Hallo!
Ist es statthaft beim Auszug kurz vor der Wohnungsübergabe selbst behobene technische, optische und kleinere bauliche Mängel wieder in den Zustand zu versetzen, die bei Anmietung der Wohnung vorhanden waren oder während der Mietdauer offensichtlich wurden? Man könnte sagen in den mangelhaften Urzustand zu versetzen.
Ich hatte einige Mängel selbst behoben, den Vermieter teilweise über kleinere Mängel mündlich informiert und angeboten, manche Dinge selbst zu beheben
- in der Duscharmatur hatten zwei Dichtungen gefehlt, Wasser lief aus den Leitungen, ich baue die Dichtungsringe wieder aus
- drei Zimmertüren klemmten, da Boden schlecht verlegt und verschraubt, hingen am Boden fest, Scharniere mussten immer wieder nachjustiert werden
- 12 Steckdosen nicht benutzbar, bei 10 davon waren die Einsätze nicht richtig verschraubt, bei zwei Kabel locker/Wackelkontakt bzw. eine ganz ohne Strom
- 5 von 9 Schaltern der Rollläden falsch angeschlossen Auf/Ab vertauscht, werden wieder falsch herum angeschlossen
- Scharniere Duschkabine falsch herum verbaut, Türen klemmen deshalb, werde die Scharniere wieder falsch einbauen
- drei Fenster klemmten, mussten justiert werden, Justage in ursprünglichen Zustand, sitzen dann wieder auf dem am Rahmen auf
- Eingangstüre klemmte nach mehrfacher nicht fachgerechter Justage durch Pfuschtruppe des Vermieters, hatte dann selbst eingestellt, seither ohne Probleme
- Kabelkanal vom Heizungskeller in dem Waschmaschinen und Trockner stehen, ich musste luftdicht ausstopfen, da durch den Kanal Gestank durch den Sicherungskasten und durch die Wand in die Wohnung zog.
- _alle_ Fensterrahmen waren ca. 1,5-2cm breit mit Silikon verschmiert, das nach einem Jahr aussah, als ob sich auf dem Rahmen und an der Wand ein Schimmelrand gebildet hat, werde das Zeug wohl wieder so draufschmieren.
- Spülkasten WC klemmte, musste korrigiert werden, wird wieder zurück gebaut, Spürtaster klemmt dann wieder an Wand.
- _alle_ Türgriffe waren nicht richtig verschraubt