Beiträge von BergischB

    Hallo Fruggel,

    freut mich, dass ich nicht ganz so falsch lag. Meine Recherchen wirken langsam in meinem alten Hirn. ;)

    Ja, wie gesagt, ich bin nicht jeden Tag da und wenn da dann jetzt ausgerechnet immer an den tagen wo ich nicht da bin die Reinigungskraft kommt.....und später leert jemand n Staubsaugerbeutel aus. Man weiß ja, wie es ist... zu dem Thema will ich ihm gegenüber nix sagen. Nur, was wirklich wichtig ist. Sollte sich heraus stellen, dass die anderen Mieter es ähnlich empfinden, können wir uns absprechen, das ganze beobachten und dann mal gemeinsam beim Vermieter "nach dem Puls fragen".

    Dir einen schönen Abend!

    Hallo Winfried,

    da müsstest Du mal in die entsprechende Landesbauordnung rein sehen, was die dazu sagt. In der LBO NRW steht in §38 "Umwehrungen" geschrieben, dass zum Beispiel zu umwehren sind:

    Zitat

    Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und
    unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht,
    wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,

    […]

    die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und
    Treppenöffnungen (Treppenaugen) sowie [...]


    Ich weiß nicht, wo sich das Objekt befindet, schau mal in die entsprechende Landesbauordnung, ob Du dazu etwas findest.

    Nicht ganz außer Acht lassen, darf man aber auch die Aufsichtspflicht der Eltern.

    Liebe Grüße,

    Martin

    Hallo Fruggel,

    so wie ich gelesen habe müsste der Mieter aber auch nachweisen, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, finde die Fundstelle aber gerade nicht mehr und weiß daher nicht wie "offiziell" diese Angabe und somit wie sie zu werten ist. Nundenn probieren wir dies mal so...

    Zu den Reinigungsarbeiten, das mit den Vergleichsangeboten scheint sinnvoll zu sein. Meiner Meinung nach wäre den gleichen Preis anzusetzen allerdings eine Frechheit, da ich davon ausgehen würde, dass man nach Reinigung durch eine Firma bestimmt keine dicke Staubschicht mehr auf der Treppe hätte. Ich meine die Leistung wäre dann bestimmt anders. Aber das wiederum mögen andere anders sehen als ich, das will ich ihm gegenüber garnicht zur Sprache bringen. Wenn die Preise irgendiwe erklärbar sein sollten, werde ich es hinnehmen und wir werden weiterhin gemeinschaftlich reinigen (auch wenn dies angeblich von irgendjemandem gemacht wird, den ich noch nie gesehen habe...).

    Tausend Dank Fruggel,

    Du hast mir viel geholfen!

    Hallo Fruggel,

    ich bin ein Freund davon erstmal drüber zu reden, jedoch möchte ich nicht ganz unbedarft da rein gehen und versuche mich zuvor ein wenig zu informieren, was wann wie gemacht werden kann. Ich möchte ungern mit einer Salami-Taktik bei ihm anfangen. Jedes Mal, wenn ich etwas neues gehört habe gleich zu ihm rennen. Ich möchte vielmehr beim ersten Gespräch auf eine gütliche Lösung für beide kommen. Daher meine Nachfragen.

    Genau, Dummheit schützt vor Strafe nicht, dessen bin ich mir bewusst, ich habe es mangels Erfahrung leichtfertig hingenommen ohne es zu hinterfragen. Ich habe gewusst, dass MwSt berechnet wird, ich habe aber nicht gewusst, dass dies in der Regel nicht so ist sondern nur nach Vereinbarung. Beim besten Willen, wer soll denn, wenn er davon keine Ahnung hat, darauf kommen, dass es so ist. Er hingegen ist ein alter Hase auf dem Bereich der Vermietung und müsste sich damit auskennen (und hätte es seinerseits auch nicht so ausführen dürfen, da es nicht zulässig ist). Das passiert mir auch nicht mehr, glaube ich. Mittlerweile versuche ich mich umfassend zu informieren.

    OK, mein Grundgedanke war also korrekt, die Nebenkosten, die uns weitergereicht werden, dürfen nicht in brutto weitergereicht werden und zusätzlich nochmal die Steuer oben drauf, sondern in netto und dann die Steuer drauf. Das ist schonmal ein Punkt, wo angepasst werden muss. Ich bin ja durchaus bereit zu zahlen, was gezahlt werden muss. Nur das Geld aus der Tasche möchte ich mir auch nicht ziehen lassen. Dafür habe ich zu wenig um es mit beiden Händen herauszuschmeißen.

    Inwieweit müssen Belege für die Reinigung eigentlich vorliegen? Die Kosten kommen mir (für die offensichtliche Leistung [seeehr gering, einiges erledige ich mit anderen Mietern immer wieder selbst]) recht hoch vor, dazu würde ich mir gerne die Belege anschauen. Muss es die geben oder wie würde verfahren werden, wenn ein Familienangehöriger das in Eigenarbeit macht?

    Danke soweit!

    Martin

    Hallo Quikx,

    grundsätzlich hat der Vermieter erstmal vermutlich keinen Fehler gemacht. Eine Vorauszahlung ist ja immer auch enie Schätzung. Eine Schätzung, die sich auf irgendetwas stützt. Der Vermieter hat einmal jährlich (nach der Abrechnung) die Möglichkeit seine Schätzung aufgrund der neuen Erkenntnisse zu aktualisieren. Dies tat er. Für das erste halbe Jahr hat er eine Schätzung abgegeben, die offenbar für den Zeitraum nicht ausgereicht hat. Dementsprechend gab es eine Nachzahlung, um eine angemessene Zahlung zu erzielen hat er die Vorauszahlung erhöht. Das ist sein gutes Recht und bis hierhin erstmal meiner Meinung nach nix ungewöhnliches.

    Aber auch der Mieter hat nach der Abrechnung das Recht die Höhe der Vorauszahlung anpassen zu lassen. Grundlage ist, dass Du nach § 556 II Satz 2 BGB nur angemessene Vorauszahlungen akzeptieren muss. Hierzu sollte (!) von Dir eine Berechnung erfolgen, die aufzeigt, dass die Vorauszahlung nur Betrag X betragen dürfte. Jedoch wird dies vermutlich darin enden, dass der Vermieter wahrscheinlich versucht den von ihm errechneten Satz gerichtlich bei Dir einzufordern. Auf wessen Seite das Gericht sich nun ziehen lässt ist fraglich, ich schätze mal Deine Chance liegt da bei ca 50%. Falls Du da verlierst könntest Du unter Umständen noch damit rechnen, für die Kosten aufkommen zu müssen. Ich würde mir das sehr genau überlegen. Es gibt in dieser schweren Zeit Möglichkeiten Zahlungen auszusetzen (die dann natürlich nachgeholt werden müssen), ggfs gibt es bei Deinem Vermieter die Möglichkeit mit ihm zu reden und einen niedrigeren Satz aufgrund der Situation vorzuschlagen. Am Ende des Jahres gibt es ja eh eine Abrechnung. Solltest Du Dich vertan haben und die Kosten für die Klimaanlage ersetzen die zusätzlichen Heizkosten, sodass Du wieder auf den gleichen Satz kämest, müsstest Du halt nachzahlen.

    Reden ist in den meisten Fällen besser als zu prozessieren. Die Situation kennt doch jeder, Einsicht haben hier viele...

    PS: Nur meine Meinung!

    Hallo jussi,

    grundsätzlich sollte der Vermieter in Deinem Fall (da Telefondose beim Einzug vorhanden war) dafür Sorge tragen, dass Dir der Zugang zu Telefon und Internet möglich ist, siehe Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18 des Bundesgerichtshof.

    Da bisher offenbar die Anzahl der angebotenen "Leitungen" ausreichend war, und nun offenbar aufkommt, dass hier mehr benötigt wird, muss man den beteiligten Unternehmen schon die Zeit geben zu reagieren, zaubern kann keiner und mit der aktuellen Lage ist es auch für keines der Unternehmen leicht. Ich fürchte dies kann keinem "in die Schuhe geschoben" werden, sofern Vermieter und Anbieter alle willig sind, aufgrund der momentanen Situation aber die Leistung nicht erbringen können, gehe ich davon aus, dass dies Keinem negativ angelastet wird. Dass ausgerechnet Du in dieser Situation die A-Karte gezogen hast, bedauerlich, jedoch denke ich, dass dies nicht dazu führt, dass Du ohne Zahlung (außer auf Kulanz) aus dem Vertrag kommst. Anders könnte es aussehen (Achtung: Vermutung), wenn Dein Mietvertrag an die Möglichkeit einer Internetverbindung gebunden ist, hast Du dies also im Vertrag festgehalten (wovon nicht auszugehen ist), könntest Du bessere Karten haben.

    PS: Nur meine Meinung

    Hallo D.Müntz,

    der Versuch ist nicht strafbar, jedoch halte ich es für nicht gerade aussichtsreich. Denn auch wenn Du nicht in Deiner Wohnung bist, wird wohl weiter Strom verbraucht (in manchen Fällen sogar Wasser, z.B. bei Bewässerungsanlagen, etc...wenn auch nicht viel).

    Wenn ich es richtig verstanden habe wird voll über Pauschalen abgerechnet, also keine Nebenkostenabrechnung zu Beginn des Folgejahres. Nunja, eine Pasuchale ist ja immer eine Art Kompromiss, das Risiko liegt dabei beim Vermieter. Somit denke ich, kannst Du den Vermieter mal freundlich fragen, bist aber auf seinen Wohlwollen angewiesen.

    PS: Nur meine Meinung!

    Hallo und vielen Dank für die Antworten,

    es ist so. Im Mietvertrag wurde der Mietbetrag und die gestzl. MwSt. genannt. Ich als Neugründer, der aufgrund der Tätigkeit und der geringen Einnahmen keine MwSt. berechnen kann, hatte mir darüber zunächst keine Gedanken gemacht, da man ja für alles seine Steuern zahlen muss. Dass dies bei mir erst garnicht hätte stattfinden dürfen, wusste ich da noch nicht.

    Fakt ist: Ich zahlen MwSt auf die Netto-Miete und es werden Steuern auf die (offenbar) Brutto-Abrechnungsposten berechnet.

    Golum, Du sagst, wenn die Belege nicht bei der Abrechnung sind, ist die Abrechnung unvollständig? Prima, dann MUSS er sie mir ja zur Verfügung stellen. Kannst Du mir zufällig eine Fundstelle nennen? Wo sollte ich da mal nachschauen?

    Ich bin ja nur stutzig geworden, weil man (auch) auf die Wasserkosten, die vom Anbieter ja mit 7% besteuert werden, nochmals zusätzlich 19% Steueranteil draufschlägt. Das erscheint mir fragwürdig...

    By the way, habe ich eine Möglichkeit aus dem offensichtlich nicht korrekt abgeschlossenen Mietvertrag in einen für mich ordentlichen Vertrag zu kommen? Er hätte das doch nicht einfach so machen dürfen, sondern, wenn ich richtig gelesen habe, sich sogar davon überzeugen müssen, dass ich ausschließlich Tätigkeiten dort ausführe, die Mehrwertsteuerpflichtig sind, oder? Ich erteile dort Kurse, zu diesem Zweck haben wir den Vertrag abgeschlossen, die Kurstätigkeit ist sogar im Vertrag erwähnt.

    Ich will nicht da weg, ich fühle mich da wohl, aber die MwSt, die ich mir nicht wiederholen kann sondern aus eigener Tasche zahle, ist schon echt schmerzhaft.

    Vielen Dank,

    Martin

    Hallo Zusammen,

    bei der Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen, ich hoffe hier ein paar Antworten zu erhalten, bin mal gespannt. Vielen Dank schonmal im Voraus.

    Zu meinem Problem:

    Ich bin Mieter in einem kleinen Bürogebäude. Hier wird eine Gemeinschaftsküche und -Toilette betrieben. Dafür fallen natürlich Wasserkosten an, das ist klar. Die Verteilung erfolgt erfolgt offenbar nach m². Das scheint in Ordnung zu sein. Meine spezielle Frage hier aber:

    - Der Vermieter gibt pro m³ die Brutto-Kosten des Anbieters an, also inklusive Mehrwertsteuer. Ich gehe davon aus, dass dies bei den anderen Posten (Grundsteuer, Strassenreinigung, Winterdienst, Versicherungen, Abfallentsorgung, Schornsteinfeger,...) auch der Fall ist, um das zu prüfen müsste ich aber Einsicht in die Unterlagen nehmen. Beim Wasser kann ich es online bei den Stadtwerken nachsehen. All diese Kosten werden zusammengefasst und auf m² umgelegt.

    Soweit so gut....jetzt wird aber auf diesen Betrag nochmal 19% Umsatzsteuer zugeschlagen. Ist das korrekt so? Das ist doch eine Doppeltbesteuerung in meinen Augen, oder?

    Ich wäre glücklich, wenn mir jemand eine Antwort darauf geben könnte, ggfs sogar mit einem Verweis auf ein Gerichtsurteil oder sonstiges.

    Vielen Dank vorab,

    Martin