Beiträge von Keltik67

    Da widerspreche ich dir nicht. Das macht die Geräuschübertragung schlimmer, kein Zweifel.

    Aber der Haken daran ist, dass du den Nachbarn nicht vorschreiben kannst, dass sie wegen der baulichen Probleme leiser und ruhiger sein müssen als in einem anderen Haus. Solange sich die Nachbarn normal verhalten, muss man die üblichen Geräusche des täglichen Lebens wie z.b. Laufgeräusche, Toilette, Duschen etc hinnehmen. Die Hellhörigkeit im Haus ist dann eben eine Eigenschaft, die so gegeben ist.

    Ich kann es nur widerholen. Meist hört man unten überhaupt nicht, kann nicht einmal erahnen, dass jemand in der Wohnung ist. Hellhörig war meine alte 50er Jahre Bude, dort musste ich oft zwischen Mitternacht und 6 Uhr oft das Gegröhle der Kifferbande beim Drogendealer live miterleben, der unter mit einzog. Oder auch nur normale Unterhaltung in Zimmerlaufstärke.


    Hier gibt es "Lärmbrücken" des unteren Altbaus, der nie dafür vorgsehen war, dass oben noch etwas aufgebaut wird, zu Teilen der tragenden Konstruktion unserer Etage. Er Heizungsbauer meinte auch, dass tragende Teile von unten mit den Unterkonstruktion unserer Etage verbunden wären. "Das wurde einfach zusammengenagelt".

    Deshalb auch der Ansatz, nachweisbare technische Problem anzugehen., ohne das es eine derart masive Übertragung garnicht geben würde.
    Was würdest du sagen, wenn du am Tisch sitzt, plötzlich bebt die ganze Bude, im Wasserglas kannst du Schockwellen-Ringe zählen. Bevor sie abgeebbt sind erfolgt das nächste Beben. Der Stuhl auf dem du sitzt bekommt von unten einen Tritt, da der gesamte Boden unerwartet bebet...


    Die Schalldämmung nach außen ist absolut prima. Vom Verkehr der Hauptstraße ca. 300m entfernt hört man so gut wie nichts.

    Das ist völlig normal, mit Richtern ist das das Gleiche. Aus diesem Grund werden Gutachter beauftragt, um die technische Sache zu bewerten.

    Das kenne ich sehr gut aus eigener Erfahrung. Fachanwalt für Strafrecht mit Null Verständnis für EDV-Kram, Richter ohne jegliche IT-Grundkennnisse. Ich erstelle eine leicht verständliche Doku, lege diese vor, Richter meint er würde das ganz gut verstehen, könnte aber nicht entscheiden, wie er seine gewonnenen Erkenntnis umsetzten soll. Es folgt ein Wischi-Waschi Urteil. In der Revisionsverhandlung erneut die Doku vorgelegt, Richter schlägt Pause vor, wir stehen auf dem Gang, ich erklären ihm auf seinen Wunsch hin einfach und leicht verständlich was das Dokument aussagt, Er kann alles nachvollziehen, erkennt nach eigenen Worten, dass sie mir keinen Strick drehen können, spricht mit dem Staatsanwalt, dieser besteht ohne es begründen zu wollen weiterhin auf meine Schuldfähigkeit, akzeptiert nur ein Gutachten. Richter erklärt mir unter vier Augen, er könnte die Sache nicht einfach einstampfen, dazu müsste ich ein technisches Gutachten vorlegen, was mich mehrere 1000 bis über 10.000 DM kosten würde, man könne wegen Verfahrensfehler in die nächste Instanz gehen, gibt mir ein paar Tipps dazu. Anwalt kommt dazu, Richter erklärt uns, er würde anbieten das geringst möglich Strafmaß anzusetzen, was er begründen könnte, Staatsanwalt würde mitspielen.
    Am Ende erfolgt eine Verurteilung auf Basis "mitgefangen -mitgehangen". Ein Hausbewohner hatte sich in Sachen Interntcrime etwas verbockt, bei mir wurde nichts konkretes nachgewiesen, außer das meine PCs am selben Netzwerk angeklemmt waren. Lächerlich...

    Nein, es spielt keine Rolle ob es Kinder oder Erwachsene sind. Und bauliche Mängel spielen auch nur eine untergeordnete Rolle.

    Sorry, aber ich denke, es spielt schon eine Rolle, ob bauliche Probleme gewisse Umstände verschärfen.

    Ich hatte grade ganz leicht mit dem Knöchel gegen eine ca. 6m lange Wand im Wohnzimmer geklopft. Die komplette Wand schwing tieffrequent wie eine Membrane was erklärt, dass er ganze Raum derart massiv dröhnt und man kurzzeitig Platzangst bekommt. Unten drunter verläuft ein Gang, die Wandkonstruktion hängt wohl komplett frei und liegt nur an den Enden irgendwo auf.
    Ganz leicht mit dem Hand gegen die Wand "gehämmert" schwingt der komplette Wohn-Esszimmerboden und auch die Zimmerdecke.

    Ich komme ursprünglich aus dem Holzbau und kenne mich mit Holzkonstruktionen etwa aus..... sowas ist nur eins: Schei**dreck….

    Wir können diese Frage hier nicht wirklich beantworten, da es auf den Einzelfall ankommt. Aber es ist nicht aussichtslos und die Beratung durch einen Anwalt kann sinnvoll sein, wenn man meint, dass diese Grenze im eigenen Fall überschritten wird.

    Nein, es spielt keine Rolle ob es Kinder oder Erwachsene sind. Und bauliche Mängel spielen auch nur eine untergeordnete Rolle. Der BGH hat ganz klar erklärt, dass es seine Grenzen hat, was als übliche Geräusche des Lebens hingenommen werden muss und ab wann eine Belästigung anfängt. Ein Anwalt kann das sehr wohl beurteilen, wo die Grenze im Einzelfall liegt.

    BGH Beschluss vom 22.08.2017 - VIII ZR 226/16 hatte ich gerade mal durchgelesen.

    Demnach ist der Spruch "Es sind Kinder, die dürfen das" pauschal erst mal Blödsinn?

    Ich hätte getrennt vom Thema Kinderlärm den Ansatz verfolgt, dass er Vermieter die Sache mit der fehlenden Entkopplung wegen "Trittschall" von unten beseitigen muss.

    Kurz gedacht: Gutachter stellt fest, es Trittschall "schlägt" massiv nach oben durch, da Boden unten über die Wände mit unserem schwingenden Boden angekoppelt sind, Fehler muss behoben werden.

    Meines Wissens gibt es Bauvorschriften, die auch das Thema Lärm- und Schallschutz berücksichtigen. Je nach Bauausführung, Massivbau, Holzbau, Leichtbauweise und Kombination mit bestehenden Gebäuden ist darauf zu achten, dass am Ende für den Mieter/Nutzer keine Beeinträchtigungen entstehen bzw. dass beim Endprodukt die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden, auch falls die Bude nie von jemand bezogen wird, der Lärm produziert.

    Setze ich eine Leichtbauhütte auf ein massives Gebäude, muss ich anders bauen, als wenn ich die Klapperhütte auf eine schwingende Metallkonstruktion setze, die jeden "Furz" über die Konstruktion bis in den letzten Winkel überträgt.

    Das es hierzu die halbe Hütte zerlegen müsste ist durchaus nachvollziehbar, aber nicht unser Problem.

    Ich hatte vorhin ein Gespräch mit Bekannten, die zwei mal zu Besuch waren. Beide sagen aus, sie hätte kurzzeitig Panik bekommen, als Wände, Boden Decke ohne Vorwarnung dröhnten und starke Schläge "wie mit dem Hammer" den kompletten Raum beben ließen. Wer schon mal Erdbeben erlebt hat kennt das Gefühl, was wir hier täglich immer öfter, lauter, extremer mitmachen müssen.


    Ein Anwalt kann das sehr wohl beurteilen, wo die Grenze im Einzelfall liegt.

    Sorry, ich tue mich mit Fachanwälten aus Erfahrung etwas schwer, da leider immer wieder festgestellt, dass sie aus technischer Sicht oft keinerlei Erfahrung haben und die Probleme nur aus ihrer juristischen Sichtweise beurteilen können. :)

    Ab wann diese Überschreitung erfolgt kann man nicht allgemein definieren, sondern es hängt vom Alter und somit dem Entwicklungsstand des Kindes ab, sowie auch von weiteren Faktoren, z.b. wie die Böden gedämmt sind. Es kann sogar auch sein, dass die Belästigung auch tagsüber gegeben ist. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

    Durch das Alter verändert sich im Laufe der Zeit das Verhalten. Was macht man als Mieter dann, wenn zum Bezug einer Wohnung ein Kind 3 Jahre alt ist, alleine spielt, relativ ruhig ist, die anderen 2 bzw. 3 Geschwister noch nicht laufen können und somit keine Geschwister zum Toben in der Wohnung sind?

    Die täglichen "10 Minuten" sind meist wieder vorbei, bevor man sich Gedanken dazu gemacht hat.

    Ein Jahr später toben seit Herbst plötzlich zwei der Kids jeden Tag über Stunden durch die Bude? oder schieben den zweitjüngsten auf einem Rollwagen den Flur auf und ab.

    Das ganze ein einer von außen nicht erkennbaren problematischen Gebäudekonstruktion, bei der jeder Tritt von Erwachsenen bei etwas flotterem Gang als Fersengeher zu lautem Geboller und deutlich spürbaren Vibrationen führt?

    Hier steht "Das sind Kinder" gegen nachweisbar fehlerhafter für diese Gebäudekonstruktion notwendigen Entkopplung.


    Wir können diese Frage hier nicht wirklich beantworten, da es auf den Einzelfall ankommt. Aber es ist nicht aussichtslos und die Beratung durch einen Anwalt kann sinnvoll sein, wenn man meint, dass diese Grenze im eigenen Fall überschritten wird.

    Der Anwalt kann dann aber nur Vermutungen anstellen, da er selbst nicht die Fachkenntnis hat um festzustellen, ob sich der "Kinderlärm" durch bauliche Mängel oder fehlerhafte Ausführung überhaupt erst bemerkbar macht.

    Würde es eine Rolle spielen, ob Kinder oder Erwachsene durch die Bude trampeln und dadurch Lärm produzieren, falls eine mangelhafte Entkopplung bzw. "Trittschalldämmung" festgestellt wurde?

    Es wird seitens Eltern ja immer wieder behauptet, dass alles, was Kinder von sich geben, alle anderen Argumente und auch Mängel "erschlägt".


    Oder sehe ich es falsch, dass beide Probleme (Kinderlärm und bauliche Mängel) grundsätzlich immer getrennt zu bewerten sind, auch wenn der Baumangel primär beim für Kleinkinder typischen flotten Laufen von Kindern erst erkennbar wird?

    hachja.... 15:43 Uhr, in einem Zimmer ca. 15m entfernt hüpft wohl grade ein Kleinkind zur Musik auf dem Boden herum. 4 Zimmer weiter hier oben spürt man den die Schläge auf der Schreibtischplatte....

    Mhhhh, meiner Meinung nach, sind DAS aber "geschraubte" Verbindungen, und da macht der "Hanf" schon seinen Sinn .....

    Nein, der Einsatz innen drin verpress sich beim anziehen und dichtet dadurch ab. Ich hatte das neue Teil in der Hand und mit dem Installateur darüber diskutiert, wie die Abdichtung funktioniert.
    Das Dichtungselement wird einfach über das Rohe geschoben und mittels des unteren Rings oben gegen das Gegenstück gepresst, dabei schließt es sich fest um das Rohr und dichtet ab. Fertig.

    Ich dreh hier gleich ab....

    Seit 11:30 bollern die Kinder untem im Haus, hier oben hatten die Gläser vorhin wieder mal im Schrank geklappert. Wände und Boden vibrieren, fast ohne Pause, es gibt keine funktionierende Entkopplung zwischen dem Altbau (1964) unten und dem Neubau (2017) hier oben. Die toben vorne im erste Zimmer an der Straße und mitten in Gebäude vibriert mein Schreibtisch spürbar... Im Schlafzimmer hinten dröhnt es auch. So schlimm wer es seit Sommer 2018 noch nie. Als ob sie es drauf anlegen.

    Krass ist vor allem, dass ich seit 2018 noch nie das Kindergeschrei durch Boden und über die Wände gehört hatte, wie heute.

    Demnach ist die Bude auch noch als hellhörig zu bezeichnen.


    Vermieter meinte, er hätte keine Lärmschutzeigenschaften zugesichert, folglich interessiert ihn das Thema nicht.

    Demnach morgen Fachanwalt suchen und eine Option um vorab ein Gutachten über den ganz Pfusch hier erstellen lassen, dss sich dann aus der Mietminderung finanziert, bis wie was neues gefunden haben.

    Bast zum Abdichten ?????

    Dazu nimmt man normalerweise Hanf ! Oder Teflon band. Heutzutage werden solche Verbindungen so gequetscht, dass die von selber dicht sein.

    Ja klar, HANF! Sorry, mein Fehler :)


    Eben, der Heizungsbauer hatte diese selbst dichtenden Teile verbaut. Zusätzlich Abdichten bringt bei diesen Teilen nichts.

    Die Pfuscher vom Vermieter hatten die fertig montierten Heizkörper demontiert oder von der Wand gelöst und mit den Rohren nach vorne gebogen, um dahinter die Wand anpinseln zu können.

    Die Rohre aus dem Boden sehen teilweise so aus, als wurde sie nach vorne geknickt.

    Jemand muss 2018 entdeckt haben, dass Wasser austritt, hat dann Hanf reingestopft.

    Der Wasseraustritt muss schon lange Zeit erfolgt sein, was auch erklären würde, weshalb der Heizkörper immer wieder entlüftet werden musste.

    Vor Tagen Wasserlache und an der Muffen hingen plötzlich Hanffasern heraus.
    Auf dem Foto sieht man, was der Heizungsbauer mit den Fingern ohne Aufwand heraus ziehen konnte.

    Bilder entfernt.

    Muss ein Vermieter bei der Fristsetzung zur Beseitigung von Mängeln beachten, dass Arbeiten im Winter nicht durchgeführt werden können?

    Bei unserer 50qm Dachterrasse, über die auch der Zugang zur Wohnungstüre erfolgt, löst sich der Belag großflächig ab.

    Der Mangel mit Abblätterungen und Rissbildung im Belag wurde bei Anmietung im Mai 2018 im Mietvertrag erwähnt, der Eigentümer hatte dann Ende Sommer notdürftig ein paar Stellen mit Materialresten überpinselt. Dabei hatte ich auf weitere Risse hingewiesen und Bedenken geäußert, ob hier kein größerer Mangel vorliegt.

    Er wollte das Problem Dachterrasse durch seine Pfuschertruppe im Frühjahr 2019 beseitigen "überpinseln" lassen, gemacht wurde nie etwas.
    Im Sommer 2019 hatte sich massig Belag abgelöst. Nach Regenfälle musste das Zeug mit dem Besen weggekehrt werden und regelmäßig der Abfluss gesäubert werden. Ohne Schuhe war die Dachterrasse nicht betretbar, da die Farbsplitter sehr hart und scharkantig sind.

    Im Herbst 2018 rückte ein Dachdecker an, um vor dem Winter einige Risse im Beton notdürftig zu versiegeln, damit es bei Frost keine Schäden im Beton gibt.

    Er hatte erklärt, dass

    - der Eigentümer im Herbst 2017 den Belag auf den Beton selbst aufgepinselt hat, ohne zuvor eine notwendige Grundierung aufzubringen, er hatte ihn auf den Fehler hingewiesen, "ach, ist doch nicht notwendig"...

    - die Arbeiten zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurden, als der Boden nach Regenfällen sichtbar Restfeuchte enthielt

    - der Eigentümer billiges Material verwendet hat, dass ausdrücklich nur in trockenen Innenräumen verwendet werden darf, nicht jedoch im Freien. Dies stand so in der Produktbeschreibung auf den Eimern.

    Eigentümer und Dachdecker unterhielten sich in meinem Beisein darüber, dass der falsche Belag komplett entfernt werden muss, dann eine Grundierung und eine Fließ als Trägermaterial aufgebracht werden muss und dann das Belagsmaterial aufgebracht wird.

    Der Eigentümer möchte von mir vor dem Sommer wissen, wann wir für mind. zwei Wochen im Urlaub sind, um die Arbeiten durchführen zu können. (Abhängig von der Witterung)

    Der Zugang zur Wohnung wäre dann nicht möglich, da es mehrere Tage dauert, bevor der neue Belag betreten werden kann.

    Hinzu kommt, dass dieses Material extrem ausdünstet. Ich hatte nach den letzten Arbeiten immer wieder Kopfweh, es dringt durch Tür- und Fensterdichtungen in die Wohnung.

    Der Mangel ist somit seit Anmietung im Mai 2018 bekannt, wurde nicht beseitigt, nur stellenweise überpinselt, macht die Terrasse nur eingeschränkt nutzbar, es sieht aus wie auf einer versifften Baustelle, grünliche Moosbildung auf dem blanken Beton, asozial.

    Kann ich dem Eigentümer jetzt im Winter eine erneute Frist setzen und auf eine anstehende begründete Mietminderung hinweisen, auch wenn die Arbeiten erst durchführbar sind, nach dem es längere Zeit trocken sein muss?

    Das wäre eine Einzelfallberatung und die darf nicht vorgenommen werden in einem Forum.

    Es ist mir klar, dass es hier keine kostenlose anwaltliche Beratung gibt.

    Ich beschreibe die Probleme immer ausführlich, damit man das gesamte Problem erkennt.

    Es macht ja auch wenig Sinn das Auto in der Werkstatt mit Fehlerbeschreibung "Kaputt" abzuliefern, wenn man feststellt, dass die bei Geradeausfahrt auf ebender Fahrbahn ständig leichte Lenkkorrekturen notwendig sind, sehr stark auf Spurrillen reagiert und auf der Vorderachse hin und her taumelt und sich alles es schwabbelig anfühlt. Luftdruck und Rundlauf der Reifen mehrfach überprüft wurden. :)

    Moin!

    Ahja.... Antwort auf die Frage, wie der Wasserschaden am Tisch abgewickelt wird.

    " bitte schicken Sie mir die rechnung zum tischbein .

    ich habe hohen Selbstbehalt bei versicherung , zahle selber oder versuche auf die sanitärfirma abzuwälzen."

    Der Heizungsmonteuer hatte festgestellt, dass "Bast" als Dichtungsmaterial an der undichten Rohrschelle verwendet wurde. Er selbst nutzt anderes Material. Bei dem verwendeten Verbindungssystem macht es überhaupt keinen Sinn, Dichtungsband oder Bast um das Gewinde zu wickeln, da die Abdichtung durch Verpressen der Dichtungselemente funktioniert.

    Er hatte ursprünglich das komplette Heizungssystem im Haus montiert und "Abgedrückt", alles war dicht. Laut Aussage anderer Handwerker wurden die Heizkörper von seiner Pfuschtruppe nochmal demontiert, damit die Wand dahinter gestrichen werden konnte.
    Das heraushängende Dichtungsmaterial war am Ende des Rohrgewindes zu erkennbar, PFUSCH unfähiger Idioten. Dazu hatte ich Fotos gemacht.

    Hoher Selbstbehalt und Schuld auf andere abwälzen passt zu dem, was andere Hausbewohner und Nachbaren erzählt hatten.

    Der Herr hatte einen der Mitbewohner (arbeitsloser unfähiger Pole) als geringfügig Beschäftigten auf einer Baustelle im Einsatz. Dort gab es einen Arbeitsunfall. Er verweigert dem "Mitarbeiter" Lohnzahlung, Krankengeld oder sonstige Leistungen, die ein Arbeitsgeber erbringen muss.
    Ebenso gibt es Berichte anderer Mieter, die Probleme bei der Schadensregulierung hatten, da er eine Mitschuld der Mieter unterstellt und oftmals keine Notwendigkeit sieht, "Bagatellschäden" zu ersetzen.

    Besteht eine Auskunftspflicht gegenüber Mietern, was den Versicherungen betrifft, die ein Eigentümer/Vermieter vorweisen muss?


    Was mangelhafte Reparaturen angeht: Muss ich warten bis diese abgeschlossen sind, auch wenn ich im Vorfeld erkennen kann, dass das Ergebnis mangelhaft sein wird?

    z.B. falls Risse in der Wand nicht sauber verfugt und überstrichen werden, sondern einfach nur mit dem dreckigen Finger breitflächig Silikon auf die Wandfläche verschmiert wird oder falls Farbreste verwendet werden sollen, die nicht der ursprünglich verwendete Wandfarbe entsprechen und hinterher überall erkennbare Pfuschflecke erkennbar sind? Laut diverser HAndwerker verweigert er regelmäßig die Beschaffung notwendigen Materials, drückt ihnen Abfälle und Reste in die Hand, deren Verwendung regelmäßig zu Beanstandungen und nicht fachgerecht ausführbarer Arbeiten führt.

    Hier sehe ich ein Recht im Vorfeld einzuschreiten und auf eine 100% fachgerechte und fehlerfreie Instandsetzung zu bestehen oder die Arbeiten, so fern begründbar zu untersagen.

    So, ganz prima. Jetzt hat mir den Heizungsbauer auch noch die Wand und einen zwei Monate alte Massivholzschrank eingesaut.
    Beim Entlüften des Heizkörpers, ich wollte das selbst machen, flog ein Teil vom Ventil weg, öliges stinkendes Heizungswasser überall.

    In welcher Form mache ich den durch Wasser beschädigten Tisch beim Eigentümer geltend? Dazu auch die Frage, ob ich den Kaufbeleg vorweisen muss oder ob die Angabe es Hestellers und Modells reicht, da der Tisch normalerweise 499Euro kostet, wir ihn während eine Sonderaktion für 399 mit zusätzlich nochmal 50Euro Gutschrift da er im Lager schon mal ausgepackt war erstanden hatten. Somit stehen nur 349Euro auf der Quittung. Regulär kostet er 499.

    Nö. Ein Gutachter, der ein verwertbares Gutachten erstellen soll wird vom Gericht bestellt. Das entscheidet dann auch, wer die Kosten trägt. Jetzt kann dir nur ein Anwalt für Mietrecht den richtigen Weg weisen.

    Ok, danke für die Info. Ich hab ja massig Bildmaterial den ca. 70 Mängeln erstellt. Damit müsste ein anwalt auch einiges einschätzen können. Ein Jahr müssten wir hier noch aushalten, dann gibt es eine örtliche Veränderung. Nur muss vorhher alles hier geregelt sein.

    Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht zu bestimmen, wer welche Arbeiten ausführt.

    Demnach soll ich es dulden, dass er seine Pfuschtruppe schickt, die z.B. bei den vielen Rissen an Wänden und Deckenübergang Silikon oberflächlich auf die gestrichenen Wand schmieren um die Riss zu überdecken, anstatt die Risse fachgerecht vorzubereiten und mit spezieller Fugenmasse füllen und hinterher der Zustand "neu Renoviert, Erstbezug", die Bude wurde 2018 als Erstbezug angemietet, wieder hergestellt ist?
    Er will die vielen Risse in fast allen Räumen durch einen "Mitarbeiter" oberflächlich mit Silikon zuschmieren lassen, was ich nicht zulassen werde.

    Ich werde ja wohl widersprechen können falls im Vorgespräch zum Thema Mängelbeseitigung erkennbar ist, dass das Ergebnis übler Pfusch sein wird.


    Ich werde auch untersagen Silikon, Bauschaum oder andere chemisch stark ausdünstende Materialien in den Wohnräumen zu verwenden.

    Handwerker war um 9 Uhr pünktlich da. Er hatte festgestellt, dass an der Rohrmuffe Abdichtmaterial verwendet wurde (es hängt unten an der Muffe heraus, "da muss schon mal was undicht gewesen sein". Dieses modernen Pressschellen dichten selbst ab oder sie sind undicht. Folglich hat hier schon mal jemand vor Bezug der Wohnung im Juni 2018 geflickt, aber keine neue 100% dichte Lösung verbaut.
    Ich hatte mich immer wieder gewundert, dass der Heizkörper immer wieder entlüftet werden musste, konnte aber keinen Wasseraustritt, so wie jetzt der Fall erkennen.


    Zum Thema Handwerker: In der Wohnung wurde überall gepfuscht. Fehlende Dichtungsringe, in der Dusche falscher Belage auf Dachterrasse der sich nach 2 Jahren komplett ablöst, schief verbaute Türrahmen zur Dachterrasse mit 4-5m verzogenen Rahmen (man kann seitlich zw. Tür und Rahmen durchschauen, Elektroinstallation wurden teilweise durch einen ungelernten unqualifizierten Vollpfosten durchgeführt, Steckdosen falsch montiert, Rolloschalter falsch montiert, Wackeltontakte in Steckdosen, Malerarbeiten unter aller Sau und ÜBERALL Silikon verschmiert, massive Rissbildung an Wänden und Decke. Ich kann an ca. 70 Stellen den PFUSCH nachweisen. Folglich lasse ich nur noch Handwerker in die Wohnung, die ich als solche "Fachleute" erkennen kann.

    AKTUELLE FRAGE:

    Der Handwerker hatte um 9uhr mit der Rohrzange an der undichten Schelle gefummelt und das Dichtungmaterial herausgezogen. Als Folge rinnen jetzt 5-6 Tropfen je Sekunde heraus. Meine Tücher-Schüssellössung von letzter Nacht versagt, ich hatte nach 20 Minuten Abwesenheit eine große Pfütze auf dem Boden, ebenso rinnt ein guter Teil am Rohr entlang und verschwindet im Boden.

    Der Typ will so gegen 13 Uhr wieder da sein, muss Material kaufen und hat noch eine andere Baustelle. Ich kann nicht weg, da es hier eine Überschwemmung gibt.
    Er hätte die Heizung komplett abstellen müssen, damit kein Druck auf der Leitung ist, hat er nicht. Hatte gerade den Eigentümer angerufen, damit er die Pumpe abstellt.

    Da die ganze Bude auf PFUSCHbaustellen besteht wollte ich das ganze offizell Dokumentiert haben. Kann ich einen Gutachter bestellen und die Kosten hierzu geletend machen? Da wohl schon länger Wasser im Boden verschwunden ist, kann ich davon ausgehen, dass wir hier noch massig Ärger haben werden.
    Ich möchte einen Nachweis, was wo wie in der Bude überall gepfuscht wurde.
    An wen wende ich mich damit, wie könnte es mit Kosten für einen Gutachter aussehen, der ca. 1-1,5Stunden alle Mängel in der Wohnung dokumentiert?

    Soweit ein Verschulden vorliegt, ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet und hat dich so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Das Verschulden wird nach § 280 BGB vermutet und erstreckt sich auch auf Personen die für den Vermieter tätig geworden sind, das ergibt sich aus § 278 BGB.

    Nein. Es gibt Möglichkeiten den Zutritt zu verweigern, aber die müssen schwerwiegend sein und soweit ich das überblickt habe bezieht sich das auch nicht auf die bloße fachliche Kompetenz. Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht zu bestimmen, wer welche Arbeiten ausführt.

    Man kann natürlich eine zusätzliche Klausel vereinbaren, die versichert das die Wohnung nicht hellhörig ist.

    Darauf wird sich der Vermieter wohl nur einlassen, wenn er sich sicher ist. Aber die Chancen die Wohnung zu bekommen ist dadurch deutlich geringer.

    In unserem Mietvertrag gibt es eine Klausel, laut der der Vermieter auf eine eventuelle Hellhörigkeit, z.B. bei Altbau, hingewiesen hat und somit keine Beanstandung möglich ist. Diese ist bei uns NICHT angekreuzt.

    Hallo,

    es ist nicht möglich, sachlich festzstellen, ob eine Wohnung hellhörig ist, man kann es optisch nicht erkennen und auch helfen sonst keine Merkmale des Gebäude. Man kann es wirklich nur durch aufmerksames Hinhören heraus finden. Am besten wäre es, man kann gegen Abend einen Besichtigungstermin machen. Oder du sprichst wenigstens mit einem direkten Nachbarn, wo vielleicht ein Freund/Freundin hin gehen könnte wärend der Besichtigung, um es zu testen.

    Bei uns hatten die anderen Hausbewohner Anweisung vom Eigentümer sich etwas ruhiger zu verhalten, so lange Besichtigungen stattfinden. Am Tag nach Vertragsunterzeichnung ging der Lärm los.

    Hallo,

    gemäß §45d TKG ist der Internetanbieter für die Leitung bis zur ersten Anschlussdose innerhalb deiner Wohnung zuständig und verantwortlich. Das bedeudet, der Internetanbieter ist dafür verantwortlich und zuständig, die Leitung auszutauschen. Der Vermieter muss hier nur mitwirken, indem er den Techniker des Internetanbieters Zugang zu den erforderlichen Räumen gibt.

    Da der Internetanbieter in der Pflicht ist, dürfte er auch noch keine Gebühr für den Anschluss berechnen, da dieser nicht funktioniert.

    Da der Vermieter die doppelt bezahlte Miete nicht zurück erstattet, darf man ihm schreiben und somit ankündigen, dass man das Geld mit der nächsten Zahlung aufrechnen wird. Das bedeutet, für Januar würdest du dann nichts überweisen, und dann ist es wieder ausgeglichen.

    Der Netzbetreiber muss nur bis zum APL für die Funktion sorgen. Im Haus ist der Eigentümer bzw. Vermieter in einer Wohnung verantwortlich. Vom APL bis zu Enddose muss die Leitung nutzbar sein.

    Hallo,

    ich hatte gerade eine große Wasserpfütze im Wohnzimmer entdeckt, eine Dichtung der Heizungsrohe hängt teilweise aus der Rohrschelle/-muffe. Im Heizkörper plätschert es, da Wasser fehlt.
    Es dürft ca. 1 Liter Wasser ausgetreten sein, dass auf dem Boden sichtbar ist. Es müsste ein größerer Teil am Rohr entlang unter dem Boden verschwunden sein, der mit Vinyl belegte OSB-Platten Boden ist deutlich aufgequollen.

    Unser neuer Massivholz-Esstisch stand in der Pfütze, ein Tischbein ist nass und hat Rissbildung.
    Muss der Eigentümer für den Schaden am ca. 3 Monate alten Tisch (500Euro Neupreis) haften, die Neubeschaffung inkl. Anlieferung, Abbau des alten und Aufbau des neuen Tisches durch einen Liefer- und Montagedienst bezahlen?

    Sämtliche Arbeiten beim Neubau der Bude wurden von unqualifizierten PFUSCHERN (teilweise Schwarzarbeitern des Eigentümers) ausgeführt. In einem anderen Raum war die Heizung auch schon mal undicht, da auch dort die Dichtungen nicht FACHGERECHT verbaut waren.

    Kann ich dem angekündigten "Monteuer" den Zutritt in die Wohnung verweigern, falls Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz bestehen? Der angekündigte Typ hatte angeblich mit der Installation hier zu tun, überall gibt es sichtbare und funktionelle Mängel an Heizung und Wasserinstallation.

    Die Zu-/Ablaufventile unten am Heizkörper sind zu, hatte alles abgestellt, damit nichts mehr ausläuft....