Beiträge von tom11

    Hallo alle miteinander:),

    Mitte des Jahres 2020 habe ich schon über unsere ehemalige unfähige Hausverwaltung berichtet. Leider geht das "Leiden" weiter...

    Am 04.01.2021 fanden wir ein Schreiben der Hausverwaltung im Briefkasten, dass sich aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2019 ein Guthaben von 806 EUR ergibt.

    Der Betrag wird in den nächsten Tagen überwiesen.

    Selbstverständlich ist bis heute (16.02.) kein Geldeingang zu verzeichnen.

    Per Einwurfeinschreiben habe ich am 12.02. darauf hingewiesen und den 20.02. als Frist gesetzt. Ich weiß, ist etwas knapp bemessen, aber von Gesetz wegen müsste ich gar nicht anmahnen.

    Sodala, jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich am 22.02. einen Mahnbescheid erwirke (ist online natürlich sehr bequem;)), oder die Angelegenheit meiner Rechtsanwältin übergebe?

    Spricht etwas gegen den Mahnbescheid und für die Anwältin?

    Abzug von der laufenden Miete klappt nicht, da wir nicht mehr dort wohnen.

    ich danke euch vorab schon mal für einen Tipp!

    Grüße

    Thomas

    Danke für deine Rückmeldung. es interessiert uns immer, wie eine Sache weiter verläuft.

    Lange ist es her, aber nun bin ich wieder mit Neuigkeiten da :S.

    Hallo alle zusammen,

    meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 (15.03. - 21.12.2018) ist mit "etwas" Verspätung angekommen.

    Wie vermutet, wurden alle Daten (Wärmezähler/Kaltwasser/Warmwasser) nur geschätzt, weil wohl die Jahresablesung versäumt wurde.

    Es ergibt sich für das Jahr 2018 eine Gutschrift von 470 EUR, welche man in den nächsten Tagen überweisen will.

    Einerseits zwar verlockend, die Gutschrift zu akzeptieren, andererseits ist die Abrechung fehlerhaft und muss nicht akzeptiert werden, da zu jeder Zeit eine Ablesung möglich gewesen wäre und auch die Geräte nicht defekt waren.

    Ein weiterer Fehler ist die Umlage einer Nutzerwechselgebühr. Keine Ahnung, wieso die abgerechnet wird, da wir im Jahr 2018 nicht ausgezogen sind.

    Unabhängig davon, darf diese sowieso nicht umgelegt werden.

    Würdet Ihr die Abrechung so akzeptieren (ausgenommen der Nutzerwechselgebühr)?

    Viele Grüße und vorab Danke!

    Thomas

    Es wäre also zu überlegen, den Februar noch abzuwarten, weil der Vermieter möglicherweise noch gar nicht im Verzug ist.

    Hallo zusammen,

    erster Zwischenbericht.

    wir haben den Rat von Fruggel beherzigt:thumbup: und nur mal per Email bei der Hausverwaltung angefragt, ob denn die Nebenkostenabrechnung nun schon erstellt ist.

    Wie erwartet kam keinerlei Reaktion, so dass ich heute wieder eine Email verfasse, in der ich die letzte Frist setze und auch auch eine mögliche Klage hinweise.

    Wenn wieder keine Reation erfolgt, müssen wir den Weg zum Anwalt beschreiten... wollen wir eigentlich nicht, aber dies scheint wirklich die einzige Möglichkeit zu sein.

    Auch um der Hausverwaltung und dem Eigentümer zu zeigen, dass wir auch zukünftig (Nebenkostenabrechnung für 2019 und Rückerstattung Kaution) keine Geduld mehr aufbringen.

    Ich berichte weiter...:)

    Hallo an alle,

    dürfte ich zu diesem Thema noch ein Frage stellen, bzw. um eure Einschätzung bitten?

    Ich nehme an, dass ich bis zum 29.02.2020 keine Nebenkostenabrechnung bekomme und die Hausverwaltung nun die gesetzliche Frist zum Erstellen der Nebenkostenabrechnung für 2018 versäumt... soweit sogut. Es wurde ja auch keine Ablesung der Zähler für das Jahr 2018 vorgenommen. Hatte die Hausverwaltung wohl auch versäumt.

    Somit sind eventuelle Nachforderungen für 2018 wirkungslos.

    Wie kann jetzt die Hausverwaltung eine rechtssichere Abrechnung für das Jahr 2019 erstellen? Es liegen ja nur die Endzählerstände mit Datum zum Auszug am 31.01.2020 vor.

    Somit fällt eine Schätzung aus. Und eine Abgrenzung von 2018 auf 2019 kann ja auch nicht erfolgen...?! Ganz schön verwirrend das ganze :)

    Um Vorauszahlungen zurück fordern zu können ist es laut Rechtsprechung erforderlich, dass man wärend der Mietzeit keine Gelegenheit hatte, die Vorauszahlungen zurück zu halten. Wenn das Mietverhältnis also beendet ist, bevor die Frist zur Erstellung der Abrechnung abgelaufen ist, liegt die Voraussetzung vor.

    Das ist genau die Krux.

    Wenn der Abrechnungszeitraum der 15.03.18 - 31.12.2019 war, dann hätte ich eine Nebenkostenzahlung (die vom Januar 2020) zurückhalten können. Könnte ich noch immer, indem ich die Miet-Lastschrift zurück hole und nur die Kaltmiete überweise.

    Ist aber der Abrechnungszeitraum der 15.03.18 - 14.03.20 hätte ich die Januar Nebenkostenzahlung nicht zurückhalten können, da ich sonst in Verzug komme.

    Was würdet ihr tun?

    Vielen Dank euch beiden.


    Vielen Dank euch beiden.

    Nachtrag ?

    Soweit ich weiß, könnte ich schon jetzt auf die Rückzahlung der geleisteten Nebenkosten für das Jahr 2018 klagen... immerhin 2.900 EUR.

    Bin mir aber nicht sicher, ob der Vermieter die Anwaltskosten übernehmen muss, wenn er während des Prozesses die Nebenkostenabrechnung doch noch erstellt.

    Hallo Forumler,

    aufgrund einer m.E. völlig unfähigen Hauverwaltung ergeben sich bei mir einige Fragen. ich hoffe, das richtige Unterforum getroffen zu haben :).

    Nun gut, nachfolgend die Fakten in Stichpunkten:

    - Neubau-Mietwohnung bezogen am 15.03.2018

    - Auszug am 31.01.2020

    - Mietvertrag regelt die Fristen der Nebenkostenabrechnung wie folgt: " Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten werden nach Ablauf des jährlichen Abrechnungszeitraums nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet und ausgeglichen."

    Wir haben bis Stand heute keine Nebenkostenabrechnung für 2018 oder 2019 bekommen. Es war auch nie jemand da, der Heizung oder Wasser abgelesen hat. Das habe ich gestern im Beisein des Hausmeisters erledigt, weil es die HV innerhalb 4 Monaten nicht geschafft hat, einen Wohnungsabnahmetermin zu vereinbaren. Bzw. gestern am 31.01. kam ein Anruf, ob ich wohl am Montag den 03.02. Zeit hätte... hab ich natürlich verneint, denn da ist der Mietrvertrag bereits seit 3 Tagen beendet.

    Sodala, das waren jetzt mal grob die Stichpunkte. Nun meine Fragen.

    Wann hätte uns die Abrechnung für 2018 zugestellt werden müssen, so dass der Vermieter noch Nachforderungen stellen kann? (m.E. am 31.12.2019)

    Wann muss die Abrechung für 2019 vorliegen? (m.E. am 31.12.2020)

    Wann muss die Kaution zurückbezahlt werden? (m.E. in Teilen sofort und der Rest spätestens am 30.12.2020)

    Liege ich mit meinen Vermutungen einigermaßen richtig?

    Danke vorab und Grüße vom Thomas aus München

    :saint: