Beiträge von Foxxy

    Hallo Fruggel,

    Danke für deine Antwort.

    Die Wartung wurde am 18.11.2018 durchgeführt.

    Am 14.01.19 habe ich die Wohnung übergeben und bin umgezogen.

    Das Abrechnungsjahr ist 01.01-31.12.2018.

    D.h. dass ich es wohl oder übel komplett allein tragen muss, richtig?

    Hallo zusammen,

    mein ehemaliger Vermieter möchte eine Nachzahlung von mir für eine Heizungswartung.

    Er hat auch die Rechnung von der Sanitärfirma angehangen.

    Von meinem Verständnis her werden dort einige Punkte aufgeführt, die nicht unter Wartung fallen würden.

    Auch wenn oben auf der Rechnung steht "Für ihre Wartungskosten berechnen wir":

    Netto:

    1. Heizungswartung: 90€

    2. Abgasmessung: lt. BImSchv 15€

    3. Doppelzündelelektrode 25,70€

    4. Überwachungselektrode 17,30€

    5. Runddichtring 6,93€

    6. Anfahrt- Pauschale f. Kd-Fahrzeug 10€

    7. Arbeitswerte 80€

    Netto: 244,93€

    Brutto: 291,47€

    Welche Punkte muss ich als Mieter übernehmen und welche der Vermieter?

    Im Mietvertrag steht übrigens "Wartung Heizung" als sonstige Betriebskosten aufgeführt, jedoch steht dort beim Verteilungsschlüssel "nach QM".

    Was an sich keinen Sinn macht, da die lokale Gastherme allein für die Wohnung in Betrieb war.

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    LG

    Foxxy