Also die Klausel lautet im genauen Wortlaut "Sollte die Wohnung der Vermieterin in mehreren Jahren für Familienangehörige benötigt werden, werde ich einer 3-monatigen Kündigung zustimmen."
Ist diese Klausel rechtskräftig?
Oder stellt dies eine Benachteiligung an den Mieter dar und ist somit unwirksam, trotz Unterschrift des Mieters?
Und wird somit nicht bereits belegt, dass eine Kündigung für Eigenbedarf bereits vor Mietverhältnis abzusehn war, welcher dann dadurch auch unwirksam wäre? (Siehe vorherigen Post)