, nämlich in Form des Anfangsbestands zum 1.1. des Jahres. Das tatsächlich verbrauchte Öl des Jahres errechnet sich durch Anfangsbestand zum 1.1. plus Einkäufe im Jahr minus Restbestand zum 31.12.

    Gibt es dazu irgendein Gesetz abseits von § 563 BGB, dass die Vertragsbedingungen regelt und klarmacht

    Ein weiteres Gesetz ist dazu nicht erforderlich, denn es steht hier schon alles drin. "Eintritt in das Mietverhältnis" bedeutet, dass man kraft Gesetz Mieter wird. Dabei darf man sich nicht davon irritieren lassen, dass auf dem Vertrag weiterhin ein anderer Name steht. Das tut nichts zur Sache, denn der Mieter wird durch das Gesetz gewechselt, auch ohne neuen Vertrag.

    Muss ich dagegen Widerspruch einlegen? Wenn ja, gibt es Fristen zu beachten?

    Gegen eine unwirksame Kündigung muss man keinen Widerspruch einlegen, denn unwirksam = gegenstandslos = wie nicht vorhanden.

    Kann er das theoretisch von heut auf morgen, oder wie ist das gesetzlich regelt

    Die gesetzlichen Regelungen findest du in §558 ff. BGB. Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Höhe muss 3 Monate vorher angekündigt sein, da man als Mieter ausreichend Zeit haben soll um zu prüfen, ob diese berechtigt ist.

    Laut § 563 BGB bin ich davon ausgegangen, dass ich als erwachsene Tochter ohne Wenn und Aber den Mietvertrag fortsetzen und weiterhin in der Wohnung bleiben kann

    Das hast du richtig verstanden. Der Mietvertrag geht auf den Mietbewohner über und wird mit diesem weiter geführt (unbefristet). Der Vermieter hat dabei zwar ein Sonderkündigungsrecht, aber die Anforderungen an die korrekte Begründung für diese Kündigung sind sehr hoch.

    eine Bestätigung des Nachlassgerichts gefordert, dass ich das Erbe antrete

    Das ist unerheblich, ob du Erbe bist, denn der §563 BGB bezieht sich ausdrücklich auf die Mitbewohner und nicht auf Erben.

    mit deutlich höheren Kosten bei Kaltmiete + Nebenkosten abgeschlossen werden

    Der Vermieter kann die Miete regulär nach den gesetzlichen Bestimmungen erhöhen, sofern vertraglich nichts dagegen spricht.

    Ich kann mir auch vorstellen das bei einer Baderneuerung Dixieklos in den Hof gestellt werden.

    Nein. Wenn das Bad komplett erneuert wird, dann gilt die Wohnung als nicht nutzbar in der Zeit. Das bedeutet, der Vermieter muss entweder eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen oder er muss Hotelkosten bezahlen, da er seinen Vertrag zu erfüllen hat, oder man braucht keine Miete in der Zeit zahlen und für das Geld sucht man sich selbst eine andere Unterkunft.

    aber ich möchte nicht alles mit mir machen lassen.

    Verständlich, und das musst du auch nicht. Aber du kannst die Arbeiten nicht verhindern, sondern bist sogar nach dem Gesetz verpflichtet, sie zu ermöglichen. Jedoch muss der Vermieter informationen geben, für wann er Handwerker beauftragt hat und was da jeweils gemacht wird.

    Kann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen

    Verlangen nicht, aber er darf es erwarten, eine Information zu bekommen, für wann der Vermieter Handwerker beauftragt hat. Es geht ja auch darum, dass ohne einer Information auch Leute kommen könnten, die gar keinen Auftrag vom Vermieter haben, also z.b. irgend welche Betrüger. Kommt ja manchmal vor. Aus diesem Grund darf man durchaus den Zutritt verweigern ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Es ist die Aufgabe des Vermieters, die Mieter zu informieren und Termine abzusprechen.

    Zunächst mal ist es sehr gut, dass du das Protokoll nicht unterschrieben hast. Denn du wärst an Verpflichtung deinerseits, die im Protokoll aufgeführt sind, gebunden, auch wenn der Vermieter es gar nicht von dir verlangen kann. Ohne der Unterschrift kann man nun Punkt für Punkt anschauen, ob du wirklich dazu verpflichtet bist, oder ob der Vermieter etwas Unberechtigtes verlangt.

    Relevante Mängel sind nur solche, die du schuldhaft herbei geführt hast, nicht aber Abnutzungen, die durch üblichen Gebrauch entstehen.

    Einen Schufaeintrag kann es nicht geben, wenn man Pflichten aus dem Protokoll nicht erfüllt. Und bei Geld Forderungen müssten diese erst mal berechtigt sein. Das war eine reine Einschüchterung.

    Ob du Streichen musst hängt davon ab, ob es eine wirksame Verpflichtung im Vertrag gibt, und es hängt davon ab, ob die Wände so aussehen, dass eine Renovierung nötig ist. Sind die Wände noch sauber und in Ordnung und in hellen neutralen Farben, kann der Vermieter das Streichen auch nicht verlangen.

    Natürlich hast du die Möglichkeit, das Streichen zu verweigern, auch wenn du dazu verpflichtet sein solltest. Und dann würde der Vermieter ie Kosten von der Kaution abziehen können. Aber du selbst findest vielleicht eine günstigere Möglichkeit, z.b. über einen Bekannten.

    Müssen wir einen Termin zu stimmen ?

    Das hängt von der genaueren Begründung des Zwecks ab. Das muss der Vermieter schon etwas genauer erläutern. Einfach nur zu sagen, dass jemand von der Bank die Wohnung anschauen will, reicht nicht aus. Er muss den genaueren Anlass mitteilen.

    Würde er aber beispielsweise sagen, dass ein Wertgutachten für den Verkauf erstellt werden soll, dann würde das weitere Rückfragen auslösen. Denn für ein Wertgutachten muss man nicht unbedingt in eine Wohnung zur Besichtigung. Das muss der Vermieter detaillierter erläutern.

    Ist der Grund dann geklärt und berechtigt, dann muss man den Termin ermöglichen. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter den Termin diktieren kann, sondern der Termin muss abgesprochen werden. Dein Partner sollte also seinerseits dann Terminvorschläge machen, wann es ihm möglich ist, da zu sein.

    Wegen des Schlüssels, den der Vermieter hat, kann man nur empfehlen, umgehend den Schließzylinder auszutauschen. Es ist zwar Hausfriedensbruch gewesen, und man kann die Herausgabe des Schlüssels verlangen. Aber letztlich weiß man nie so genau, ob der Vermieter vielleicht noch einen weiteren Schlüssel zurück behält.

    Ein Straftatbestand nach StGb ist es jedenfalls nicht, da die Wohnung gar nicht mehr als privater geschützer Bereich benutzt wird und auch der Schlüssel freiwillg übergeben wurde.

    Dennoch ist das Vorgehen der Hausverwaltung keineswegs korrekt.

    Je nachdem wie umfangreich sich die Arbeiten gestalten kann es auch sein, dass du nach §537 BGB vielleicht von der Zahlung der Miete befreit bist.

    Er sagte, dass ich die NK 2023 dann in 2024 bekomme und er dann erst abrechnen kann... So lange würde er die 713€ an Wasserkosten einbehalten können

    Es ist richtig, dass ein Vermieter etwas einbehalten kann für eine ausstehende Abrechnung. Aber nur, insoweit eine Nachzahlung zu erwarten ist. Hast du bisher immer ein Guthaben bekommen, ist das ja nicht der Fall.

    Die Ungezieferbekämpfung ist tatsächlich eine umlegbare Betriebskostenart.

    Aber nur, wenn es turnusmäßig wiederkehrende Arbeiten sind, nicht für einmalige Aktionen wie die Entfernung eines Wespennestes.

    Nun, dann passt es ja. Dein Verbrauch waren 667 m³, und im Gesamtjahr 839m³. Somit kann man das Verhältnis ausrechnen.

    Also 1169,67€ : 839m³ x 667m³ = 928,29€.

    Wenn du die gesamten 839m³ in kWh umrechnest, dann musst du das mit den deinen 667m³ auch tun, und dann würdest du auf das gleiche Ergebnis kommen.

    Da der Freund nur Nebenkosten zahlen soll, aber keine Miete, liegt auch kein Mietverhältnis vor. Denn dieses würde die Zahlung einer angemessenen Grundmiete erfordern. Daher ist es nur eine Leihe. Und diese kann kurzfristig gekündigt werden ohne Angabe von Gründen.

    Soweit die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass man rechtlich gesehen ihn nicht einfach vor die Tür setzen darf. Sondern man muss auf Räumung klagen. Deshalb kündigt ihm und fordert ihn auf auszuziehen. Wenn er das nicht macht werdet ihr vielleicht zu einem Anwalt müssen.

    Ja, das wäre grundsätzlich möglich.

    Allerdings ist es alles andere als sicher, dass die Kündigung unwirksam ist. Das lässt sich aus den gegebenen Informationen gar nicht genau einschätzen, wie es ein Richter sehen würde. Deswegen wäre es gut, wenn deine Freundin die Kündigung von einem Anwalt anschauen lässt. Denn wenn sie eine Klage verlieren würde, hätte sie die ganzen Kosten zu tragen. Das kommt wesentlich teurer als eine Beratung beim Anwalt.

    Nach dem Gesetz muss der Vermieter zur Begründung seiner Erhöhung entweder den Mietspiegel nennen und wie er dort die Wohnung eingeordnet hat, oder 3 vergleichbare Wohnungen nennen, oder ein Gutachten beauftragen. Ist nicht eines der drei Dinge angegeben, ist die Mieterhöhung formell unwirksam.

    Wenn die Erhöhung aber nur gering ist, kann man sich überlegen, ob man diese trotzdem akzeptieren will. Denn wenn der Vermieter sich die Mühe macht, das Erhöhungvserlangen korrekt zu begründen, kann es vielleicht passieren, dass die Erhöhung größer ausfällt.

    Wenn ich in den bisherigen Beiträgen nichts überlesen habe, dann gibt es bislang noch gar keine Kündigung. Somit gibt es also auch nichts, was man anfechten könnte. Ihr müsst warten, bis eine Kündigung eintrifft. Damit geht ihr dann zu einem Anwalt und lasst sie prüfen. Vorher kann man überhaupt nichts machen und irgend welche Drohungen können schlicht ignoriert werden. Lasst euch nicht verrückt machen und lebt einfach euer Leben weiter.

    dass im Vertrag eine Klausel ist, die besagt, es werde ein längeres Mietverhältnis angestrebt und der Vermieter könne erst 3 Jahre und 9 Monate nach Vertragsschluss eine Kündigung aussprechen

    Wenn das so im Vertrag stehen sollte, dann würde das auch gelten. Ein Mieter darf nicht einseitig benachteiligt werden, der Vermieter hingegen darf sich durchaus benachteiligen.

    Das ist natürlich kein schöner Zustand, allerdings auch nicht so einfach damit umzugehen, wenn kein Rücksichtnahme auf der anderen Seite besteht.

    Die folgenden Möglichkeiten sind nur Ideen ohne Bewertung, ob diese für dich in Betracht kommt oder eine Aussicht auf Besserung bringt. Vielleicht hat jemand anderes noch weitere Ideen.

    • Mit der Nachbarin das freundliche Gespräch suchen und erklären, warum dir die Sache zu schaffen macht, sodass vielleicht Verständnis kommt.
    • Nochmal mit der Vermieterin sprechen und ihr klar machen, dass dich das Verhalten sehr belastet, es nicht korrekt ist, und du eventuell in Erwägung ziehen musst, von deinem Recht der Mietminderung Gebrauch zu machen.
    • Die Eigentümergemeinschaft hat sicherlich eine Hausverwaltung. Mit dieser sprechen und um Hilfe bitten, ob man bei dem Problem irgend wie vermitteln könnte.
    • Eventuell kann man auch gegen die Nachbarin rechtlich vorgehen und gerichtlich eine Unterlassungserklärung einfordern. Aber das ist natürlich ein krasses Mittel, das den nachbarschaftlichen Frieden ganz kaputt machen könnte und sollte daher gut überlegt sein.