Beiträge von Riccarda123

    Hallo,

    wir haben unseren Mietvertrag in Berlin am 28.2.2020 zum 1.3.2020 unterschrieben und uns war klar, dass die Miete um fast 40% teuerer ist, als das was laut MietenWoG Bln (Mietendeckel Berlin, seit 23.2.2020 in Kraft) zulässig ist. Da wir aber über zwei Jahre lang eine geeignete Wohnung gesucht haben, haben wir unterschrieben und wären theoretisch durchaus bereit und in der Lage, die überteuerte Miete zu zahlen.

    Jedoch sagt das MietenWoG Bln ganz klar, dass wir nach den vorliegenden Kriterien (Bau 1920, keine 3 von 5 Modernisierungkriterien zutreffend) nur 6,45 Euro pro Quadratmeter zahlen sollten. Unser Vermieter ignoriert das aber. Nachdem wir mehrmals schriftlich darauf hingewiesen haben, sogar durch ein Anwalt vom Mieterverein, kam als einzige Antwort, dass wir eine Kündigung riskieren, sollten wir nicht in der Lage sein, die Miete zu zahlen. Uns ist nicht klar, ob sich das auf die Gegenwart bezieht (wenn wir die Miete jetzt eigenmächtig senken würden) oder auf die zukünftige Situation, die eintreten könnte, wenn das MietenWoG vom Verfassungsgericht gekippt werden sollte und wir ggf. nicht in der Lage wären, die Differenz auf einmal zu zahlen (sofern wir jetzt nur die gesenkte Miete zahlen).

    Die Hausverwaltung hat uns lediglich "angeboten", die "Differenz" zur Mietendeckel-Miete für uns aufzubewahren und, sollte das Gesetzt nicht verfassungswiedrig sein, uns das Geld innerhalb von zwei Monaten zurückzuzahlen. Die Hausverwaltung hat somit nie zugesagt, aber aber nicht verboten, die Miete auf den rechtmäßig zulässigen Wert laut Mietendeckel zu senken. Sie haben uns mehr oder weniger den freien Raum gelassen, betonen aber, dass ihrer Auffassung nach der Mietendeckel verfassungswidrig sei. Solange das Verfassungsgericht jedoch nichts Gegenteiliges urteilt, ist unserer Meinung nach das MietenWoG Bln rechtmäßig in Kraft. Unsere Position haben wir gegenüber der Hausverwaltung schriftlich klar gemacht.

    Wir haben von März bis Juli die volle Miete, wie im Vertrag vereinbart, bezahlt, und nun im August zum ersten Mal eigenständig "gesenkt", weil von der Hausverwaltung keine Bewegung mehr zu erwarten ist. Worauf sollen wir achten? Kommen wir in Mietverzug, wenn wir nach dem geltenden Gesetz handeln? Können wir deshalb gekündigt werden? Muss die Hausverwaltung uns Auskunft darüber geben, wenn wir z.B. jetzt zur Kontrolle eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anfragen?

    Herzlichen Dank für eure Einschätzung!

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