Beiträge von Percival

    Hallo,

    das Mietshaus in dem ich wohne, ist von zwei Seiten zugänglich. Der Hof links ist nur für mich zugänglich, da ich darüber meine Wohnung betrete. Im Hof rechts habe ich Zugang, da dort z.B. die Mülltonnen stehen.

    Die Nebenkosten des Hof rechts werden nach Wohnfläche auf alle Mieter aufgeteilt.

    Die Nebenkosten des Hof links werden nur mir berechnet (Entsorgung von Niederschlagswasser, Grundsteuer und die Stromkosten für die Hofbeleuchtung) mit der Begründung, dass nur ich diesen Hof benutze. Verglichen wurde es mit der Fläche eines Abstellraums für den auch nur der Mieter Nebenkosten zahlt, der dort Zugang hat.

    Im Mietvertrag steht: "Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. 1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, insbesondere Grundsteuer 2) Die Kosten der Wasserversorgung 3) Die Kosten der Entwässerung" usw.
    Ist das so korrekt oder muss der Hof links auch auf alle Mieter verteilt werden?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Wenn du zum 31.7. gekündigt hast, dürfen dir nur die Nebenkosten bis zu diesem Datum berechnet werden.

    Anschaffungskosten der Mülltonnen kann man nicht auf Mieter umlegen, also auch keine Gebühren, wenn Tonnen gegen andere Größen ausgetauscht werden. Umlegbar sind nur die Kosten für die regelmäßige Leerung und Reinigung der Tonnen.

    Hallo, ich habe eine Frage zu Nebenkostenverteilung:
    Ein Vermieter hat ein Nebengebäude auf seinem Grundstück. Neben Abstellräumen für Mieter hat der Vermieter dort eine kleine Werkstatt, die er für Reparaturen am Mietshaus nutzt. Ist es rechtens, die Nebenkosten dieser Werkstatt (Strom, Oberflächenentwässerung usw.) auf die Mieter zu verteilen?

    Hallo,

    ich hoffe, hier auf Erfahrungen und Infos von euch, ob folgender Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreichend ist im folgenden fiktiven Fall:

    Die erwachsene Tochter der Vermieters bewohnt eine 40m²-Wohnung. Im gleichen Haus vermietet er noch eine 70m²-Wohnung, vermietet seit ca. 3 Jahren.

    Die Tochter möchte sich nun vergrößern, da sie öfter Besuch hat und gern ein weiteres Zimmer zum Schlafen hätte.

    Deshalb würde der Vermieter/Vater ihr gerne die 70m²-Wohnung vermieten und den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.

    Ist der Wunsch der Tochter nach einer größeren Wohnung im selben Haus und der Verwandschaftsgrad zum Vermieter ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung?