Beiträge von Florin

    Liebe Mitglieder/innen des Mietrecht.de,

    Ich möche aus meiner gemieteten Wohnung am 30.08.2019 ausziehen.

    Deswegen habe ich am 24 Mai 2019 das Kündigungsschreiben an meinen Vermieter (eine Hausverwaltung) gesendet. Laut dem Rückschein der deutschen Post wurde das Kündigungsschreiben schön am 27.05.2019 dem Vermieter geliefert.

    Laut meinem Mietvertrag : "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des 573 c BGB, die für beide Seiten verbindlich sind, gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31.08.2019."


    Ich warte noch auf die Antwort des Vermieters und bin besorgt.

    Habe ich den oben zitierten Satz des Mietvertrages richtig verstanden ? Oder kann ich eigentlich nur erstmals zum 30.08.2019 das Kündigungsschreiben an den Vermieter senden und die Wohnung nur drei Monate später verlassen ?


    Ich danke Ihnen für eure Hilfe,

    Florin

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