Hallo,
das Mietshaus in dem ich wohne, ist von zwei Seiten zugänglich. Der Hof links ist nur für mich zugänglich, da ich darüber meine Wohnung betrete. Im Hof rechts habe ich Zugang, da dort z.B. die Mülltonnen stehen.
Die Nebenkosten des Hof rechts werden nach Wohnfläche auf alle Mieter aufgeteilt.
Die Nebenkosten des Hof links werden nur mir berechnet (Entsorgung von Niederschlagswasser, Grundsteuer und die Stromkosten für die Hofbeleuchtung) mit der Begründung, dass nur ich diesen Hof benutze. Verglichen wurde es mit der Fläche eines Abstellraums für den auch nur der Mieter Nebenkosten zahlt, der dort Zugang hat.
Im Mietvertrag steht: "Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. 1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, insbesondere Grundsteuer 2) Die Kosten der Wasserversorgung 3) Die Kosten der Entwässerung" usw.
Ist das so korrekt oder muss der Hof links auch auf alle Mieter verteilt werden?
Vielen Dank für eure Hilfe!