Beiträge von Daniel98

    Hallo Fruggel,


    vielen Dank erstmal für deine persönliche Meinung. Das gibt auf jeden Fall eine grobe Orientierung, auch wenn das natürlich nicht den Gang zum Anwalt erspart. ;)

    Nun hab ich auch entdeckt, dass in der Zusatzvereinbarung steht, Zitat:

    "Untervermietung ist nicht gestattet"

    Steht uns damit ein Sonderkündigungsrecht offen? Ich weiß, dass der Vermieter dazu nein sagen darf, aber nicht, ob man das von vornherein schriftlich ausschließen darf..


    Viele Grüße

    Hallo liebe Community,

    ich und meine Freundin haben einen Mietvertrag, dort ist von einer 2 jährigen Mindestmietdauer die Rede: Da wir uns über unsere Möglichkeiten informieren wollten und ich hier das Forum entdeckt habe, wo viele kluge Köpfe unterwegs sind, dachte ich mir, ich versuche es erstmal hier 8)

    Ich interessiere mich dafür, ob diese rechtskonform verfasst wurde und so auch gültig ist, da dort nicht die Rede von beidseitigem Verzicht ist: Folgendermaßen ist es formuliert:

    "Der Mietvertrag ist zunächst für 2 Jahre fest vereinbart. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich gekündigt wird"

    Was meint ihr? Ist das so rechtens und deutlich formuliert? Wäre das im Falle der Fälle nur eine außerordentliche Kündigung möglich oder doch eine ordentliche mit 3 Monate Frist?

    Ich freue mich über jede Hilfe und bedanke mich dafür schonmal herzlichst in Vorraus :thumbup: :)