Beiträge von Mogli79

    Also die Klausel lautet im genauen Wortlaut "Sollte die Wohnung der Vermieterin in mehreren Jahren für Familienangehörige benötigt werden, werde ich einer 3-monatigen Kündigung zustimmen."

    Ist diese Klausel rechtskräftig?

    Oder stellt dies eine Benachteiligung an den Mieter dar und ist somit unwirksam, trotz Unterschrift des Mieters?

    Und wird somit nicht bereits belegt, dass eine Kündigung für Eigenbedarf bereits vor Mietverhältnis abzusehn war, welcher dann dadurch auch unwirksam wäre? (Siehe vorherigen Post)

    Es ist so gemeint: laut Gesetz muss die Kündigung bei Eigenbedarf gut nachvollziehbar sein und vom Vermieter genauestens dargelegt werden, auch eine Widerrufsrechtsbelehrung müsste darin aufgeführt werden, oder?

    Aber könnte der Vermieter mit so einer Klausel im Mietvertrag "der Vermieter hat das Recht, dem Mieter zu kündigen, wenn er oder Angehörige die Wohnung benötigen" sich dann ja im Vorfeld absichern, die Kündigungseinwilligung des Mieters im Falle bei Eigenbedarf bereits schriftlich im Vorfeld bestätigt zu haben? somit wäre der Vermieter später nicht mehr in der Beweispflicht, oder? Ich bin in diesem Fall übrigens der Mieter, also das Opfer, da mir nun eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten nach 2 Jahren Mietdauer vorgesetzt wurde. Würde in dem Fall aber nicht der Eigenbedarf unwirksam sein, da er bereits vor der Mietvertragsunterzeichnung abzusehen war? Siehe Anhang

    Hallo,

    Darf ein Vermieter in dem Mietvertrag seiner Wohnung eine Sonderklausel angeben, in der er sich das Recht sichert, dem Mieter zu jedem Zeitpunkt fristgerecht kündigen zu dürfen, wenn Eigenbedarf für ihn (oder seine Angehörigen) besteht? Ist in dem Fall dann die Dringlichkeit des Eigenbedarfs irrelevant und somit nicht anfechtbar?