Da Sie die Wohnung nicht fristgerecht übergeben konnten, werden Sie noch einen Monat weiter Miete zahlen müsse.
Zu den übrigen Unannehmlichkeiten von mir kein Kommentar.
Beiträge von Kolinum
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"Habe ich eine rechtliche Grundlage um von dem jetzigen Mieter eine Entschädigung zu bekommen bzw doch noch kurzfristig in die Wohnung einzuziehen?"
Sie renovieren eine Wohnung die Ihnen garnicht gehört. Entschuldigung, Heiterkeit pur oder wie ist die Steigerungsform von blauäugig.
Ich kann Sie leider noch nicht mal bedauern. -
[B]Meine Fragen: ist dieser Allgemeinsatz in der NK-Verordnung ausreichend für die Berechnung der Kabelanschlußkosten oder hätte das nicht deutlicher formuliert werden müssen?
Wenn in Ihren Mietvertrag die Betriebskosten laut Verordnung berechnet werden, dann muß nicht jedes Detail extra nochmal genannt werden.
Dann sind die Kabelgebühren, so denn sie anfallen, zu zahlen. Ein funktionierender Anschluß in der Wohnung ist zu zahlen, auch wenn Sie ihn nicht nutzten oder nicht genutzt haben wollen.
Das Totlegen des Anschlußes ist schließlich Ihr Wunsch und kostet.Wenn unsere Hilfe leider nicht der Gewünschten entsprach, so hoffe ich wenigstens Klarheit im Kopf geschaffen zu haben.
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Für Stellungnahmen zum Hauskrach, ohne Gegenrede, stehe nicht zur Verfügung.
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Ich werde Ihnen nicht dieses Pippifax deutsch interpretieren.
Für mich ist es Wurscht, ob Sie ihre schmutzigen Finger ab waschen oder abwaschen. Jedenfalls sollte der Dreck weg. -
Ich möchte mich dabei in nichts illegales verstricken lassen. Außerdem die Frage, ob ich mich dabei strafbar mache, oder vielleicht nur der Vermieter oder die o.g. Mieterin?Da fragen Sie am besten mal beim Amt nach, denn ohne WBS Schein darf Ihnen niemand diese Wohnung vermieten. Gilt auch für Untervermietung. Das so ein Schein einfach übertragbar ist, würde ich beim besten Willen nicht glauben wollen.
Mir wollte in der Vergangenheit auch mal einer so eine Wohnung "verkaufen". -
Sie haben einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Warum, um Himmels Willen, lassen Sie sich eine Wohnung vom Vormieter übergeben?
Mit dem Vormieter haben Sie keinerlei Geschäftsbeziehung; sondern nur mit dem Vermieter.Diese sogenannte Übergabe ist keine Übergabe. Teilen Sie dem Vermieter mit, wann der gedenkt die Wohnung zu übergeben?
Sollten Sie die Schrottbude dennoch übernehmen, dann nehmen Sie eine sachkundige Person mit, damit Sie nicht wieder solchen Mist fabrizieren. Da wird einem ja schlecht. -
Für den mitgemieteten Teil obliegt Ihnen allein die Pflege.
Den anderen Teil des Gartens obliegt den Mietern gemeinsam und werden über die Betriebskosten abgerechnet.
Das gilt auch für Ihren Anteil(den nicht mitgemieteten sebstverständlich) auch. -
Also fasse ich mal zusammen.
Sie haben die Wohnung zum 30.Sept. gekündigt. Bis dahin haben Sie alle Rechte und Pflichten daraus zu erfüllen.
Wenn Sie den Schlüssdel vorzeitig zurückgeben, verzichten Sie damit freiwillig auf die Nutzung der Wohnung.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, daraufhin auf die Miete zu verzichten.
Nur weitervermieten vor dem 1.Okt. darf er nicht.
In Ihren speziellen Fall dürfte Sie noch von Glück reden.Wissen ist Macht (Lenin)
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Ein konstruktives Gespräch ist nicht möglich.
Was nun. Soll das Forum ein solches führen? -
Da wird sie Vermieterin wohl ein dickes Problem bekommen. In diesem Fall wäre die Wohnung zweimal vermietet und das geht schon garnicht.
Da werden Sie mal dort vorstellig werden müssen und sie auf die Konsequenzen hinweisen müssen.
Übrigens: mit Mutterschutz hat das garnichts zu tun. -
Ihre Beiträge wurden gemeldet. Ist einfach widerlich sich hier übelst zu beschimpfen.
Man muß hier nicht immer einer Meinung sein; jedoch dauerhafte Zwiegespräche und Beschimpfungen sind hier nicht erlaubt. -
Nun auch noch meine Soße:
Nach dem mühsamen Lesen Ihres Erstbeitrages ist mir immer noch nicht klar, welche Vereinbarung zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der Vertrag ist nicht mehr da oder zumindest unauffindbar. Das in den vergangenen Jahren keine Betriebskosten gefordert wurden, berechtigt nicht zu der Annahme, es wäre eine Pauschale vereinbart worden.Ich werde Ihnen anhand der unklaren Rechtslage Ihnen nichts in die Tasche lügen.
Bemühen Sie einen Anwalt vor Ort, welcher anhand von vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Dokumenten die Sache aufdröselt.
Schönen Tag noch! -
Dazu muß man wissen, was in Ihrem Mietvertrag steht.
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Die Wohnungsübergabe sollten wir allein mit dem Nachmieter, ohne Vermieter, machen, da der Termin der Übergabe sehr kurzfristig war. Der Nachmieter ist lange durch die Wohnung gelaufen und hat sich alles lange abgeschaut. Er hat sich weder über die Sauberkeit noch über die Wände beschwert und auch in sein Übergabeprotokoll hat er keine Mängel geschrieben.Damit ist die Suppe gegessen. Später können nur noch verdeckte Mängel geltend gemacht werden. Ungepflegtheit ist kein verdeckter Mangel.
Der Nachmieter ist offensichtlich von der Sorte, welcher vorn freundlich tut und hinten ein Intregant ist.
Berufen Sie sich auf das Protokoll und gut ist. -
Sorry, war mir nicht bewusst, dass ich zu meiner Schilderung eine Gegendarstellung des Vermieters benötige.
Nein, müssen Sie nicht!
Es handelt sich hier nicht um Mietrecht, wo ich Ihnen anhand der Gesetzeslage Positives oder auch Negatives berichten könnte. -
Ich kann hier kein Mietproblem erkennen, sondern nur Hauskrach. Da eine Gegendarstellung des Vermieters hier nicht erfolgen kann, ist es müßig darüber zu schreiben.
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Dann soll die Vermieterin mal einen Sachverständigen kommen lassen, ob vom blosen Gebrauch des Einsteckens eine schuldhafte Beschädigung vorliegt.
Sie werden sehen, wie sie da klein wird. Man kanns ja mal versuchen, den Mieter alles Möglich anzudrehen. -
Die Kaution muß spätestens nach 6 Monaten zurückgezahlt werden; ein geringer Teil darf bis zur Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden.
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Wer macht schon sein Produkt schlecht?