Beiträge von Andreas89

    Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich bei den Mietobjekt um eine Einraumwohnung welche eigentlich nur an Studenten vermietet werden sollte. Da der Eigentümer der Wohnung vermutlich keine zahlungswilligen Studenten als Mieter gefunden hatte, wurde die Wohnung über Bekannte mir angeboten aber scheinbar wurde die Vertragsklausel so belassen.

    Demnach wäre die Sache erledigt, wenn ich meinen Vermieter per Einschreiben die schritliche und unterschriebene Kündigung meinerseits schicken würde? Hierbei würde die drei monatige Frist greifen? Ich würde dieses Vorgehen jetzt meinen Vermieter so telefonsich schildern. Sollte es Streiterein geben, werde ich mich nochmals hier melden.

    Hallo liebe Community,

    ich habe letztes Jahr eine Wohnung in München gemietet, welche ich aktuell beziehe.

    Da ich zum damaligen Zeitpunkt dringend zwecks Arbeit eine Wohnung gebraucht habe, habe ich den Vertrag mangels alternativen zugestimmt.

    Aktuell frage ich mich aber ob eine bestehende und sehr unbequeme Sondervereinbarung überhaupt rechtlich wirksam ist, denn es ist mir nur gestattet zu einem fixem Zeitpunkt im Jahr zu kündigen

    §16 Sonstige Vereinbarungen

    (1) Die Vertragsparteien einigen sich darauf dass das Mietverhältnis erstmals mit Wirkung zum 15.09.2019

    unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar ist.

    In den Folgejahren ist die Kündigung stets mit Wirkung zum 15.09. möglich.

    Die Kündigung bedarf der

    Schriftform

    Gibt es für mich wirklich keine Möglichkeit aufgrund dieser Klausel vorher auszuziehen?