Beiträge von JosyMosy

    Vielen Dank für die Antwort!

    Im Mietvertrag stehen nur Fristen, wie oft welche Zimmer, Heizkörper, Türen etc. zu streichen sind. Davon, wie die Wohnung im Falle eines Auszugs zu hinterlassen ist, steht weit und breit nichts im Mietvertrag. Das Einzige, was dieser Thematik noch am nähesten kommt, ist ein kleiner Absatz, dass der Mieter vor dem EINZUG eventuelle Mängel nur geltend machen kann, wenn deren Beseitigung in der Übergabeverhandlung vereinbart worden sind.

    Zudem steht in diesem Absatz noch folgendes:

    Soweit das Wohnungsunternehmen oder der Mieter Ausgleichsbeträge für unterlassene Schönheitsreparaturen vom Vermieter erhalten, sind diese zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung zu verwenden bzw. bei Ausführung durch den Mieter an diesen auszuzahlen.

    Hallo ihr Lieben!

    Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage:

    Uns wurde vor einem Monat durch unseren Vermieter mitgeteilt, dass wir innerhalb von 3 Monaten unsere Wohnung (die wir schon seit 33 Jahren bewohnen) verlassen müssen, weil die Wohnungen (8 Mietparteien) kernsaniert werden. Der Vermieter hat uns daraufhin einen Tag später eine andere - angeblich gleichwertige - Wohnung gezeigt, welche uns aber nicht zusagte (weil eben nicht gleichwertig, weil kleiner). Dazu muss noch gesagt werden, dass der Vermieter im Falle dessen, wenn wir eine seiner Wohnungen mieten würden, auf 3 Kaltmieten und die Kaution verzichtet hätte.

    Wir schauten uns dann im Internet nach anderen Wohnungsangeboten des Vermieters um und teilten diese auch dem Vermieter mit - worauf er dann bei allen Wohnungen (es waren ca. 8-10) sagte, die würden schon vermietet sein - komischerweise sind aber alle Wohnungen nach wie vor gelistet.

    Soviel zur Vorgeschichte. Wir haben nun aber eine Wohnung bei einem anderen Anbieter gefunden und die alte Wohnung fristgerecht gekündigt. Nun kam ein Schreiben vom Noch-Vermieter, in dem er uns mitteilt, dass wir die Wohnung, aus der wir quasi rausgeworfen werden wegen einer Kernsanierung, vor unserem Auszug renovieren sollen.

    Ich weiß ja nicht, ob ich vielleicht einfach dämlich bin, aber wozu soll eine Wohnung renoviert werden, die nach unserem erzwungenen Auszug saniert werden wird. Der ganze Grundriss der Wohnung wird verändert, demnach würden Wände, die wir tapezieren würden, kurze Zeit nach unserem Auszug eingerissen. Türen, die wir noch streichen sollen, werden entfernt etc.! So eine Renovierung vor dem Auszug soll die Wohnung ja für den Nachmieter "ready" machen - aber in unserem Fall gibt es definitiv erst einen neuen Mieter, wenn die Wohnung saniert ist.

    Kann das wirklich rechtens sein?

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