Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich sind zum 1.11.2018 in eine Wohnung eingezogen (Neubau, drei Parteien, alle zum gleichen Datum eingezogen).
Die Zentralheizung (Pellets) wurde dabei vom Gebäude übernommen, welches davor auf diesem Grundstück stand (wurde abgerissen, anschließend erfolgte der Neubau). Die Zentralheizung war also bei Einzug nicht neu.
Wir haben nun unsere erste Nebenkostenabrechnung (Zeitraum 1.11.2018 bis 31.12.2019) erhalten und sollen etwa 1400 Euro nachzahlen. Auch die anderen Parteien liegen in diesem Bereich.
Ich habe mir nur die Belege zukommen lassen und dabei bereits einige offensichtliche Fehler entdeckt (z.B. Versicherungsbeiträge nicht korrekt anteilig berechnet,...).
In der Abrechnung wird auch eine Position "Wartung Zentralheizung" aufgeführt, Rechnungsdatum ist Anfang November 2018, Leistungsdatum unbekannt.
Hier wird uns der volle Wartungsbetrag berechnet. Darf der Vermieter das? Oder müsste er den Betrag für das Abrechnungsjahr 2018 anteilig berechnen, sprich 2/12tel für die Monate November und Dezember?
Zudem läuft die Nebenkostenabrechnung ja über 14 Monate und nicht über 12 wie eigentlich vorgeschrieben.
Danke für Eure Tipps!