Hallo zusammen,
ich habe aktuell folgende Situation, über deren rechtliche Lage ich unsicher bin und hoffe hier dazu eine qualifizierte Antwort zu erhalten.
Mein Mietvertrag beinhaltet eine Staffelmiete, die jeweils eine Erhöhung der mit Miete zum 01.04. eines Jahres beinhaltet. Diese Erhöhung hat bislang 2x gegriffen, so also auch zum 01.04.2019. Die Laufzeit der Staffelmiete ist bis zum 01.04.2023 angegeben. Der Abschnitt beinhaltet auch noch folgenden Satz: "Erhöhungen nach §§ 558-559b BGB sind während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung nicht möglich."
Im vergangenen Herbst hat der Verwalter im Auftrag der Eigentümerin ein Schreiben (s. Anhang) an die Mieter geschickt, in dem die Modernisierung der Heizungsanlage angekündigt und dazu die Zustimmung der Mieter abgefragt wird. Dieser Modernisierung habe ich damals zugestimmt, weil ich die Durchführung in vielerlei Hinsicht (räumlich, klimatisch, ökologisch) unterstütze. Nach der Durchführung wird jetzt lt. Vereinbarung eine Erhöhung der Miete durch einen Modernisierungsanteil fällig. Erst jetzt in diesem Zusammenhang habe ich mich gefragt, ob diese Erhöhung mit der Staffelmiete vereinbar ist. Bei der Durchsicht von Artikeln und Foren finde ich viele Aussagen, die genau diese Kombination ausschließen.
Auf meine Nachfrage gibt der Verwalter an, dass es sich durch meine Zustimmung nicht um eine Erhöhung im Sinne §§ 558-559b BGB handelt, sondern es dadurch eine Ergänzung zum Mietvertrag darstellt.
An der Stelle bin ich als Laie natürlich überfragt und hoffe demnach auf eine fachliche Einschätzung aus eurer Sicht. Ist die Mieterhöhung durch die Vereinbarung trotz der Staffelmiete rechtskonform oder nicht?
Vielen Dank im Voraus,
mit besten Grüßen,
Wolfgang