Beiträge von Tommy82

    Herzlichen Dank noch mal für die schnellen Antworten. Bin jetzt auf jeden Fall etwas beruhigt was die Räumungsklage angeht. Hoffe das ich in den nächsten Tagen von meinem Anwalt die gleichen Informationen bekomme.

    Sollte ich nochmal Fragen haben werde ich mich wieder vertrauensvoll an das Forum wenden.

    Okay, danke für die Antwort.

    Mein Anwalt meinte nur, das bei einer nachträglichen Begründung nur Sachverhalte angeführte werden können, die nach Zugang der Kündigung eingetreten sind. Das könnte meines Erachtens ja dann nur eine Kündigung des Mietverhältnisses meines Vermieters durch dessen Vermieter sein.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    ich hatte mich im Juli letzten Jahres schon einmal an das Forum gewandt und auch sehr schnell, gute Antworten auf meine Frage erhalten.

    Inzwischen ist es so, das mir mein Vermieter über seinen Anwalt Ende Nov. 2019 erneut wegen Eigenbedarfs, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, gekündigt hat. Diese Kündigung ist, genau wie die im Juni erhaltene Kündigung unwirksam, da keine Begründung vorliegt. Mein Anwalt hat die Gegenseite über die Unwirksamkeit der Kündigung informiert und Sie aufgefordert eine Begründung nachzureichen. Dies ist bis heute nicht geschehen.

    Am vergangenen Wochenende kontaktierte mich mein Vermieter und eröffnete mir, das er vorhabe Räumungsklage gegen mich einzureichen. Ich weiß das eine Räumungsklage aufgrund einer unwirksamen Kündigung so gut wie keine Erfolgschancen hat.

    Was mich nun interessiert ist zum einen ob es möglich ist, die Begründung für die Kündigung erst mit der Räumungsklage zu liefern. Und zum anderen weiß ich nicht welche Gründe hier angeführt werden dürfen, d.h. welche Einschränkungen gelten.

    Mein Anwalt ist über den aktuellen Sachverhalt informiert und ich hoffe zeitnah von Ihm zu hören. Da mir die ganze Sache aber keine Ruhe lässt, hoffe ich hier vorab schon mal ein paar Informationen zu erhalten.

    Sollte der dargestellte Sachverhalt nicht eindeutig sein, bitte einfach nachfragen.

    Herzlichen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nehmen diese Text zu lesen und mir eventuell eine Antwort zu schreiben.

    Das der fehlende Hinweis nichts mit der Wirksamkeit der Kündigung zu tun war mir schon klar, hatte es nur mit angegeben um darzustellen wie die erhaltene Kündigung ausgesehen hat.

    Eine Frage auf die ich im Netz noch keine Antwort gefunden habe ist, ob mein Vermieter mir direkt erneut kündigen kann, sobald er von der Unwirksamkeit der alten Kündigung erfahren hat oder ob er dies erst kann, wenn über die zuerst ergangene Kündigung abschließend entschieden wurde. Sei es nun durch eine negative Feststellungsklage, das einreichen einer nicht zulässigen Räumungsklage oder durch Anerkenntnis der Unwirksamkeit durch den Vermieter.

    Vielleicht kann mir hier ja jemand etwas genaueres dazu mitteilen.

    Danke schon mal soweit. Nach einer neuen Bleibe sehe ich mich seit Erhalt der Kündigung um. Derzeit ist bei mir in der Region aber kaum etwas zu bekommen das in meinem Budget liegt. Das ich einen Auszug aus meiner günstigen Wohnung nicht dauerhaft verhindern kann ist mir schon klar.

    Im Schreiben meines Anwalts kam es so rüber also ob ich dazu verpflichtet wäre, meinen Vermieter über die Unwirksamkeit seiner Kündigung zu informieren.

    Hallo, ich bin neu hier und hoffe von euch ein paar Tipps zu bekommen wie ich mich im folgenden Fall verhalten solle:

    Meine Mietwohnung wurde am 17.04.19 verkauft. Am 13.06.19 erhielt ich vom neuen Eigentümer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Da diese Kündigung einige, selbst für mich als juristischen Laien, Fehler enthielt (u. a. Zurückdatierung, unzureichende Begründung des Eigenbedarfs und fehlender Hinweis auf Widerspruchsrecht) konsultierte ich einen Anwalt. Dieser stellte die eindeutige Unwirksamkeit der Kündigung fest. Er riet mir entweder den Vermieter über die Unwirksamkeit zu informieren und eine Anerkenntnis dieser Unwirksamkeit zu verlangen oder direkt eine negative Feststellungsklage einzureichen. Da ich mich derzeit in einer finanziell angespannten Situation befinde, möchte ich die Klage auf jeden Fall vermeiden. Aufgrund meiner finanziellen Situation möchte ich auch möglichst lange in meiner derzeitigen Wohnung bleiben, da diese sehr günstig ist.

    Was mich im Moment beschäftigt ist die Frage ob und wenn ja ich meinen Vermieter über die Unwirksamkeit der Kündigung informieren soll oder ob es nicht besser ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu warten?

    Wie schaut das Ganze rechtlich aus und zu welchem Vorgehen ratet ihr mir?

    Herzlichen Dank

    P.S. Kann im Moment bei meinem Anwalt nicht nachfragen, da sich dieser für drei Wochen im Urlaub befindet.

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