Ich habe von der Stadt die ehemalige Grundschule mit Hausmeisterwohnung gekauft. Die untere Zitat von mir ist das was Stadt vor 25 Jahren mit Vermieter im Vertrag vereinbart hat.
"Abweichend von den Regelungen des paragraf 4 wird folgendes zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart: Die gemäß § 4 Abs. 2 erhobenen Betriebskosten wurden aufgrund von Erfahrungswerte festgesetzt. Da die vermietete Wohnung einen Zusammenschluss mit einem öffentlichem Gebäude bildet, ist genaue Ermittlung der Betriebskosten nicht möglich."