Hallo, mein Vermieter hat die Kosten für die Straßenreinigung in der Betriebskostenabrechnung auf die jeweilige Wohnfläche der Mieter umgelegt, allerdings ist 50% der Grundstücksgrenze, welche an die Straße angrenzt, durch Garagen bebaut, welche separat vermietet werden. Müsste er die Gebühren dann nicht entsprechend auf die Garagenmieter umlegen?
Vielen Dank