Beiträge von Reeco

    Wenn eine Terrasse vorhanden ist, dann kann man doch als Mieter davon ausgehen, dass die auch zur Benutzung vorgesehen ist und nicht nur zur Dekoration. Oder würdest du das nicht annehmen wenn du dir eine Wohnung mietest? Diese muss also nicht unbedingt im Mietvertrag aufgeführt sein.

    Ja aber muss die Terrasse nicht zu 25% mit in den Mietvertrag angegeben werden, bei älteren Mietverträgen vor 2004 sogar zu 50%?

    Hallo,

    ich benötige mal euer Schwarmwissen.

    Ich bin im Begriff eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben.

    Diese besitzt 2 Wohneinheiten die Voll vermietet sind.

    Bei der Durchsicht der Unterlagen wurde von mir festgestellt das die alten Mietverträge einige Fragen aufwerfen.

    • Die angegebenen Größen der Wohnflächen stimmen nicht im Mietvertrag über ein.

    Wohnung 1. besitzt eigentlich ca. 25m² weniger Wohnfläche und bei Wohnung 2. fehlen ca. 15m².

    Man muss aber dazu sagen das erst vor kurzem eine Fachgerechte Vermessung der Immobilie vorgenommen wurde.

    Wohnung 2. benutzt auch gleichzeit die Terrasse welche aber nie im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Eine Mieterhöhung wurde auch noch nie vorgenommen. Die kosten pro m² befinden sich deutlich unterhalb des Mietspiegels.

    • Es wurde nie eine Nebenkostenabrrechnung vorgenommen.

    Die Nebenkostenabrechnungen der jeweiligen Mietwohnungen sind im Mietvertrag geregelt.

    Es handelt sich hierbei um eine monatliche Vorrauszahlung.

    Das Problem ist nur das der alte Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt hat und das seit fast 10 Jahren.

    Die jetzigen Mieter haben also theoretisch demnach immer nur eine Pauschale bezahlt.

    Bei Prüfungen der jährlichen Kosten für die ganze Immobilie hat der alte Vermieter also immer drauf gezahlt. :(

    Jetzt meine Frage:

    Wie kann ich / Was darf ich im Mietvertrag ändern, gilt hier auch ein Gewohnheitsrecht der jetzigen Mieter:?: