Beiträge von Keltik67

    Moin

    Bei meiner Mutter hatten sich unbemerkt Hornissen hinter der Holzverkleidung der Außenwand, unter Dachziegel und in angrenzenden Hohlräumen eingenistet. n
    Sie Bewohnt eine Dachwohnung im 4. OG. Fenster an der Frontseite lassen sich kaum öffnen, ohne das unerwünschte Besucher in der Wohnung landen, der Überdachte Balkon ist auch betroffen. Dort fliegen auch immer wieder Hornissen in die Wohnung. Bei der Hitze muss ständig, vor allem Nachts belüftet werden. Licht zieht die Tierchen an.
    Ohne lange Drehleiter oder ein Baugerüst mit mind. 14m kommt man da nicht hoch.


    Die Hausverwaltung schreibt, ein Hornissennest darf nicht entfernt werden, was nachvollziehbar ist.

    Dafür mussten sie jetzt doch dafür sorgen, dass alternative Maßnahmen ergriffen werden wie effektive Fliegengitter mit Klapprahmen überall dort anzubringen, wo diese notwendig sind?

    Wäre die Hausverwaltung nicht verpflichtet auch hier die Kosten zu übernehmen? Die alte Frau kann dies selbst nicht machen, ich hätte 220km Anfahrtsweg.

    Ideen hierzu?

    Moin!

    Bei uns im Haus sollen Zähler an die Heizkörper in jeder Wohnung montiert werden.

    Der Termin wurde durch die Eigentümerin angekündigt.

    Müssen wir außer dem Heizungsmonteuer noch jemand in die Wohnung lassen, wie die Eigentümerin oder ihren Handlanger?

    Angekündigt wurde jedenfalls nur die Installation, kein Besuch durch die Eigentümerin oder ihren "Möchtegernverwalter".
    Es kann sein, dass ihr "Bekannter", der sich als "Chef" aufspielt, nach eigenen Angaben jedoch keine Befugnisse hat und lediglich in beratender Funktion für die Eigentümer tätig ist, vor der Türe steht.

    Hallole


    - Splittung Brauchwasser - Heizung nicht erfolgt

    Wir hatten jetzt gerade (vor zwei Stunden) erstmals offiziell durch den neuen Hauseigentümer erfahren, dass alle Wohnungen im Haus über die Gasheizung mit Warmwasser/Brauchwasser versorget werden und es keine Zähler gibt, die eine Splittung der Kosten nach Warmwasser für Heizung und Brauchwasser je nach Wohnung zulassen.

    Unsere Bude (Aufstockung von 2017, als neu) ist an das Zentralheizungssystem angeschlossen, wir haben dafür nur eine Kaltwasserheizung, Warmwasser wird über einen 21kW Durchlauferhitzer innerhalb der Wohnung erzeugt.

    In den Abrechnungen für 2018/19/20 hatte der Eigentümer die jährlichen Kosten für Gas einfach auf die Fläche der Wohnung umgelegt, ohne dabei zwischen Heizung und Warmwasser (haben wir ja nicht) zu unterscheiden. Wir hatten somit für ganzjährige Warmwassererzeugung gezahlt, ohne selbst Warmwasser zu erhalten.

    Da uns dieser Umstand im Detail nicht bekannt war die Frage, ob man Abrechnungen der letzten Jahre, die älter als 12 Monate sind, trotzdem reklamieren kann.
    Im Detail hatten wir das zufällig erfahren, als ein Servicetechniker eines Unternehmens welches u.a. Zählerstände und Heizungsdaten erfasst gefragt hatte, wie die Warmwasserkosten bei uns bisher berechnet wurden, da keine Messtechnik im Heizungsraum gibt.


    - keine Zählererfassung Kaltwasser seit 2018

    Wie uns auch mitgeteilt wurde, hate der ehemalige Eigentümer KEINE Zählerstände für Wasser für die jeweiligen Abrechnungszeiträume erfasst!
    Unser Wasserzähler wurde zum 1.8. bei Wohnungsübergabe abgelesen und der Zählerstand bei neuen Eigentümer dokumentiert.
    Unserer Wohnung hat einen eigenen Zähler an der Kaltwasserleitung.
    Er hatte Kaltwasser auf die Wohnfläche umgelegt und nicht auf den Zählerstand bezogen. Das war allerdings unser Fehler, wir hätten bis 12 Monte zu Zustellung bemängeln können.

    Moin!

    Das Haus in dem wir zur Miete wohnen wurde verkauft.

    Vor dem Verkauf wurde der ehemalige Besitzer aufgefordert, die vielen morschen Äste über/neben den zu unseren Wohnung gehörenden PKW-Stellplätzen zu entfernen.
    Wir hatten, da nichts passierte und die Plätze nicht nutzbar sind, zum Folgemonat eine Mietminderung angekündigt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese auf den neuen Eigentümer übergeht.

    Plötzlich wurden "Baumschnittarbeiten" zum nächsten Tag angekündigt.

    Am Abend lagen mehrere _abgebrochene_ Äste neben dem Stellplätzen in den Hecken. Er stand am Abend vor dem Haus und meinte, es wäre erledigt.
    An den Bäumen immer noch massig kaputte Äste, wir hatten reklamiert.

    Am nächsten Morgen kam ein "Hausmeister", hatte mit der langen Säge weitere Äste entfernt, kam an viele andere nicht heran.
    Erneute Reklamation ALLE Äste zu entfernen führte lediglich zu einem "Dazu sehe ich keine Veranlassung". Dann passiert nichts mehr.

    Zwischenzeitlich erfolgte die Hausübergabe.

    Der neue Eigentümer will die Mietminderung (mehrere Mängel inkl. Bäume) nicht akzeptieren. Verweist darauf, dass ihn den Hausverkäufer nicht über Mängel unterrichtet hatte.


    In Sachen morsche Äste wird er "nur wegen unseren Stellplätzen" einen Baumpfleger kommen lassen, um diese zu beseitigen und verweist darauf, dass er die Kosten auf die Miete/Nebenkosten umlegen wird.

    Stellt sich die Frage, ob der neue Eigentümer die Kosten umlegen darf, da es nicht um die allgemeine "Baumpflege" geht, sondern um einen lange bekannten Mangel, den der alte Eigentümer nachweislich beheben wollte, diese aber nur teilweise gemacht und trotz Aufforderung nicht vollendet hat.

    Der alte Eigentümer hatte Gartenarbeiten durch seine "Arbeiter" erledigen lassen und nicht durch teure externe Leute, somit ohne erkennbare Extrakosten für ihn und uns. Gartenarbeiten waren über eine Pauschale in den Nebenkosten enthalten, sind somit (teilweise) bezahlt?!

    Könnte der neue Eigentümer die Kosten auf den Verkäufer abwälzen und dabei auf unsere Ansprüche verweisen, die sich auf ihn übertragen haben?

    Ideen hierzu?

    Unsere Außentreppe (Metalltreppe mit tragende Holzkonstruktion, einziger Zugang zur Wohnung) fällt auseinander.

    Die Treppe ist nicht mehr an der Hauswand fixiert, alle drei Gewindebolzen, die in die Wand gehen sind lose, wackeln, wen man an der Treppe wackelt (diese hat 25 Stufen, ca. 65m Lauflänge am Stück, mehr las 4,5m hoch).

    Am Samstag hatte ich dem künftigen Hausbesitzer/-käufer die lose Treppe gezeigt und dabei festgestellt, dass sich nahezu alle Schrauben/Muttern an der tragenden Holzkonstruktion von Hand abschrauben lassen. Zudem gibt es Risse in den Hölzern, da die Schraubenlöcher ganz knapp an den Enden gebohrt wurden (Pfusch).

    Der Noch-Eigentümer weigert sich etwas zu unternehmen "sie haben seit Jahren die Treppe benutzt", Hinweis auf Aussage eines Metallbauers, der sich mit mir die Treppe kurz angeschaut hatte und sie als nicht verkehrssicher und nicht standfest bezeichnet hatte wurde mit "so ein Blödsinn" kommentiert.
    Der Hinweis wir würden die Treppe ab kommenden Mittwoch nicht mehr nutzen, die Wohnung nicht mehr nutzen und sämtliche Mietzahlungen einstellen, so lang die Treppe nicht gemacht wurde, betitelt er ebenso als "Frechheit" und "lächerlich".

    Der Hauskäufer verweist auf den noch-Eigentümer, will und verklagen, falls wir die Miete u.a. wegen der Treppe mindern.

    Das Bauamt will sich der Sache, trotz eindeutiger Hinweise auf die Mängel, nicht annehmen, verweist (wie hier schon einmal beschrieben) darauf, dass keine abschließende Bauabnahme erfolgt ist. Der Eigentümer wäre der einzige Ansprechpartner.

    Und ja, unser Anwalt ist wegen Coronaerkrankung gerade nicht verfügbar....

    Die einzige effektive Option wäre Anzeige erstatten und vorher die Koffer packen, damit wir im Hotel unterkommen?

    Im angrenzenden Nachbarhaus wurde die Tage völlig überraschend ein Pizza-Lieferservice eröffnet.


    Die beiden Häuser sind L-förmig aneinander gebaut, haben unterschiedliche Eigentümer

    .
    Im EG befand sich vor vielen Jahren ein kleiner Lebensmittelladen, der später als Wohnung umgebaut wurde. Der Rest des Hauses war bis jetzt normal bewohnt.
    Entlang der beiden Häuser befinden sich Garagen, die in etwa eine Etage tiefergelegt sind, als das EG. An der Hausrückseite ist ein Türe.

    Der Hausbesitzer nebenan hat sich wohl die Räume im EG umgebaut und betreibt, ohne jegliche Vorankündigung, einen Pizzaservice.
    Schild an der Straße "Eingang im Hof".
    Eine Abluftanlage bis über das Dach wurde 2021 ans das Haus gebaut.

    Im Moment stinkt es in unserer Wohnung penetrant nach Pizza und Gas aus dem Gasofen, es zieht direkt am Schlafzimmerfenster über das Dach herunter und hier durch die Wohnung.
    Unter unserem Schlafzimmerfenster steht das Lieferfahrzeug, Türen knallen, fährt weg, kommt wieder....
    Es gib bereits Publikumsverkehr im Hof, Bleche klappern, vereinzelt fährt ein Kunde mit Auto durch den Hof.

    Ein Garagenbesitzer gibt an, der Grund und Boden mit den Garagen gehört den Gargenbesitzern und nicht zu den beiden Häusern. Es ist Privatgelände, der Siedlergemeinschaft und Gargenbesitzer. Der Nachbar besitzt hier keine Garage, hat somit keinen Grund mit einem Auto hier entlang zu fahren.

    Bedeutet: Der Pizzamann nutzt fremden Grund, hat evtl. ein Wegerecht zur rückwärtigen Türe im UG, da dort der Lagerraum des ehemaligen Ladengeschäfts war.

    Seit Tagen werden in der Gegend Flyer verteilt, mit noch verhaltener Wirkung:
    Wir müssen sehr davon ausgehen, dass wir aber sofort keine Fenster mehr öffnen können, Lärm direkt neben und vor der Wohnung herrscht. Vor allem in den Abendstunden, an Wochenenden und auch in der Nacht.

    Ideen um das umgehend abzustellen? :)

    Gewerbeaufsicht frage ich kommende Woche.

    Wenn Stellplätze laut Mietvertrag fest zum Vertragsbestandteil dazu gehören,

    Vor dem Haus gibt es nur diese zwei Stellplätze, die uns der Vermieter bei Vertragsabschluss zugeteilt hatte. Andere waren nicht als solche zu erkennen.
    Der Eigentümer hatte dem Hauskäufer angegeben, es wären insg. vier Stellplätze am Haus vorhanden, was formell wohl so zutrifft.

    Der neue Eigentümer rechnet damit, dass er die Stellplätze gewinnbringend vermieten kann oder eine Möglichkeit hat, von uns mehr abzugreifen.

    Laut Eigentümer sind im amtlichen Nutzungsplan(?) auch zwei Plätze hintereinander auf dem ca. 2,20m breiten Fußweg, der zum Hauseingang am EG definiert. Dort waren laut Nachbarn ab und zu PKWs der Mitarbeiter geparkt. Das Gebäude war ursprünglich ein Verwaltungsgebäude, wurde später in Wohnraum umgebaut, unsere Wohnung als Aufstockung erstellt.
    Ich frage mich eh, ob Parkoptionen auf dem Weg noch zulässig sind, diese diese den von uns genutzten Bereich der Fußwegs (das vordere Drittel von der Straße aus) blockieren würden. Wir hätten keine 50cm Restbreit mehr vom Fußweg. Evtl. auch, ob wir das Befahren der Fußwegs akzeptieren müssten.
    Früher hatten ja nur die Mitarbeiter ein Interesse den "Weg" als Parkraum zu nutzen, durch die neue Wohnung haben ein Interessen unseren Teil des vorhandenen "Verkehrswegs" zu nutzen.

    Bitte kein Vollzitat

    Hallo

    wir hatten festgestellt, dass der Wasserzähler (nur Kaltwasser) zu unserer Wohnung (im Keller) nicht geeicht ist.
    Wie ich gelesen habe, dürfen bei Neubauten seit 2015 nur noch geeichte Zähler verbaut werden. (unser Wohnung wurde 2017 als komplettes Stockwerk neu erstellt).
    Bei Wohnungen mit ungeeichten Zählern soll der Verbrauch auf die Wohnfläche ungelegt werden, wobei eine Abzug von 15% zulässig ist. Die Abrechnungen für 6 Monate 2018 und 2019 waren falsch berechnet, der Wasseranteil nach meinen Werten vom Zählerstand 3-4 mal zu hoch, die Gesamtsumme unter dem Stich aber minimal zu unseren Gunsten. Der Wasserverbrauch wurde auf Wohnfläche, statt auf den Zählerstand berechnet. Der Vermieter selbst hatte bei Mietbeginn den Zählerstand in das Übergabeprotokoll eingetragen und auf diese für die Nebenkostenabrechnung verwiesen.

    Ich gehe davon aus, dass der Vermieter unserer Forderung nachkommen muss, den gesetzlich vorgeschriebenen geeichten Zähler nachzurüsten. Er hatte angedeutet, dass er die Kosten für einen solchen als "Nachrüstung auf Mieterwusch" ansieht, wir für die Kosten aufkommen sollten.
    Die Frage ist deshalb relevant, da das Haus bereits verkauft ist (Vertraglich), aber noch nicht im Grundbuchamt überschrieben wurde.

    Sehr wahrscheinlich nicht, wie du schon richtig erkannt hast. Bleibt nur die Frage was du mit Parkplätzen möchtest die die, laut eigener Aussage, nicht nutzen kannst?

    Die Stellplätze sind dann wieder gefahrlos nutzbar, so bald die Bäume gepflegt, bzw. alle morschen Äste entfernt wurden.
    Alternativ müssten die Bäume (leider weg) oder massiv zusammengestutzt werden.

    Dazu ist ein großer Hubsteiger notwendig oder eine Fachmann mit entsprechender technischer Ausstattung.



    Die Äste brechen ja auch alle paar Tage in der Einfahrt zu den Garagen herunter, die der Siedlergemeinschaft gehören. Betrifft demnach nicht nur uns.


    Außerdem hatte uns der Vermieter einen "Holzschuppen" unter die Treppe an den Stellplätzen gebaut, in dem wir die Fahrräder und anderes Zeug stehen haben, da kein Keller vorhanden ist. Die Stellplätze wären dann total sinnlos, da ja auch sonst keiner dort parken dürfte/könnte. Der steht so nicht extra im Mietvertrag, da er erst nach einem Monat auf Vorschlag des Vermieter durch ihn dort platziert wurde.

    Moin!

    Gerade waren die künftigen neuen Eigentümer vor dem Haus.

    Seit Monaten sind unsere beiden PKW-Stellplätze, die vertraglich ohne zusätzliche Kosten zur Wohnung gehören, nicht nutzbar. (Mietminderung läuft)
    Die Bäume, die über die Stellplätze ragen, wurden letztmals 2018 gepflegt.
    In letzter Zeit brechen immer öfter abgestorbene Äste, auch mal bis zu 6m lang waren, ab. Der Eigentümer reagiert nicht auf Forderungen, die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück herzustellen, will das den Käufer aufs Augen drücken.

    Der künftige Eigentümer hatte dies gesehen. Ich hatte ihm erklärt, weshalb die PKWs VOR den Stellplätzen stehen.
    Er wollte wissen, was wir für die Plätze extra zahlen. Sie stehen als fester Bestandteil im Mietvertrag der Wohnung.

    Er meinte, er würde die Stellplätze aus dem Vertrag heraus lösen, da "immer wieder Äste bei den Bäumen brechen könnten" und er dafür nicht gerade stehen will.
    Wir haben auf Sichtweite einen Gastrobetrieb, durch den hier viele Autos parken. Auch haben die Grundstücke hier, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine Stellplätze oder Garagen. Es parken alle auf der Straße, entsprechend ist hier oft alles zugeparkt.
    Die Stellplätze waren bei Anmietung ein wesentlicher Grund, die Wohnung zu mieten. Auch, weil wir beruflich rund um die Uhr auf die Fahrzeuge angewiesen sind und Arbeitsgeräte zu den Fahrzeugen tragen müssen.

    Kann er dies machen?


    Gerade gefunden: ********************

    Damit dürfte dies wohl nicht möglich sein. Kommt doch hin, oder?

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    Bei uns in der Duschkabine hat sich das Silikon an der Fuge Wanne-Fliesen stellenweise gelöst, ist unvollständig, da nicht fachgerecht ausgeführt. Dort bildet sich auch ständig schwarzer Schimmel, der an den Stellen entsteht, an denen das Silikon fehlt (in der Fuge) oder auch hinter/unter dem Silikon, das sich oberflächlich gelöst hat. Das Wasser kriecht dahinter und gammelt dort herum.

    Schon klar. Es war ein Investor (Pärchen), die Geld anlegen wollen.
    Bei absichtlich verschwiegenen Mängeln hätte der Käufer aber auch einen Grund vom Kauf zurück zu treten oder Schadenersatz geltend zu machen. Die Mängel lassen sich durch ein Gutachten alle bestätigen und auch, dass der Eigentümer diese verschwiegen hat.

    Die Leute waren nett, ins offene Messer laufen lassen wollen wir nicht. Deshalb der Verweis auf den Eigentümer, der seit Bezug mehr als ausführlich über alle Problem, Baumängel usw. informiert wurde. Ich meinte auf die Frage nur "Ich sage dazu nichts, fragen sie den Eigentümer, er kann ihnen alle Fragen beantworten".

    Allein die fachgerechte Instandsetzung der Außentreppe (Pfusch durch Eigentümer) würde laut Metallbauer mind. 10.000 Euro kosten. Ist aber alles nicht unser Problem.

    Schauen wir mal, ob der Verkauf klappt.

    Moin

    Muss ein Mieter einem Kaufinteressenten bei der Besichtigung der Immobilie und damit verbunden auch der Begehung der Wohnung Auskunft über bekannte Probleme und Mängel u.U. auch über eine aktive Mietminderung geben?

    Das Haus soll verkauft werden, unsere Mietwohnung wurde deshalb vor zwei Tagen von zwei konkreten Kaufinteressenten besichtigt.

    Bei der Begehung wurden einige sichtbare Mängel (Rissbildung, Wasserflecke durch Wasserschaden) entdeckt und Fragen dazu gestellt. Ebenso wurde ich, als der Eigentümer nicht im Raum war gefragt, ob wir mit der Wohnung zufrieden wären oder Probleme hätten. Ich bin nur kurz auf die Risse und Wasserflecke eingegangen, ohne den Umfang aller Probleme zu beschreiben. Ich hatte auf den Eigentümer verwiesen, der alle Probleme mit der Wohnung kennt (auch wenn er sie nicht als solche ansieht). "Wir sollten schon wissen auf was wir uns einlassen, falls wir das Objekt kaufen".

    Der Eigentümer hat den Kaufinteressenten verschwiegen, dass wir eine Mietminderung mit 20% laufen haben bzw. Mietzahlung seit Monaten mit begründetem Vorbehalt, dass es gefährdende Mängel gibt deren Behebung er nachweislich verweigert und auch auf die Vielzahl der weiteren im bekannten Probleme.

    Sind wir als Mieter gegenüber einem Kaufinteressenten verpflichtet auf Mängel hinzuweisen, die dem Eigentümer seit Jahren bekannt sind?

    Der Eigentümer bekommt jetzt erneut die Aufforderung zur Behebung der immer noch vorhanden Mängeln, eine angepasste Begründung zur Mietminderung, damit wir nachweisen können, dass er über alle Mängel Kenntnis hat.

    Beim Eigentümerwechsel bekommt der neue Besitzer umgehend die identische Aufforderung zur Beseitigung der bestehenden Mängel und die Info über die angepasste Mietminderung ab dem kommenden Monat.

    Das müsste so hinkommen?

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    Ist die Treppe ein Teil des Mietvertrags oder nicht doch nur die Terrasse?

    Laut Gutachter der Versicherung, der wegen meines Unfalls die Treppe begutachtet hatte, zählt der Bereich ab dem "Zugangssperre" = Gartentor unten und der Treppe zu unserem Bereich. Es gibt da wohl die Unterscheidung zw. allgemeinen Verkehrswegen auf dem Grundstück und den Bereichen, die abgetrennt nur dem Mieter zur Verfügung stehen, auch wen sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt sind.
    Als Beispiel wurde dabei Laub, Vereisung und Schnee auf der Treppe genannt, für die ab dem Tor ausschließlich wir verantwortlich sind, während ohne Zutrittsbeschränkung die Räumpflicht und Wegesicherungspflicht bis zur Terrasse wie im Mietvertag geregelt auf alle Mieter aufgeteilt wäre. Klare Ansage des Gutachters: "Bereich ab dem Tor ist ihr Bereich".

    Grundsätzlich war das Tor die abschließbare Zugangssperre zu unserem Bereich.
    Nur wir haben die Schlüssel zum Tor.

    Er hatte das Tor ausgehängt und neben die Treppe gestellt, da von der Haftpflichtversicherung als Gefährdung aufgeführt.


    Offensichtlich bist du ja der Meinung das sowohl deine Wohnung wie auch das Grundstück erhebliche Mängel aufweisen und diese teilweise auch gefährlich sind.

    Gegenfrage: Die Wohnung weist Mängel auf, die ein Mieter nicht akzeptieren muss.
    Was ist daran falsch eine mangelfreie Wohnung zu fordern?
    Wir hatten uns über einen Anwalt beraten und mehrere Schreiben zur Mietminderung formulieren lassen, die Mietzahlen erfolgen seit vielen Monaten unter Vorbehalt.
    Der Vermieter verweigert die Behebung einfacher Mängel, es schaut sich die Mängel nicht einmal an, droht nur mit seinem Anwalt
    Natürlich suchen wir eine alternative Wohnung bzw. ein Haus, bis dahin besteht ein Mietvertrag, der eine mangelfreie Mietsache und gefahrlose Nutzung gewährleisten muss.

    Es geht jetzt nicht um die Frage nach der Haftung für das Fahrzeug, hatte ich so auch nicht gefragt. Das ist eine andere Baustelle.

    Es geht um die Feststellung, dass die Bäume krank sind und viele morsche Äste haben, die immer wieder, auch bei mäßigem Wind brechen, auf Stellplätzen, Garagenzufahrten und auf öffentlichen Gehsteigen landen.

    Diese sind deutlich sichtbar vertrocknet, die Rinde in großen Teilen abgeblättert, keine Triebe oder Blätter, extrem viel Moos. Die Bruchstellen der Äste sich alle als ausgetrocken erkennbar. Auch die Art der Bruchstellen sind "glatt".
    Ich muss eine offizielle Bestätigung von einem Fachmann haben, also schriftlich, der den Zustand der Bäume und die Folgen beurteilt.

    Ein 5,8m langer Ast mit bis zu 10cm Durchmesser mit Bruchstelle ca 6m über dem Boden ist kein Zweig (gemessen).

    Die Frage wäre, ob ein Landschaftsgärtner eine Begutachtung machen könnte und dessen schriftlicher Zustandsbericht reicht, um eine Mietminderung zu begründen und auch, ob die Kosten hierfür dem Vermieter angelastet werden können.

    Moin!

    Hatte jemand einen Tipp an wen wir uns wegen morscher Äste, die immer öfter brechen wenden können?
    Der Eigentümer sieht sich bis heute nicht der Pflicht, seine Bäume auf dem Hausgrund zu pflegen (kostet Geld, da Hubsteiger benötigt wird).
    Vor wenigen Wochen ist in der Nacht knapp 6m langer Ast in den Hof gekracht. Andere am Wochenende auf unsere Stellplätze, die wir nicht mehr nutzen, er eine Mietminderung deshalb nicht anerkennen will, obwohl die Stellplätze Bestandteil der Mietvertrages sind. "Dann parken sie halt woanders".

    Da auch ab und zu Äste auf dem Gehsteig und am Straßenrand landen, also im öffentlichen Verkehrsraum, müsste man hierzu welche Behörde informieren?

    Tipp, wen wir in der Sache konsultieren könnten, der den Zustand dokumentiert, damit wir die Mietminderung und Schadensforderungen begründen können? Können wir die Kosten dem Vermieter anlasten, sollte eine gravierende Gefährdung festgestellt werden? zB. Landschaftsgärtner oder so jemand?!

    Moin!

    Unser Vermieter will das Haus verkaufen.

    Wir ohne oben, Aufstockung auf Flachdach mit Zugang über eine Außentreppe.

    An der Treppe war vor einem

    Jahr ganz unten ein abschließbares Tor angebracht, dass nach meinem Unfall wegen Pfusch an der Treppe entfernt werden sollte. Vermieter hat es ausgehängt und neben das Geländer gestellt.

    Seither kann hier jeder ungehindert die Treppe hoch auf unsere Dachterrasse, die zur Wohnung gehört.
    Er weigert sich, dass Tor ebenerdig anzubringen, trotz mehrfacher Aufforderung, die Zugangsbeschränkung "Tor" wieder anzubringen.

    Nach Angaben eines Nachbarn war schon ein paar mal mit fremden Personen oben, als wir nicht zuhause waren.
    Gerade eben war er wieder mit jemand hier oben, um einen Blick auf die Terrasse werfen. Hatte sie nur gesehen, als sie schon wieder unten waren.

    Unten an der Treppe sie die Klingel angebracht, sie wurde NICHT genutzt. Sie bleiben auf dem obersten Treppenpodest stehen und hatten sich von dort umgeschaut.

    Ich gehe davon aus, dass er die Treppe widerrechtlich betreten hat. passt das so?
    Welche Konsequenzen dürfen wir ihm androhen?

    Verschoben! Bei Nachfragen zu bestehendem Thema

    bitte kein neues Thema eröffnen

    Am besten Du informierst erst einmal deine KFZ-Versicherung und den Vermieter.

    Ein fahrlässiges Handeln muss dem Vermieter nachgewiesen werden.

    Bei uns fegt gerade ein Sturmtief durch das Land. Wenn das bei Euch auch der Fall ist, könnte man dich nicht zu unrecht fragen, warum Du dein Auto dann trotzdem unter den Baum gestellt hast.


    Der Vermieter wurde letztmals vor Wochen auf morsche Äste hingewiesen. Er hatte sich geweigert, hier aktiv zu werden (nachweisbar). Die Fahrzeuge werden bei Gewitter oder Sturm meist auf die Straße umgeparkt, auch mitten in der Nacht, falls notwendig. Am Morgen war ein Ast auf das Dach gefallen, hatte zwei Dellen hinterlassen. Zum Glück nur beim alten Auto, nicht beim neuen. Die Fahrzeuge wurde auf die Straße umgeparkt. Die richtig starken Sturmböen waren erst für später angekündigt. Seither liegen jedoch immer mehr mind. 5cm dicke und mehrere Meter lange Äste unter dem einen Baum.
    Hinzu kommt, dass sich die Müllabfuhr ab 7 Uhr durch die Straße quetscht. Der Nachbar blieb auf einem Schaden durch die Müllabfuhr sitzen, eben weil sein Fahrzeug auf der Straße geparkt war und nicht, wie bei der Versicherung angegeben, auf dem abgegrenzten Stellplatz oder in der Garage.

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