Beiträge von Fibonacci007

    Hi zusammen! :)

    Mein erster Beitrag, ich hoffe, ich machs richtig. Hatte über die Suche schon gesucht, doch wurde noch nicht fündig.

    Ich wohne seit 1. März 2015 in meiner Wohnung. Heute erreichte mich ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf (der auch begründet ist). Was mich an der Kündigung allerdings etwas verwirrt, ist die Frist: Zum 15. April 2020. Die ist zu kurz, soweit mir bekannt ist, da nach den gesetzlichen Regelungen 3 Monate zum Monatsende gefordert sind (was der 30. April wäre).

    Meine Frage ist jedoch: Ab wann genau gilt die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf 6 Monate, sobald man länger als 5 Jahre in einer Wohnung wohnt? Gilt die jetzt schon, da ich zum Ende des Mietvertrags über 5 Jahre dort wohnen würde oder gilt die nicht, da das Kündigungsschreiben vor Ablauf der 5 Jahre eingegangen ist?

    Vielleicht weiß ja jemand Rat von Euch dazu. :) Würde mich freuen!

    Liebe Grüße!

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