Beiträge von mieterneuling

    Hallo liebes Forum,

    ich brauche eure Meinung zu folgendem Fall:

    Wir zahlen Summe X für die Nebenkosten. Laut Mietvertrag ist in diesen Kosten Putz- und Winterdienst enthalten. Allerdings existiert ein Putzplan, den die Mieter ausführen.

    Laut Aussage der Nachbarn, um die Nebenkosten zu reduzieren und zwar auf Betrag X.

    Ich habe nun den Vermieter gebeten, mir mitzuteilen um wie viel sich Summe X reduzieren würde, wenn wir selber putzen würden. Dieser meint aber nur ich würde schon in der Nebenkostenabrechnung sehen, ob sich der Betrag nach oben oder unten bewegen würde. Das ist für mich aber keine befriedigende Antwort.

    Im Mietvertrag steht auch "Nebenkosten werden nach Anfall auf die Mieter umgelegt" - dies ist ja klar, da es schwierig für den Vermieter ist den Bedarf an Strom, Wasser etc. abzuschätzen.

    Meine Meinung:

    Der Vermieter muss alle absehbaren anfallenden Kosten (dazu gehört ja wohl auch die Reinigung des Treppenhauses) in die Nebenkosten inkludieren. Bewusst Kosten aus den Nebenkosten herauszunehmen, um einen günstigeren Betrag anzugeben, ist rechtswidrig. Insbesondere wenn diese Leistungen explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.

    Von dieser Seite kann er nicht nachträglich die Reinigungskosten auf die Nebenkosten aufschlagen. Oder doch?

    Wie seht ihr das?

    Vielen Dank.

    Guten Tag liebes Forum,

    in die erste gemeinsame Wohnung gezogen und ein Mangel nach dem anderen.
    Vielleicht wäre uns der ein oder andere Schaden aufgefallen, wäre die Besichtigung länger gewesen, aber heutzutage muss man ja sofort zusagen, wenn man eine

    Wohnung (D´dorf Umland) beziehen möchte.

    Ich würde gerne zu folgenden Mängeln eure Meinung hören und ob manche Punkte ohne schnellstmögliche Beseitigung vom Vermieter eine Mietminderung rechtfertigen würden.

    1. feuchter Keller: über mehrere Tage gemessen und immer ca. 70% Luftfeuchtigkeit -> was wären die richtigen Maßnahmen?

    2. Tropfsteinhöhle nach Regen auf Balkonen. Nach einem Regenguss bzw. während sickert das Wasser durch den Balkon unserer Nachbarn durch und es tropft in einem durch auf unseren Balkon. Der Vermieter meinst das wäre Restfeuchtigkeit - ich glaube ja mal da fehlt ne Isolierung vom oberen Balkon. Somit ist der Balkon für uns nicht nutzbar - es wird ja alles nass. Laut Nachbarn besteht dieses Problem wohl schon länger. Uns wurde der Balkon (er ist 3m überdacht) als schöne zusätzliche Sitzgelegenheit verkauft. Mir ist bewusst, dass im Winter keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden können. Aber sollte der Vermieter nicht wenigstens für eine provisorische Regensicherung sorgen? Was sollten wir hier machen bzw. was können wir machen?

    3. Wir können nur max. 2 Minuten warm duschen. Durchlauferhitzer falsch ausgelegt? Was muss ich hinnehmen?

    4. Bei Besichtigung wurde mir gesagt, dass das Haus sehr leise ist. Wir haben extra danach gefragt. Nun stellt sich heraus, dass es mehr als hellhörig ist. Man hört jedes Wort der Nachbarn und wenn die sanitären Einrichtungen aufgesucht werden. Die Nachbarn waren im Urlaub als die Besichtigung war. Fällt das schon unter Betrug?

    Wir zahlen sehr viel Geld für die Wohnung. Da sind solche, ich finde schon gravierenden Mängel, sehr unschön.

    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und Anregungen.