Beiträge von derchris2020

    Grüße in die Runde,

    ich wohne seit 4,5 Jahren in unserer außen modernisierten Altbauwohnung. Gebäude ist von ca 1920. An sich macht alles einen guten Eindruck am Haus. Wie bei Altbau sehr verbreitet, ist als Boden damals eine Diele verlegt worden. Wir haben zwei Wohnungen zusammengelegt und oben und unten ist Diele. Die Diele hat auch noch die "schöne" Ochsenblutfarbe.

    Wir haben die Wohnung damals so übernommen. Der Vermieter war noch bis 2018 eine ansässige Wohnungsgesellschaft der Stadt und der neue ist auch eine WG der Stadt.

    Ich habe den Vertrag vom Durchbruch und Treppeneinbau damals auch übernommen und vom Vormieter ausgehändigt bekommen. Soweit sogut.

    Bei Übernahme der Wohnung haben wir mit der damaligen Wohnungsgesellschaft eine mündliche Absprache getroffen, dass wir uns den Dielenboden in der Küche anschauen, sobald wir den Raum irgendwann einmal Renovieren wollen.

    Aktuell liegt ein PVC Belag drin und eine alte Einbauküche wurde damals Übernommen.

    Ich möchte nun alles Rausmachen. Der Durchbruch und umbauten stammen von November 2003. Der Vormieter hat hier seit Anfang der 90er gewohnt. Mann kann also davon ausgehen, dass die Diele schon mind. 17 Jahre genutzt wurde.

    Wenn man in der Küche steht merkt man deutlich das die Diele erstens Knarrt und zur Mitte abschüssig wird. Da aus dem Grund Laminat oder Vinylfußboden ungünstig zu legen ist, frage ich mich ob der Boden je nach Verhältnis was lt. verschiedenen Gerichtsentscheiden ja unterschiedlich ausgelegt wird, der Vermieter den Boden machen muss. Zumindest im Maße der richtigen Nutzung.

    Ich hab in verschiedenen Artikeln unterschiedliches gelesen. Beispiel wenn die Fugen zwischen den Dielen zu groß sind, aber was bedeutet zu groß ;)

    Ich hab mal mit unseren Nachbarn gesprochen, die hatten ein ähnliches Thema. Damals hatte der alte Vermieter die Diele abschleifen und neu Lasieren lassen. Wurde dann später als Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen.

    Das würde ich natürlich gern vermeiden, da ich der Ansicht bin nach 17 Jahren oder noch älter muss der Vermieter mal den Boden Instandsetzen! Was sagt ihr dazu?

    Gruß und danke für euer Feedback und Zeit!

    derChris

    Grüße in die Runde,

    mir ist doch noch etwas eingefallen was ich gern wüsste. Meine Übergabe für die neue Wohnung wäre Ende August. Wenn ich jetzt die Wohnung nun kündige, muss ich dann trotzdem mit dem Vermieter eine Übergabe der Wohnung machen. Heißt der Mieter wollte die Wohnung Ende August an mich übergeben, nicht umgekehrt.

    Gruß

    derchris

    Verstehst du was ich meine?

    jab verstehe ich. Hatte ich bisher noch garnicht auf dem Schirm. Danke dafür.

    Die andere Alternative wäre, dem Vermieter gemäß §1568a III BGB eine gemeinsame Erklärung zu schicken, dass du in der Ehewohnung bleiben wirst und der Vertrag allein mit dir fortgeführt wird. Das kann er nicht verweigern.

    Geht das nicht erst, wenn die Scheidung durch ist?

    Gruß

    derchris

    P.S. Danke für dein bisheriges Feedback!

    Grüße,

    sorry wegen der Verwirrung.

    Richtig. Ich habe einen aktuelle laufenden Vertrag zur Miete wo ich mit Frau zusammen drin stehe (alte Wohnung)

    Bevor die Treppendiskussion nun aufkam und auf einmal noch Kaution für einen eventuellen Nachmieter wird es wohl schwer werden die alte Wohnung los zu bekommen.

    Ich habe bereits einen neuen Mietvertrag für mich alleine, auf welchen ich mich oben beziehe, wo ich aber mit hoher wahrscheinlichkeit wieder kündigen werden. Ist dann halt so, geld ist dann halt weg.

    Meine Frage vom letzten Post bezieht aber auf unsere aktuelle Mietwohnung zusammen mit meiner Noch-Frau.

    gruß

    derchris

    Ich sehe leider kein Bearbeiten Knopf, daher noch eine kleine Frage.

    Mein Noch Frau zieht aus, wir sind uns über alles einig. Sie zieht aus und ich bleib hier und übernehme alle Mietkosten ohne das sie was zuzahlen muss.

    Wenn ich das jetzt den Vermieter melde, und sage meine Frau soll aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen werden soll, darf er dann eine Vertragsänderung machen und zum Beispiel die Miete erhöhen?

    Gruß

    chris

    Grüße.

    danke für das Feedback. Die Treppe wurde nun nochmal vermessen und es ist alles gut. Ist lt. DIN erlaubt und der Vermieter hat sich abgesichert.

    Nochmal eine Frage zum Mietvertrag. Der Vertrag kam ja via Post, wurde gegengezeichnet und letzte Woche persönlich übergeben. Die 14 Tage Wideruf ab Vertragsübergabe kommen hier nicht zum Einsatz, richtig?!

    Gruß

    derchris

    Grüße in die Runde,

    danke das es euch gibt, dann nach vielen Jahren ohne Probleme laufe ich aktuell in ein blödes Problem und würde gern eure Meinung dazu hören.

    Ich wohne aktuell in einer Wohnung auf zwei Etagen, die durch meinen Vormieter zusammen gelegt wurden. Das heißt, diese haben auf eigene Kosten eine Treppe und einen Durchbruch gemacht. Dies wurde alles damals vom alten Vermieter (Eine Gesellschaft der Stadt) abgenommen und genehmigt. Es existiert ein passender Vertrag dazu wo auch auf Rückbau bei Auszug hingewiesen wurde. Vor zwei Jahren wurde unser Haus von einem neuem Vermieter (ebenfalls eine Gesellschaft der Stadt) aufgekauft und alle Verträge 1:1 übernommen. Ich möchte nun ausziehen und darf mir einen Nachmieter suchen. Heute war jedoch der neue Vermieter da und sagte mir, dass die Treppe eventuell nicht zulässig ist und auf Grund von Sturzgefahr für neue Mieter mir nicht erlaubt wird einen Nachmieter zu suchen. Ich müsste entweder ausbauen oder die Treppe verlängern. Da jedoch die Treppe damals genehmigt und abgenommen wurde, kann dann der neue Vermieter nun sagen diese wäre nicht zulässig?

    Des Weiteren: Ich habe bereits den neuen Mietvertrag abgeschlossen. Die Papiere wurden mir vor einer Woche Gegengezeichnet persönlich übergeben. Sofern ich hier nicht ausziehe stelle ich mir die Frage was aus dem neuen Vertrag wird. Kann ich davon zurücktreten? Ich habe die Wohnung besichtigt und auch den Keller. Falls ich nicht zurücktreten kann und die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten einreiche für die neue Wohnung, muss ich dann eigentlich die Warmmiete zahlen oder nur die Kaltmiete. Ich bin weder jetzt noch dann in der Wohnung und die Wohnung wurde auch noch nicht übergeben an mich.

    Für die alte Wohnung wurde mir jetzt auch noch mitgeteilt, nachdem ich den Vertrag oben abgeschlossen hatte das eine Kaution erhoben wird. Dies gab es bei mir auch nicht. Diese Info wurde mir aber erst sehr spät mitgeteilt dadurch sind interessenten abgesprungen.

    Ich hoffe ihr könnt mit meinen Angaben was anfangen und würde mich über ein Feedback freuen.

    Gruß

    derChris