garagen und stellplätze sind umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie in einem eigenen getrennten Vertrag vermietet werden.
Aber nur wenn diese gewerblich vermietet werden!!!!!.
Richtig ist, das die Mieteinahmen in der Anlage "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" angegeben und damit steuerlich berücksichtigt werden müssen.