Beiträge von U.N. Owen

    Zitat

    Grundsätzlich ist der Vermieter für Reparaturen zuständig

    Grundsätzlich für alle Reparaturen?
    Wenn mich - theoretisch - ein Mensch und Mieter ärgert und ich ihm die Scheiben einschmeiße (und nicht erkannt werde), dann schädige ich nur den Vermieter?

    Mir war so, als wäre ein Vermieter innerhalb einer Wohnung nur für normale Verschleißschäden zuständig oder auf Sachen, auf die ein Mieter keinen Zugriff hat.

    Hallo,

    kurze Frage: bei einer Bekannten, im 1. Stock wohnend, ist bei einer Doppelglasscheibe ein Schaden in der äußeren Scheibe, ein kleines Loch, kaum sichtbar, aber eben Loch, wie ein ganz kleiner Durchschuss, es liegt aber nichts in der Doppelscheibe und die innere ist in Ordnung. Das Fenster ist zum Öffnen, aber der Schaden ist vermutlich (!) vor Monaten durch Mäharbeiten der öffentlichen Hand an der Straße entstanden (also absolut nicht mehr belegbar). Ein sehr, sehr lauter Knall während der Mäharbeiten ist in Erinnerung. [Alternative wäre ein (aber eher unwahrscheinlicher) echter Beschuss.] Das Fenster selber ist durch Carports mit nicht betretbarem Dach von direktem Zugriff von außen "geschützt", es kann auch niemand ein Steinchen (ohne gute Steinschleuder) deshalb dagegen werfen.
    Ist jetzt der Mieter zahlungspflichtig, da Fenster zum Öffnen, Außenscheibe also auch im potentiellen Zugriff des Mieters?

    Oder Vermieter, da Außenseite?

    Oder?

    Schöne Grüße

    UNO