Beiträge von Hamburg2020

    Hallo Gemeinde,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgende Situation:
    Das Gartenhaus bei uns im Garten stand seit beginn des Mietverhältnisses im abgeschlossenen Garten, den nur wir nutzen dürfen. Das Gartenhaus gehört also dem Vermieter.
    Nun ist es undicht und wir haben den Vermieter um Beseitigung des Mangels gebeten. Der weigert sich und sagt, dass wir es gerne auf unsere Kosten machen können aber er dafür nichts zahlt.

    Im Mietvertrag ist lediglich der Garten erwähnt, aber das Gartenhaus nicht. Es steht lediglich, dass wir diesen Pflegen müssen.

    Haben wir hier ein Recht auf Mängelbeseitigung oder müssen wir es selber zahlen?
    Liebe Grüße und danke euch vorab für eure Zeit
    Timo