Beiträge von Boster

    Hallo,

    ich bin neu hier und kenne mich leider nicht so gut aus.

    Vielleicht hat ja einer eine Antwort.

    Folgendes: wir haben einen Gemeinschaftsgarten den aber nur mein Mann und ich benutzt haben. Vor ca. 9 Jahren haben wir den Vermieter gefragt ob wir Steinplatten als Terrasse legen könnten. Seine Antwort machen sie was sie wollen besprechen das aber mit den anderen Mietern ab.Das haben wir gemacht und keiner hatte was dagegen.

    Da wir Holzpaletten als Untergrund hatten sind die Steine natürlich mit der Zeit abgepackt da das Holz natürlich verfault.

    Nun wollte ich das mit einen richtigen Untergrund (Randsteine ,Schotter,undSplitt ) erneuern.

    Habe schon die Randsteine gesetzt und auch schon Schotter eingefüllt.

    Mein Vermieter macht jetzt richtig Ärger und dort mit Kündigung ,ich soll das wieder zurück bauen.

    Er lässt gar nicht mit sich reden und behauptet das er vor 9 Jahren schon nicht gefragt wurde, das natürlich nicht stimmt.

    Mein Mann ist vor 21 Monaten verstorben und kann das leider nicht mehr bestätigen.

    Meine Frage muss ich es zurück bauen oder gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht.

    Die restlichen Mieter verstehen das auch allen nicht da es ja eine Aufwertung wäre.

    Über ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar.

    :)