Hallo liebes Forum,
und zwar wurde mir meine seit über 10 Jahren zur Miete bewohnten Dachgeschosswohnung zum 31.05.2021 wegen Eigenbedarf zur Einrichtung eines Büro für die Ehefrau,und Miteigentümerin, des Vermieters zwecks Trauerberatung, gekündigt. Die Wohnung befindet sich freistehend, neben einem Hauptgebäude mit 5 Wohnungen, über 3 Garagen.
Zu mir: Ich bin knapp 52 Jahre alt und seit 3 Monaten Vollrentner wegen Depression und 4-fachem Bypass, vorher war ich seit ca.9 Jahren immer 2 Jahre befristet, erwerbsgemindert berentet und verfüge über Einkommen auf ALG 2-Niveau.
Zum Vermieter: Er besitzt laut eigener, vor Jahren getätigter Aussage, über 80 Wohnungen und wohnt selbst nicht im Objekt. Nutz aber das Gelände und die Garagen zur Unterbringung seines Lusxuswohnmobils (dafür Carport errichtet) Motorrad und anderes Sportequipment. Teile des Kellers im Hauptgebäude hat er als Aktenlager vermietet.
Zum oder vorm Zeitpunkt der Kündigung, war im Hauptgebäude eine ebenerdige 2-Zimmerwohung frei, die aber wohl grad weiter vermietet wurde.
Ja, nun zu meinem Anliegen:
Sollte ich den Widerspruch zeitnah, wenn auch vielleicht ohne Begründung, abschicken oder lieber noch warten? Wderspruchzeit bis 31.03.2021
Und: Welche Möglicheiten habe ich, mich zu wehren und macht das überhaupt Sinn?
Für Eure Hilfe im vorraus schon mal vielen Dank
Mo
PS: Der Vermieter hat vor Jahren einen Rechtsstreit gegen mich verloren, weil die Wohnungsgröße falsch berechnet war (Dachschrägen)