Vielen Dank@Fruggel.
Den Link von Koebes kannte ich bereits, daher habe ich angefangen zu recherchieren.
Meiner Meinung nach erfuellt der Raum die hinter dem Link genannten Kriterien nicht.
Lasst mich daher eine paar andere Fragen stellen:
Angenommen, dass ein Sachverstaendiger meine Vermutung bestaetigt und der Raum zaehlt nicht zur Wohnflaeche hinzu.
Wie sollte ich dann weiter vorgehen?
Ich vermute, dass ich eine dritte Partei, zB einen Anwalt, einschalten muss um die ueberhoeht gezahlte Miete zurueck zu fordern.
Vielleicht reicht es auch, wenn ich das selbst tue und den Anwalt erst einschalte, wenn der Vermieter nicht mitspielen will.
Falls dem so ist, gibt es hier zeitliche Begrenzungen, zumal ich schon fast 3 Jahre hier wohne und in 2 Monaten ausziehe, oder ist das unabhaengig von meinem Wohnort?