Beiträge von Lisa Anna

    Hallo,

    Mein Vermieter hat Eigenbedarf für seine 19 jährige Arbeitslose Tochter angemeldet die bereits im Einfamilienhaus des Vermieters ein 40qm großes Apartment (mit eigenem Zugang, Bad, Küche,etc.) bewohnt. Es liegt kein dringender Grund zur Wohnflächen Vergrößerung vor (kein Freund, keine Schwangerschaft). Das Apatmet der Tochter hat eine Verbindungstür zum restlichen Wohnraum des Einfamilienhauses (dieser kann uneingeschränkt genutzt werden). Außerdem bestitzt sie bereits 2 eigene Einfamilienhäuser (Erbschaft). Greift der Eigenbedarf auch wenn die angegebene bedürftige Person bereits selbst Wohneigentum besitzt? Und hat eine 19 jährigen Arbeitslose ein Recht auf eine Vergrößerung zu einer 3,5 Zimmer 95qm Wohnung mit Garten und 2 Stellplätzen, obwohl von Seitens des Vermieters (Vater) und von Seitens ihrer (Tochter) noch andere vergleichbare und auch kleinere Wohnungen in deren Eigentumsobjekte und im selben Haus gibt?