Beiträge von Vitanas

    Hallo liebes Forum,

    in einem Mietvertrag steht das Passus:

    "Der Mietvertrag beginnt am 01.09.2019

    x und läuft auf unbestimmte Zeit.

    x er kann von den Parteien allerdings erstmalig zum 31.08.2020

    (maximal 4 Jahre ab Vertragsunterzeichnung) ordentlich gekündigt werden.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    (2) Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich

    das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen."

    Kann mir das jemand "übersetzen"?

    Bedeutet das, dass der Mieter erst 2023 kündigen kann?

    Was bedeutet der hinweis dass erstmalig zum 31.08.2020 gekündigt werden kann?

    Was bedeutet in dem Kontext "maximal 4 Jahre ab Vertragsunterzeichnung"?

    Lieben Dank!