Beiträge von Tobi87

    Hallo, mein Vermieter hat die Kosten für die Straßenreinigung in der Betriebskostenabrechnung auf die jeweilige Wohnfläche der Mieter umgelegt, allerdings ist 50% der Grundstücksgrenze, welche an die Straße angrenzt, durch Garagen bebaut, welche separat vermietet werden. Müsste er die Gebühren dann nicht entsprechend auf die Garagenmieter umlegen?

    Vielen Dank

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