Beiträge von StadtkindOS

    Danke schon mal für die hilfreichen Antworten.


    Im Mietvertrag ist von einer Mietsicherheit die Rede, das ist dann ja wohl so etwas wie eine Kaution und eine Übersicherung wäre gegeben.


    § 6 Mietsicherheit

    1. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Mietsicherheit

    in Höhe von 540,00 € zu leisten. In Bezug auf Zahlung, Zweckbestimmung, Verwendung und Verzinsung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    2. Beide Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass bei Auszug ein Teil der Kaution einbehalten wird, um eventuell noch nicht abgerechnete Heizkostenforderungen abzusichern.


    Sehe ich das richtig?

    Hallo an alle,


    meine Tochter (21) bezieht zum ersten Mal eine eigene Wohnung und ich soll in diesem Zusammenhang eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben, bei der mir nicht ganz wohl ist.


    Diese sieht folgendermaßen aus:


    Selbstschuldnerische Bürgschaft

    Der Bürge:

    1)

                                          Anschrift


    2)

                                          Anschrift

    übernimmt gegenüber

    dem Vermieter: M.A. (s. Mietvertrag)

    die selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Verbindlichkeiten



    des Mieters: 1)

                                        Anschrift

    aus dem Dauernutzungsvertrag vom über

    das Zimmer/ Apartment am

    Er/Sie verzichtet/n auf die Einrede der Anfechtung und Aufrechnung gemäß § 770 BGB sowie auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB. Diese Bürgschaft ist unwiderruflich und unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den/die Bürgen.

    Der/Die Bürge/n verpflichtet/n sich, Adressänderungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen unter Stempel:

    .. ……………............., den .....................

    Unterschrift Bürgen 1 / 2 Unterschrift Mieter 1 /2

    Anlagen: - Einkommensnachweis Bürgen

    - Kopie Personalausweis


    Würde gerne mal ein Meinungsbild einholen. Danke für eure Beiträge!!!!!