Beiträge von Westberlin123

    Hallo,

    danke für Ihre ausführliche Antwort. Nun ist mir einiges klar geworden. Die Miete an den Vermieter ging als "Brutto-Kaltmiete" und somit wird keine Nebenkostenabrechnung gemacht (laut Vermieter). Meinen Sie, ich sollte trotzdem auf die Nebenkostenabrechnung bestehen? Die möchte er leider nicht gerne hergeben.

    Hallo zusammen,

    ich habe zwar recht viel zu diesem Thema gelesen, aber da mein Fall wohl etwas individueller ist, wollte ich mal nachhaken:

    Ich habe von Herbst 2018 bis Februar 2020 in einer angemieteten Wohnung gelebt. Die Wartung der Therme wurde seit 2016 nicht mehr duchgeführt. Letztes Jahr im April habe ich den Vermieter diesbezüglich angefragt, wann man das erledigen könnte. Da ich zu dieser Zeit für fünf Monate im Ausland war, wurde mir vorgeschlagen, danach die Wartung durchzuführen.

    Ab Oktober muss ich zugeben, dass ich die Wartung nicht mehr auf dem Schirm hatte. Nun bin ich ab Februar ausgezogen und der Vermieter fordert auf, dass ich die Rechnung zahlen soll. Im MV ist zwar beschrieben, dass die Kosten auf mich umgeleitet werden können, (Miete war Brutto-Kaltmiete, wobei Wartung natürlich nicht dabei war). Es wird auch keine Nebenkostenabrechnung gemacht, da hierfür eine monatliche Vorauszahlung geleistet wurde.

    Muss ich nun für die Kosten nach Auszug vollständig aufkommen, oder kann ich anteilig dafür aufkommen, da ich bereits im Februar ausgezogen bin und nur den kleinen Teil der Nebenkostenabrechnung im neuen Kalenderjahr zahlen müsste (also den Abrechnungszeitraum 2020)? Der Vermieter beschreibt, dass ich ebenfalls für den Auftrag einer Sanitärfirma verantwortlich bin. Ist das rechtens?

    Vielen Dank schon mal.