Hallo darkshadow,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Meine Untermieterin und ich haben jetzt abgesprochen, dass ich ihr den Abschlag für die Gemeinschaftsmöbel von der Kaution abziehen werde.
Wegen der anteiligen Miete: Sie hatte seit ich ausgezogen bin Möbel in meinem Zimmer stehen und hat diese, kurz bevor ich wieder in der Wohnung war, aus dem Zimmer entfernt. Wahrscheinlich hat ihr Vater ihr das geraten, er ist Rechtsanwalt.
Meine Eltern bezahlen jetzt erstmal die Septembermiete und dann müssen wir mal weiterschauen. Das mit den Kündigungsfristen weiß ich, mein Uzug war auch sehr spontan und daher die Kündigung (selbstverschuldet) erst zum 1.10. Ich habe halt schon in einigen WGs gewohnt und bis jetzt hat man immer einen Nachmieter gefunden, damit ich nicht doppelt Miete zahlen muss, leider ist das hier nicht erfolgt.
Allerdings habe ich noch eine Frage bezüglich der Kaution: Die Untermieterin wollte einen Nachweis von der Kaution, diesen habe ich ihr geschickt und nun behauptet sie, dass sie die Miete einbehalten kann bis zur Rückzahlung der Kaution. Die Kaution wurde von meinem Vermieter angelegt, sie hat ca. die Hälfte gezahlt (430 Euro von 1000). Stimmt das, dass sie jetzt einfach die Miete nicht zahlen muss? Sie behauptet halt, dass ich ihr nichts geschickt hätte, dass die Kaution angelegt ist, das ist sie aber (vom Hauptvermieter).
Und wegen GEZ: Ich habe seit sie in der Wohnung wohnt alleine GEZ gezahlt, jetzt möchte ich natürlich die Hälfte von ihr. Das hat sie auch nach Vorlage der Rechnungen eingesehen, will das Geld aber nicht jetzt bezahlen, sondern erst, wenn ich ihr die Kaution zurückzahle. Ich würde das Geld aber gerne jetzt zurückhaben, kann sie darauf bestehen, dass sie das Geld erst bei Erhalt der Kaution zahlt?
Und ich habe jetzt eventuell wen, der in mein Zimmer bis 30.09 einzieht (auch unmöbliert), vielleicht muss ich dann doch nicht die ganze Septembermiete zahlen.