Vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich das jetzt so machen.
Beiträge von StadtkindOS
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Wie gesagt es wird vom Vermieter beides verlangt, Zahlung der Kaution und Unterzeichnung der Bürgschaft.
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Danke schon mal für die hilfreichen Antworten.
Im Mietvertrag ist von einer Mietsicherheit die Rede, das ist dann ja wohl so etwas wie eine Kaution und eine Übersicherung wäre gegeben.
§ 6 Mietsicherheit
1. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Mietsicherheit
in Höhe von 540,00 € zu leisten. In Bezug auf Zahlung, Zweckbestimmung, Verwendung und Verzinsung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Beide Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass bei Auszug ein Teil der Kaution einbehalten wird, um eventuell noch nicht abgerechnete Heizkostenforderungen abzusichern.
Sehe ich das richtig?
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Hallo an alle,
meine Tochter (21) bezieht zum ersten Mal eine eigene Wohnung und ich soll in diesem Zusammenhang eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben, bei der mir nicht ganz wohl ist.
Diese sieht folgendermaßen aus:
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürge:
1)
Anschrift
2)
Anschrift
übernimmt gegenüber
dem Vermieter: M.A. (s. Mietvertrag)
die selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Verbindlichkeiten
des Mieters: 1)
Anschrift
aus dem Dauernutzungsvertrag vom über
das Zimmer/ Apartment am
Er/Sie verzichtet/n auf die Einrede der Anfechtung und Aufrechnung gemäß § 770 BGB sowie auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB. Diese Bürgschaft ist unwiderruflich und unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den/die Bürgen.
Der/Die Bürge/n verpflichtet/n sich, Adressänderungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen unter Stempel:
.. ……………............., den .....................
Unterschrift Bürgen 1 / 2 Unterschrift Mieter 1 /2
Anlagen: - Einkommensnachweis Bürgen
- Kopie Personalausweis
Würde gerne mal ein Meinungsbild einholen. Danke für eure Beiträge!!!!!