Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich bei den Mietobjekt um eine Einraumwohnung welche eigentlich nur an Studenten vermietet werden sollte. Da der Eigentümer der Wohnung vermutlich keine zahlungswilligen Studenten als Mieter gefunden hatte, wurde die Wohnung über Bekannte mir angeboten aber scheinbar wurde die Vertragsklausel so belassen.
Demnach wäre die Sache erledigt, wenn ich meinen Vermieter per Einschreiben die schritliche und unterschriebene Kündigung meinerseits schicken würde? Hierbei würde die drei monatige Frist greifen? Ich würde dieses Vorgehen jetzt meinen Vermieter so telefonsich schildern. Sollte es Streiterein geben, werde ich mich nochmals hier melden.