Beiträge von Fortwin

    Liebe Community,

    ich habe bis zum 31.1 diesen Jahres in einer WG gewohnt, mit einem Untermietvertrag bei meiner Mitbewohnerin. Mittlerweile sind die sechs Monate Frist abgelaufen, aber ich habe meine Kaution noch nicht zurückerhalten. Ich wurde damals auf Eigenbedarf gekündigt und ihre Schwester ist dort eingezogen. Auf Nachfrage bei meiner ehemaligen Mitbewohnerin kommt nur, dass ich die Kaution von meiner Nachmieterin (ihrer Schwester) bekommen soll und das dieses Vorgehen auch schon vorher so gemacht wurde. Tatsächlich habe ich damals die Kaution an meine Vormieterin gezahlt. Die Schwester habe ich auch bereits angeschrieben, jedoch zögert sie das immer weiter hinaus, bzw antwortet gar nicht.

    Was kann ich tun, damit ich mein Geld endlich erhalte? Kann ich mich auf irgendwas beziehen, um mein Geld von meiner Ex-Mitbewohnerin zu bekommen?:cursing:

    LG

    Fortwin

    Danke! Ja die anderen Punkte habe ich schon geklärt. Ich habe nochmal mit dem Vermieter gerade diskutiert, aber er beharrt darauf, die Tür komplett abzurechnen, da das ein Sondermaß ist und bla bla bla. Vermutlich zahlt das dann auch meine Haftpflicht ganz. Mit denen hatte ich auch noch telefoniert. Dann lasse ich es vermutlich dabei...

    Trotzdem danke für die ganzen schnellen Antworten :)

    LG

    Fortwin

    Hallo zusammen,

    ich bin schon seit einiger Zeit im Streit mit meinem Vermieter und bräuchte einmal eure Meinung.

    Ich habe bis Sebtember 2019 als Hauptmieter in einer WG gewohnt. Mittlerweile hat mir der Vermieter einen kleinen Teil der Kaution zurückgezahlt, jedoch auch einiges einbehalten. Dabei sind unter anderem knapp 400 € für ein Türblatt, das auf einer Seite etwa faustgroß eingedellt ist.

    Im Kostenvoranschlag steht, dass das Türblatt ausgetauscht wird. Jetzt war ein Handwerker bei meinen Nachmietern und hat das Loch nur gespachtelt. Auf Nachfrage beim Vermieter kam die Antwort, dass dies nur provisorisch ist und beim nächsten Mieterwechsel dann ausgetauscht werden soll ("Es dauert halt so ein Türblatt zu beschaffen, da das Spezialmaße sind"). Ich habe nachgeprüft, es ist tatsächlich ein etwas ungewöhnliches Maß. Darf der Vermieter das?

    LG

    Fortwin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!