Beiträge von Micha13

    Hallo

    Habe mall eine Frage, meine Hausverwaltung hat bis heute 12Monate später nachdem ich die Mängel angezeigt habe nicht reagiert und die Mängel nicht beseitigt, ich wurde bis heute nur vertröstet mit der Aussage, die Mängel werden beseitigt, aber bis heute nix!!

    Ich habe aus dem Jahr 2019 noch jetzt 1000 Euro Mietrückstand was ich monatlich mit 100 Euro zurückzahle.

    Jetzt meine Frage kann ich vom Zurückbehaltungsrecht § 273 gebrauch machen? So dass ich den Mietrückstand einbehalte bis die Mängel beseitigt wurden?

    Micha

    (1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
    (2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
    (3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.

    Bitte Zitatfunktion nutzen!

    Ja klar, werde mich beim Mieterschutzbund anmelden, ich habe den Vermieter schon das dritte mal angeschrieben mit Fristsetzung und er verspricht immer das er die Handwerker beauftragt hat aber dann geschieht monatelang nichts.

    Weiterhin mit der Wohnungseingangstür diese muss unbedingt gerichtet werden sie ist in diesem Zustand ein erhebliches Sicherheitsrisiko da hier die Haustüre und Garagen Tür Tag und Nacht offensteht und jeder ins Haus hereinkommt und ohne Probleme meine Wohnungseingangstür mit einer Kreditkarte öffnen kann da die Türe nicht mehr abschließbar ist. Da werden 25% fällig, wenn der Vermieter nix macht, steht so im Netz.

    Und ich meine, wenn der Vermieter die Miete um 20% erhöht, mindere ich um 35% bzw. was der Mieterschutzbund mir empfiehlt.

    Mag sein das er Geld verliert, ist er aber selbst schuld er macht nix im haus, es sind noch weitere Mängel da wo er einfach nicht beheben will, somit wehre eine Mieterhöhung unzulässig, bzw. bei Erhöhung nur bis zum Mietspiegel das wehren 20%

    Und mit den ganzen Mängeln hier im haus wehre das kein Problem ihm 35% die Miete zu mindern.

    Wohnungs Eingangstür defekt nicht mehr abschließbar 25%

    Bad 10%

    Küche 10%

    Usw….

    Das haus ist für ihn nur ein abschreibe Objekt!

    Im Mietvertrag steht nix mit Schäden wer was übernimmt, sondern nur das Mietminderung unzulässig sind, und eine Kleinreparaturklausel bis 75€ Jährlich.

    Also ich meine Mietvertrag ist Mietvertrag, da hat sich der Vermieter dran zu halten, wenn man das mal umrechnet vor 2000 wehren das 340 Deutsche Mark gewesen für eine Wohnung mit 29 Quadratmeter Kalt! Das hätte keiner gemietet ohne Küche. Solche Wohnungen sind damals ohne Küche für 180 bis 200 DM vermietet worden kalt plus NK.

    Hallo

    Ich habe da mal eine Frage an euch, ich habe hier eine 29 Quadratmeter Wohnung gemietet mit Einbauküche, jetzt sind nach 17 Jahre Mietzeit an der Küche Mängel entstanden wie Kühlschrank kühlt nicht mehr richtig und Scharniere herausgebrochen, Mikrowelle defekt usw.

    Jetzt habe ich dem Vermieter das mitgeteilt und um Reparatur gebeten, jetzt kommt der Vermieter damit das ich für die Küche keine Miete zahlen würde und somit bräuchte er auch keine Reparaturen daran vorzunehmen, ich solle mir auf meine eigenekosten eine neue Küche kaufen, die alte Küche würde er demontieren und entsorgen, die kosten dafür würde er übernehmen!! Ist das rechtens??

    In meinem Mietvertrag steht die Küche unter Sondervereinbarungen drin, Mit Einbauküche.

    Im Mietvertrag steht aber nicht was ich für die Küche an Miete bezahle, da steht nur gesamt kalt miete 170€ plus Stellplatz plus NK. sonst nichts.

    Kann der Vermieter sich so herausreden??

    Also ich meine in der Kaltmiete ist die Küche mit drin, somit muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen, oder was meint ihr? Oder muss das extra aufgeschlüsselt sein im Mietvertrag was ich an Miete für die Küche zahle?

    Gruß

    Hallo Altdorfer.

    Nein der Vermieter hat die Mietsache vermietet an dich, somit muss er um Erlaubnis fragen, wenn im Mietvertrag nix anderes vereinbart ist.

    Ansonsten hat der Vermieter nix auf deinem gemieteten Grundstück zu suchen, das ist ansonsten sogar Hausfriedensbruch und somit Strafbar!!!

    Einfach per Einschreiben den Vermieter höflich Auffordern dies zukünftig zu unterlassen, sollte er nicht darauf reagieren oder frech werden, dann beim nächsten unaufgeforderten betreten von deinem gemieteten Grundstück Polizei holen, oder Einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen auf Unterlassung.

    Man sieht immer wieder das Frechheit siegt!!

    Gruß

    @darkshadow

    Nein ich kommen nicht aus der Schweiz sondern aus RLP. Feststellungsklage ach so, da habe ich mich wohl vertan.

    Und weiterhin ist das nicht meine schuld mit dem Mietrückstand, ich habe Geld vom Jobcenter bekommen und ein gültigen bescheid gehappt trotz allem hat das Jobcenter 12 Monate die Miete nicht an die Hausverwaltung überwiesen, und die Hausverwaltung hat sich auch 12 Monate nicht bei mir gemeldet, bis auf einmal ich eine Dicke Rechnung von denen bekommen habe mit Kündigung.

    Somit wehre eine Räumungsklage mit aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt wurden, da ich von nix Wuste, ich kann nur bestraft werden, wenn ich davon Kenntnis gehabt habe oder haben müssen, ansonsten nicht.

    Die Hausverwaltung hat nachdem ich denen mein bescheid geschickt habe sofort die Kündigung zurück genommen und eine Ratenzahlungsvereinbarung mit mir gemacht, die wussten schon warum!!

    Die wollten mich bestimmt los werden auf diese Art um die Wohnung neu zu vermieten zu können für ein höheren Mietzins 250€ Kalt!!

    Und wo gibt es denn heute noch eine 1 Zimmerwohnung 30 Quadratmeter mit Küche und Bad und Terrasse für 160€ Kalt !!

    @Grace

    Ja ich weis ja, ich wollte ja auch nur noch einmal wissen ob ich das alles selbst Reparieren darf??

    Weil die ganze Sache wird mir auch zu stressig, am ende habe ich die Kündigung und bin trotz allem 1000€ los für Anwälte usw.

    Das ist hier nur eine 30 Quadratmeter Wohnung mit großer Terrasse, Laminat Boden und Küchenzeile für monatliche Kaltmiete von 160€ !!!!

    Denn ich bin Handwerker und habe das alles dann für ein par Euro selbst repariert als mich Monate lang damit rumzuschlagen und am ende fliege ich trotzdem raus, weil die Anwälte ja auch nicht risikolos was tun können!!

    Das habe ich gemacht per Einschreiben, aber der Vermieter reagiert nicht, der sitzt bestimmt da und lacht sich kaputt, da er weis das ich nix unternehmen kann da ich ansonsten die Fristlose riskiere, das ist eine Große Hausverwaltung, die haben x Anwälte und wenn die 20.000€ bezahlen müssen um einen raus zu klagen, das geht denen am A#### vorbei.


    Ich melde mich jetzt erst mall beim Mieterschutzbund an und kuke mal was die sagen.


    Und wenn die absolut nix reparieren wollen in meiner Wohnung darf ich dann alles selbst reparieren??

    Also ich meine mein Laminatboden rausreißen und einen neuen reinlegen, die Küche zum Sperrmüll und eine neue kaufen, natürlich auf eigene kosten.

    Ich habe ja dem Vermieter die Mängel mitgeteilt und wenn er nix repariert kann er ja auch nicht im Nachhinein irgend welsche Schadensersatz Ansprüche geltend machen da die Sachen ja kaputt sind und ich sie entsorgt habe.

    Es kann mir ja nicht zugemutet werden hier mit solchem einem Schrott noch jahrelang herum zu arbeiten nur weil der Vermieter nix machen will.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt!

    Aber solange kann ich nicht warten, das wehren noch 20 Monate, dann wird der Vermieter argumentieren das ich nix unternommen habe gegen die Mängel keine Minderung usw. somit er dann sagt das ich die Mängel akzeptiere da ich ja den vollen Mietzins weiterzahle, und dann braucht er auch nix mehr zu reparieren, so steht es in meinem Mietvertrag!!

    Und eine Normale Kündigung kann er immer aussprechen, ob das jetzt bezahlt ist oder nicht, er wird argumentieren das in der Vergangenheit es immer mall wider zu einem Mietrückstand gekommen ist und das er das Mietverhältnis unter diesen Bedingungen nicht mehr vorsetzen möchte!!

    @Grace

    Ja OK.

    Es geht mir nur darum ob die Minderung für den Vermieter ersichtlich sein muss, ich habe ja auch zum Beispiel ein Vorbehaltungsrecht der Miete.

    @ Leipziger82

    Das ist ein Irrglaube, das die Mietminderung angekündigt werden muss, alleine die Fristsetzungsdatum der Mängelbeseitigung überschritten ist kann ich mindern ohne noch was anzukündigen, der Vermieter hätte damit rechnen müssen das gemindert wird wenn die Mängel nicht beseitigt werden.

    Laut online Anwälte.

    Ja und das andere Problem was ich habe ist, das Mietrückstand offen ist und ich eine Ratenzahlung mit dem Vermieter habe und jetzt nix mindern kann, der Vermieter würde mir sofort die Ratenzahlung Vereinbarung kündigen und das Geld in voller höhe verlangen, und bei nicht Zahlung klage erheben auf nicht Zahlung der Miete.

    Ich zahle monatlich 100€ Rückstand und 280€ Miete und NK. also 380€ insgesamt.

    Also was kann ich tun???

    Ich habe mir folgendes gedacht, sagt ihr mir mal Bescheid ob das so gehen würde.

    Der Mietrückstand beträgt noch 2000€ das wehren noch 20 Monate 100€

    Ich zahle die miete ab jetzt nur noch unter Vorbehalt, und überweis jeden Monat den vollen Betrag, ziehe aber im Hintergrund jeden Monat meine Minderung ab, ohne das der Vermieter das mit bekommt, somit am ende 450€ gemindert wurden, diese ziehe ich dann von dem noch zu zahlenden betrag ab, somit habe ich monatlich gemindert ohne das der Vermieter das überhaupt mitbekommt.

    Kann ich das so machen?? Die Beträge stimmen nicht ganz muss man genau ausrechnen, soll nur ein Beispiel sein.

    Voraus gesetzt natürlich das ich zur Minderung Grünes Licht bekomme vom Mieterschutzbund Anwalt.

    ja aber der Vermieter unter stellt mir das ich die Küchengeräte durch unsachgemäßer Behandlung kaputt gemacht habe, was natürlich nicht stimmt, somit macht der jetzt nix und ich muss mindern.

    die Herdplatten habe ich auf meine Kosten schon ausgetauscht, hat mich 90€ gekostet ebay, somit habe ich meinen soll von 75€ jährlich ja schon erfüllt, ich muss ja irgendwie mir hier was kochen können, der Vermieter macht ja nix.

    Somit wehren noch zu reparieren

    Kühlschrank, Mikrowelle, Wohnungseingangstür verzogen kann nicht mehr abgeschlossen werden, Bad 6 fliesen gerissen kann man sich dran schneiden beim Reinigen, Spiegel blind Spiegel Lampe verrostet, Gegensprechanlage defekt, Parkett Boden gemietet und Laminat Boden bekommen, Ungeziefer auf Terrasse wegen Unsauberkeit und Sperrmüll Sammlung meines Nachbars auf der Terrasse.

    Monatliche Minderung 30€ Kaltmiete für alles


    Ich kann natürlich die Herdplatten wider ausbauen und die defekte reinsetzen, die Minderung liegt so bei ca. 20%

    Hallo

    Ich hätte da noch ein paar Fragen an euch bevor ich die Miete Mindere wegen Mängel in der Wohnung und auch eine Fristlose Kündigung zu vermeiden.

    Ich bewohne die Wohnung schon seit 17 Jahre, der Vermieter hat in der Zeit keinerlei Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt, ich durfte nur brav die Miete zahlen!!

    Jetzt habe ich dem Vermieter die Mängel mitgeteilt mit Fristsetzung, jetzt war der Vermieter bei mir und hat sich alles angekuckt, ich hatte den Laminatboden bemängelt usw. das er stark abgenutzt ist und erneuert werden muss, darauf sagte der Vermieter zu mir das wehre keine Vermieter Sache, ich währe ja über den Laminatboden gelaufen und hätte in abgenutzt somit bekomme ich keinen neuen Boden, laut Mietvertrag habe ich aber ein Parkett Boden gemietet den man schleifen kann, aber wie sich jetzt herausstellt ist das nur Parkett Optik und kann nicht geschliffen werden.

    Weiterhin habe ich auch eine Küchenzeile in der Wohnung gemietet, dort ist die Herdplatte und Mikrowelle kaputt gegangen und auch der Kühlschrank kühlt nicht mehr ordentlich und ist auch ein Scharnier heraus gebrochen, jetzt sagt der Vermieter das die Sachen nicht ordentlich benutzt wurden von mir und dadurch kaputt gegangen sind, somit wehre das auch keine Vermieter Sache, weiter hin sagte er, das die Sachen ja schon länger kaputt sind und ich ja auch immer den vollen Mietzins bezahlt hätte ohne Minderung!! Somit wehre ich ja mit den Mängeln einverstanden und somit müsste der Vermieter hier nix reparieren, und sollte ich die Miete mindern bekäme ich sofort die fristlose!!

    Ich habe die Küche immer sorgfältig behandelt und nix absichtlich kaputt gemacht, ich meine nach 17 Jahre kann doch was kaputt Gehen oder nicht??

    Jetzt meine Frage kann der Vermieter sich so rausreden das er die Mängel nicht beseitigen muss?? Hat er recht???

    Vorab erstmal vielen Dank.

    Gruß Micha