Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Ich wüsste gerne (ganz allgemein): Sofern der Vermieter nach mittlerweile über 8 Monaten nicht mitgeteilt hat, dass nach Auszug für irgendwelche Schäden die Kaution verwendet wird und sich auch sonst nicht meldet und nicht auf die Aufforderungen bzgl. der Rückzahlung der Kaution reagiert - DARF der Mieter die nicht zurückgezahlte Kaution von der ausstehenden NK-Abrechnung abziehen?
Wir haben jetzt schon mehrfach Fristen gesetzt zur Rückzahlung der Kaution, bekommen weder eine Antwort noch sonst was. Bei der Gesellschaft, welche die Vermietung in Auftrag des Vermieters verwaltet hat, läuft eh nichts rund, da das einzige was wir regelmäßig bekommen Mahnungen wegen Mietrückständen sind (dabei haben wir eine Bestätigung der Kündigung und es wurde ja auch eine Übergabe bei Auszug vorgenommen) - aber intern sind wir anscheinend immer noch Mieter der Wohnung...
Leider werden wir einfach ignoriert. Telefonisch sagt die Dame am Empfang immer, es ruft uns jemand zurück (was nie passiert) und weder auf Briefe noch auf Emails wird in irgendeiner Form reagiert...
Jetzt haben wir halt die NK Abrechnung erhalten, mit einer fetten Nachzahlung (im Laufe der Jahre wurde es teurer, weil ein Hausmeister eingestellt wurde etc. - die NK wurden aber nie angepasst, daher bekommen wir ja jedes Jahr diese Nachzahlung) und würden halt gerne einfach die ausstehende Kaution abziehen.
Vielen Dank