Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind seit Mietbeginn (01.03.2011) das defekte Getriebe der Balkontür sowie der Feuchtigkeitsschaden aus der defekten Badewanne als Mängel vorhanden.
Hier jetzt eine Mietkürzung durchzusetzen halte ich für problematisch, da einerseits die Mängel (insbesondere die defekte Badewanne) bei Mietantritt bekannt waren, andererseits die Schadensbeseitigung in die Wege geleitet ist.
Die Türe wurde vor mietbeginn besichtigt und das defekte getriebe entfernt. Der Handwerker kam am 3.3.11 mit dem neuen teil welches aber falsch war und nicht passte. Seitdem keine rückmeldung mehr.
Der Mangel der Badewanne war vor Mietbeginn nicht zu erkennen. Da es sich lediglich um einen Rostfleck handelte den selbst der Hausmeister als unbedenklich angesehen hatte. Also ist der wahre schaden das loch erst hinterher zustande gekommen. Also war es mir vorher nicht bekannt das solch ein mangel entsteht da ich es auch schon öfters gemeldet habe aber sich niemand drum gekümmert hat.
Also kann man das so nicht sehen denke ich mal.
Zudem kann ich seitdem meine wohnung nicht nutzen und wohne woanders da ich keinerlei Hygieneapparate zur verfügung habe. Dieser zusatnd wird noch 1-2 wochen anhalten laut handwerker heute! Und ob eine Reperatur in die wege geleitet ist ändert nichts daran laut zuverlässigen quellen aus dem internet. Solange der Mangel besteht habe ich das recht dazu. Bsis zur vollständigen beseitigung.
Oder?