Ich habe in der Zwischenzeit meiner Hausverwaltung geschrieben und anhand der Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlung berechnet und die geringere Vorauszahlung für den Folgemonat, also Dezember, angekündigt. Ich habe außerdem geschrieben, dass ich, um Klarheit zu schaffen, was meine Zahlungen angeht, die Kaltmiete und die Betriebskostenvorauszahlung in zwei getrennten Überweisungen überweisen werde. Ich würde das deshalb gerne machen, weil ich es gleichzeitig mit einer strittigen Modernisierungsumlage zu tun habe und so immer klar ausdrücken kann, welche Zahlungen ich für was leiste.
Jetzt hatte ich heute ein Antwortschreiben vom Vermieter im Briefkasten, das im Ton und teilweise inhaltlich schon harter Tobak ist, obwohl ich selber immer sachlich geblieben bin. Das Schreiben befindet sich anonymisiert im Anhang.
Die Hausverwaltung führt für einige Posten die allgemeinen Preissteigerungen in Prozent auf. Es wird aber nicht direkt dargelegt, mit welchen Kosten das für meinen abgerechneten Verbrauch verbunden wäre. Im übrigen wird auch nicht berücksichtigt, dass eine Modernisierung der Heizung stattgefunden hat und diese laut Energieberater 18 % weniger verbrauchen soll. Ich könnte das jetzt selber versuchen, alles nachzurechnen. Die Frage ist, ob die nachgelieferte Begründung der Hausverwaltung, so wie im Anhang ausreicht, damit ich die erhöhte Vorauszahlung zahlen muss. Oder ob ich weiterhin meine niedrigere Vorauszahlung leisten kann oder ggf. anhand der genannten Preissteigerungen selber eine andere Höhe aus dem tatsächlichen Verbrauch berechnen sollte.
Es wird auch mit einem unmittelbaren gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, sollte ich die Vorauszahlung so, wie von mir angekündigt, zahlen.
Darüber hinaus heißt es, es sei nicht gestattet, die Mietzahlungen in mehrere Teilzahlungen aufzusplitten und man fordert mich auf, die Mietzahlung in einer einzelnen Mietzahlung zu leisten. Muss ich dem Folge leisten oder darf ich die Kaltmiete und die Betriebskostenvorauszahlung auch getrennt überweisen?
Eine Absenkung der Heizkostenvorauszahlung komme laut Hausverwaltung nicht in Frage, da mit diesem Niveau angeblich keine vertragsgemäße Beheizung und Lüftung möglich sei.
Mir wird auch nahegelegt, mich nach anderem Wohnraum umzusehen und es wird direkt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beigelegt, um dies tun zu können…